21-2318

Alternativantrag zur Drucksache 21-2196: Toiletten Alte Rabenstraße

Beschlussempfehlung Ausschuss

Letzte Beratung: 30.09.2021 Bezirksversammlung Ö 10.7

Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

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Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Gemeinsamer Antrag der GRÜNE-,
CDU-, SPD-, FDP-Fraktion)

06.09.2021

6.1.1

21-2302

Der Drucksache wird einstimmig bei Stimmenenthaltungen der AfD-Fraktion und Fraktion DIE LINKE zugestimmt.

 

Die BUKEA hat an diesem Standort neue Toilettenanlagen geschaffen, die als Unisextoilette ausgeführt sind. Dies ist nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, da gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 8 AGG, § 19 Abs. 1 AGG Benachteiligung aufgrund des Geschlechts im Zugang zu Gütern und Dienstleistungen verboten ist. Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungs­gerichts liegt auch Diskriminierung aufgrund des Geschlechts vor, wenn Personen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen, betroffen sind.

Unisex-Toiletten bringen weitere Vorteile mit sich: Da sich mehr Menschen in einem Raum aufhalten, ist die soziale Kontrolle bzgl. Vandalismus, Möglichkeit zu Hilfe im Notfall etc. gestärkt.

Ein großer Vorteil von Unisex-Toiletten ist sicher die Möglichkeit der Begleitung von Kindern und Pflegebedürftigen durch Menschen anderen Geschlechts. Gerade an der Alster mit vielen Kindern, aber auch vielen Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen, die aber kein Behinderten-WC benötigen, ist dies äußerst sinnvoll.

Zusätzlich sind Unisex-Toiletten die einzige Möglichkeit für non-binäre Menschen eine öffentliche Toilette ohne Schwierigkeiten nutzen zu können.

Die Ausführung der Toilette durch die BUKEA ist leider mangelhaft. Der WC-Bereich ist in einen jeweils mit Waschbecken ausgestatteten Bereich mit Toilettenbecken und einen fast gleichgroßen Urinal-Bereich aufgeteilt. Dadurch sind Menschen, die ein Urinal benutzen, deutlich im Vorteil, die Toiletten hingegen sind dann häufig belegt.

Im Unisexbereich der Toilette befinden sich keine geschützten Waschbecken. Gerade an diesem „Outdoor-Standort“ muss vielleicht einmal nach dem Regen ein Hemd gewechselt, der Schleier abgelegt, die Hose gewechselt werden etc. Daher ist mindestens ein WC mit mehr Raum und Waschbecken gerade in einer Unisextoilette an einem Park-Standort sehr sinnvoll.  

Aktuell wird mit einem neu gestalteten Schild auf den Unisexcharakter der Toilette verwiesen. Dieses Zeichen ist weitgehend unbekannt.

Daher sind Menschen aktuell sehr erschrocken, Menschen des anderen Geschlechts vorzufinden. Dieser Schreck führt zu Angst, weil die Person des anderen Geschlechts als Eindringling empfunden wird.

 

Petitum/Beschluss

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die BUKEA um folgende Änderungen zu bitten:

a)   Die Toilettenanlage möge, so baulich möglich, in der Mitte wieder zusammengeführt werden und als Unisextoilette mit zwei Eingängen geführt werden.

b)   Es mögen 2–3 Urinale in Kabinen geführt werden.

c)   Eine der WC-Kabinen möge bitte vergrößert und mit einem Waschbecken ausgestattet werden.

d)   Oben an der Treppe, unten an der Tür und in der Toilettenanlage mögen mehrsprachige erklärende Schilder zu Unisextoiletten, ihrem Hintergrund und ihrer Ausgestaltung angebracht werden.

e)   Der KGA wird nach Abschluss der Planung und vor Beginn der Umsetzung über die weiteren Maßnahmen im Detail informiert.

 

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