21-2888

Anfahrbarkeit der Ladesäule Kieler Straße 702 optimieren Drs. 21-2765, Beschluss der BV vom 31.03.2022

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.04.2022
Ö 5.2
25.04.2022
Sachverhalt

PK 272 nimmt als örtliche Straßenverkehrsbehörde zur Drucksache wie folgt Stellung:

 

Bei dem Standort der Ladesäule handelt es sich um eine 170 Meter lange Nebenfahrbahn der Kieler Straße 702 im Bezirk Eimsbüttel. Auf gesamter Länge ist eine Einbahnstraßenregelung in Nordrichtung angeordnet, die überwiegend linksseitig befindlichen Parkstände sind daher baulich in Schräglage zur Fahrtrichtung angeordnet.

Die gesamte Nebenfahrbahn weist eine Breite von ca. 3,5 Metern auf, wobei ein Begegnungsverkehr ausgeschlossen ist. Die Ausfahrt der Nebenfahrbahn mündet an den Kurvenbereich der Eidelstedter Dorfstraße zum Knoten Kieler Straße. Im Bereich der Ladesäule besteht der Straßenbelag aus Kopfsteinpflaster.

Die baulich vorliegenden Gegebenheiten (Fahrbahnbreite) lassen ein Aufeinandertreffen von zwei konkurrierenden Fahrtrichtungen nicht zu.

Ferner würden rückwärtsfahrende Kraftfahrzeuge im Einmündungsbereich / Kurvenbereich der Ausfahrt Gefahren hervorrufen.

Ein normales Anfahren der Ladesäule wäre aufgrund der Schräglage der Parkplätze ferner nicht möglich.

 

Von daher kann dem Anliegen einer Beschilderung zur teilweisen Aufhebung der Einbahnstraßenregelung in der Nebenfahrbahn Kieler Straße 702 nicht entsprochen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

Anhänge

keine