21-3917

Anordnung einer Einbahnstraßenregelung in der Warnstedtstraße und Gutenbergstraße - Drs. 21-3274, BV-Beschluss vom 29.09.2022 -

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Letzte Beratung: 29.06.2023 Bezirksversammlung Ö 4.1

Sachverhalt

Das Bezirksamt hat die Vorschläge in Rücksprache mit dem zuständigen Polizeikommissariat (PK) geprüft und lehnt sie aus folgenden Gründen ab:

Da der Knotenpunkt Volksparkstraße/Kieler Straße zu den Spitzenstunden oftmals überlastet ist, wird der Straßenzug Randstraße/Gutenbergstraße (West)/Warnstedtstraße gerne als Umfahrung genutzt. Dieses erhöhte Verkehrsaufkommen führt aufgrund der am Fahrbahnrand parkenden Kfz im Begegnungsfall zu Konfliktsituationen. Daher steht dieser Straßenzug unter besonderer Beobachtung des PK. Kürzlich ist die Parkordnung in der Warnstedtstraße zur Entschärfung eines auffälligen Bereiches mit Erfolg angepasst worden. Derzeit wird kein weiterer zwingender Handlungsbedarf gesehen. Es besteht keine akute Unfalllage.

Was evtl. zu einer Entlastung der Warnstedtstraße führen würde, ginge zu Lasten anderer angrenzender Straße, insbesondere der Gutenbergstraße. Die Gutenbebergstraße befindet sich in einer Tempo 30 Zone und ist schmaler als die Warnststedtstraße. Daher ist die Gutenbergstraße nicht geeignet, den dann zusätzlichen Verkehr aufzunehmen. Im Bereich Gutenbergstraße / Kieler Straße dürften zudem die Verkehrsunfälle durch „Linksabbieger“ aus der Gutenbergstraße zunehmen (die es heute bereits gibt), die grundsätzlich gravierender ausfallen als die Verkehrsunfälle in der Warnstedtstraße. Es müsste daher vor Ort vermutlich eine neue Lichtsignalanlage installiert werden.

Außerdem führt die Einbahnstraßenregelung erfahrungsgemäß zu höheren Kfz- Geschwindigkeiten, was sich negativ auf die Verkehrssicherheit und Lärmbelastung auswirken würde.

Zusätzlich würde der Lärmpegel in der Gutenbergstraße zunehmen, zumal hier die Häuser dichter an der Straße als in der Warnstedtstraße stehen.

Die Umsetzung des Antrags würde sich insgesamt negativ auf die angrenzenden Straßen und die Verkehrssicherheit auswirken. Eine Verbesserung der Verkehrssituation würde damit nicht erreicht werden. Eine weitaus höhere, nicht erforderliche Belastung für das angrenzende Viertel dürfte die Folge sein.

Falls der Antrag weiterverfolgt werden sollte, wäre ein Verkehrsgutachten erforderlich, was die Folgen für das gesamte Quartier analysiert.

 

 

Petitum/Beschluss

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Bera­tungs­reihen­folge
Anhänge

keine 

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