Aufhebung des Gehwegparkens in der Roonstraße-Nord Umsetzung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung (Polizeikommissariat 23) Aktenzeichen: 023/8V/0527283/2020
Letzte Beratung: 04.01.2021 Kerngebietsausschuss Ö 4.3
Das Fachamt Management des öffentlichen Raumes wurde vom Polizeikommissariat 23 dazu aufgefordert die derzeit gültige Parkanordnung im nördlichen Teil der Roonstraße aufzuheben. Zukünftig wird im betreffenden Abschnitt am Fahrbahnrand geparkt. Durch diese neue Parkausrichtung reduziert sich die Anzahl der aktuellen Kfz-Stellplätze (derzeit z.T. regelwidrig) von ca. 73 auf ca. 66.
Die neu gewonnen Flächen kommen dem Fußverkehr zu Gute. Zusätzlich entstehen Bereiche, die mit Fahrradbügeln ausgestattet werden (Fahrradbügel, Anzahl: 74).
Der südliche Teil der Roonstraße könnte demnächst nach demselben Prinzip umgeordnet werden.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
- Straßenverkehrsbehördliche Anordnung des Polizeikommissariat 23
- 3 Lagepläne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.