21-4271

Angemessene Verbesserung des ruhenden Verkehrs im Luruper Weg und anderen Straßen

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.01.2024
04.12.2023
30.11.2023
Sachverhalt

Der Luruper Weg liegt im Stadtteil Eimsbüttel und ist insgesamt 410 Meter von Osten nach Westen lang. Er beginnt bei der Methfesselstraße, kreuzt nach 245 Metern die Sartoriusstraße und endet nach rund weiteren 165 Metern in einer Sackgasse vor der Hausnummer 57.

 

Er wurde die letzten vier Jahrzehnte auf der nördlichen und südlichen Straßenseite immer da, wo es ging durch Schräg- und Längsparken (letzeres z.B. vor Bäumen) für den ruhenden Verkehr genutzt.

 

Gegen Anfang September 2023 wurde auf der Südseite des Luruper Weges 

(Hausnummern 1 bis 31) diese friedliche, Jahrzehnte lang beschwerdefrei genutzte Gepflogenheit des Parkens u.a. auch durch das Austauschen und durch Neuaufstellung von Parkschildern so geregelt, dass vermeintlich nur noch parallel zur Straße, meist mit den rechten Reifen auf dem Seitenstreifen geparkt werden durfte.

 

Zudem stehen nun in diesem Straßenabschnitt des Luruper Weges (Südseite) für denselben Abschnitt geltend zwei sich widersprechende Verkehrsschilder.

 

Auf der gegenüberliegenden Seite (Hausnummer 2 bis 24) war nur noch Längsparken vorgesehen.

 

Die Hochpreisung eines Anwohnerparkausweises bei gleichzeitiger Reduzierung der Parkplätze um rund 40 bis 45 % durch die Umwidmung bzw. polizeibehördliche Anordnung des Schrägparkens in ein ngsparken führte in keiner Weise zu einer lenkenden Bewirtschaftung.

 

Das Ergebnis war:

 

  1. Der bisherige Parkplatz kostet jetzt knapp € 7,00 / monatlich zusätzlich zur Kfz.-Steuer (ohne Besucher).

 

  1. Der bezahlte (!) Parkplatz existiert gar nicht, im Gegenteil, es wurden rund 45 % mehr Anwohnerparkausweise verkauft als Stellplätze bestehen.

 

Als erster Schritt für eine konkrete Bestandsaufnahme wurde die Straße Luruper Weg aufwendig und im Detail vermessen. Hierfür wird auf die Anlage 1 verwiesen.

 

Aus dieser Anlage ergibt sich an welchen Stellen der vermessenen Straße ausreichend Platz vorhanden ist, um ein Querparken wie in den vergangenen Jahrzehnten zu ermöglichen. Erforderliche Sicherheitsabstände zur Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr, Krankenwagen, etc. werden weiterhin sichergestellt. Für die Anwohnerinnen und Anwohner können durch die Wiederherstellung der in den letzten Jahrzehnten gelebten und von den Behörden geduldeten Regelungen, Parkplätze zurückgewonnen und die aktuell unzumutbaren Zustände somit wieder auf ein erträgliches Maß reduziert werden.

 

 

Eine großumige Anhörung der Anwohnerinnen und Anwohner des Luruper Weges hat ergeben, dass es in den letzten Jahrzehnten keine Beschwerdelage, weder von den Anwohnerinnen und Anwohnern noch den Rettungsdiensten gegeben hat.

 

Nach erfolgter Umsetzung dieses Beschlusses ist vorgesehen, in ähnlich gründlicher Bestandsaufnahme jede weitere mögliche und nicht verkehrsbehindernde Parkplatzfläche zu lokalisieren und als legalen Parkraum zu markieren - zum Beispiel Hartwig-Hesse Str.

 

Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung hat selbstverständlich die Ausnahmen bei Bäumen, Straßenlaternen oder sonstigen Straßenmöblierungen, auch Ausfahrten etc. zu berücksichtigen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung Eimsbüttel möge beschließen,

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel möge die zuständige Straßenverkehrsbehörde auffordern,

 

dass diese auf allen Straßenseiten des Luruper Weges das Schrägparken zulässt bzw. anordnet

 

 

Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen, FDP Fraktion Eimsbüttel

 

Anhänge

Kartenausschnitte mit Zahl von möglichen bzw. bisherigen Parkplätzen in Schrägparklage (Anlage 1 und Anlage 2)

Historische Abfolge der Aufstellung der Parkanordnungen gem. Aufzeichnung der Anwohner (Anlage 3)