Antrag des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz, Amandastr. 58, 20357 Hamburg, auf Unterstützung durch die Vertretungskörperschaft des Bezirks Eimsbüttel im Rahmen des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
JHA Beschussempfehlung der Verwaltung |
26.08.2020 |
5 |
Einstimmig beschlossen |
Im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus des Bundesministerium für Familien, Senioren,
Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert der Bund vom 01.01.2021 bis 31.12.2028 kommunale oder freie Träger dabei, ein Mehrgenerationenhaus zu betreiben.
Das Bundesprogramm ist Bestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems, mit dem der Bund gleichwertige Lebensverhältnisse – also gute Entwicklungsmöglichkeiten und faire Teilhabechancen – für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort, herstellen will. Zentrale inhaltliche Schwerpunkte sind dabei die Gestaltung des demographischen Wandels und Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte.
Unter Berücksichtigung der identifizierten Bedarfe in der Region 1 des Bezirks Eimsbüttel und in Abstimmung mit dem Bezirk entwickelt das Mehrgenerationenhaus Nachbarschatz passgenaue und bedarfsgerechte Angebote innerhalb der Handlungsfelder, die sich aus der demografischen Entwicklung und einem sozialräumlichen Ansatz ergeben. Im Zentrum steht die generationenübergreifende Arbeit, die Förderung des freiwilligen Engagements und die sozialräumliche Orientierung.
Eine Förderung des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz ist für die gesamte Laufzeit des Bundesprogramms des BMFSFJ vom 01.01.2021 bis Ende 2028 beabsichtigt.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung Eimsbüttel, den weiteren Bestand und Betrieb des Mehrgenerationenhauses Nachbarschatz als Bestandteil der kommunalen Planungen für die beabsichtigte Laufzeit zu unterstützen. Das Mehrgenerationenhaus wird in die kommunalen Aktivitäten zur Schaffung guter Entwicklungschancen und fairer Teilhabemöglichkeiten für alle Bürgerinnen und Bürger sowie in die kommunalen Planungen bzw. Aktivitäten zur Gestaltung des demografischen Wandels und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses eingebunden.
keine