Alternativen zur Glyphosatverwendung auf dem Schienennetz der Hamburger Hochbahn Drs. 21-1234, Beschluss der BV vom 27.08.2020
Letzte Beratung: 29.10.2020 Bezirksversammlung Ö 5.3
Die Behörde für Verkehr und Mobilität (BVM) nimmt auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Hochbahn AG (HOCHBAHN) wie folgt Stellung:
Das Thema Nachhaltigkeit ist für die HOCHBAHN Kernelement der Unternehmensstrategie und Unternehmenskultur. Seit 2017 ist sie Mitglied des UN Global Compacts und unterstützt die 17 Ziele und Prinzipien der Vereinten Nationen. Die HOCHBAHN prüft daher zusammen mit Industriepartnern und Forschungsinstituten in einer Initiative des Verbandes deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) kontinuierlich Alternativen zu Produkten im Rahmen der chemischen Vegetationskontrolle.
Zu 1.:
Ein Austausch mit anderen Bahn-/U-Bahnbetreibern findet u.a. im Rahmen von Ausschusssitzungen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) sowie des Deutschen Städtetages (AKII) statt. Ein wirksamer Ersatz für Glyphosat ist nach einhelliger Meinung bisher nicht bekannt. Hierzu wird auf die ausführliche Darstellung zu dieser Frage in der Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom 18.09.2019 verwiesen. Das Urteil ist anliegend beigefügt.
Zu 2.:
Die Anwendung der benannten Vorgehensweisen ist nicht wirksam. Wesentlich ist insbesondere, dass eine Vermoosung und Vernässung des Gleisbettes auch in unteren Schichten verhindert wird, um die Gleisstabilität aufrecht zu erhalten. Mit den genannten Maßnahmen ist allenfalls eine Oberflächenbehandlung möglich. Die Verfahren wären zudem zeitaufwendig und sind in den kurzen nächtlichen betriebsfreien Zeiten nicht durchführbar. Die Strecken müssen auch nachts befahrbar bleiben. Ein Einsatz von Wasser im Stromschienenbereich ist ausgeschlossen.
Zu 3.:
Der Einsatz von Bodenbedeckungspflanzen oder anderen niederwüchsigen Pflanzen würde das Problem der Vermoosung und Vernässung verschärfen.
Zu 4.:
Die Anwendung einer manuellen Gleisbettpflege ist im Rahmen einer Streckenunterhaltung auf den U-Bahn-Betriebsanlagen ohne Streckensperrungen nicht möglich. Um die Vermoosung, Vernässung und Durchwurzelung zu beseitigen, müssten in kurzen Abständen die Gleisbette auf einer Frei-Streckenlänge von 46 km aufgenommen, gereinigt und wieder aufgebracht werden. Die dafür erforderlichen Streckensperrungen würden den U-Bahn-Betrieb praktisch zum Erliegen bringen. Die Kosten wären nicht darstellbar.
URTEIL Schleswig-Holstein v. 18-07-19 1 (A 157/18 (nicht öffentlich))
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