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Aufhebung des Gehwegparkens in der Roonstraße-Nord – Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung (Polizeikommissariat 23) – Aktenzeichen: 023/8V/0527283/2020

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.01.2021
Sachverhalt

 

Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde vom Polizeikommissariat 23 dazu aufgefordert die derzeit gültige Parkanordnung im nördlichen Teil der Roonstraße aufzuheben. Zukünftig wird im betreffenden Abschnitt am Fahrbahnrand geparkt. Durch diese neue Parkausrichtung reduziert sich die Anzahl der aktuellen Kfz-Stellplätze (derzeit z.T. regelwidrig) von ca. 73 auf ca. 66.

 

Die neu gewonnen Flächen kommen dem Fußverkehr zu Gute. Zusätzlich entstehen Bereiche, die mit Fahrradbügeln ausgestattet werden (Fahrradbügel, Anzahl: 74).

 

Der südliche Teil der Roonstraße könnte demnächst nach demselben Prinzip umgeordnet werden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Anhänge

- Straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Polizeikommissariat 23

- 3 Lagepläne