Aufnahme von Teilen der Straßen Rungwisch, Duvenacker und Oortskamp in das Wegereinigungsverzeichnis im Rahmen der Wegereinigungsverordnung WegeReinV HA 2004
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drucksache |
Ergebnis |
RaSE (Antrag der CDU-Fraktion) |
14.10.2024 |
15.7 |
22-0282 |
Empfehlung einstimmig |
Die Straßen Rungwisch, Duvenacker und Oortskamp sind nicht im Wegeverzeichnis aufgeführt. Somit obliegt die Reinigung der dem Fußgängerverkehr und der dem Fahrradverkehr dienenden öffentlichen Wegeflächen den anliegenden Grundstückseigentümern. Anlieger beklagen die Verschmutzung von Gehwegen und Fahrbahnen durch Müll und Laub sowie die Vernachlässigung der angrenzenden Grünstreifen in Straßenabschnitten, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Gegenstand der Beschwerden sind die Bereiche, die einseitig an das Gelände der Schule Rungwisch grenzen sowie die Bereiche im Duvenacker, die an eine Öffentlich-Rechtliche Unterbringung (ÖrU) von Fördern & Wohnen (f&w) und zusätzlich an einen öffentlichen Spielplatz grenzen:
Rungwisch einseitig im Bereich 1. Eingang der Schule Rungwisch,
Duvenacker beidseitig bis Abzweigung Richtung Kehre,
Oortskamp einseitig im Bereich 2. Eingang der Schule Rungwisch
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, das zuständige Fachamt der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft zu bitten, die Aufnahme der genannten Straßenabschnitte in das Wegereinigungsverzeichnis zu prüfen und umzusetzen.
keine