21-1679

Alternativantrag zu Drucksachen-Nr.:21-1665: „Echte Solidarität während der Corona-Pandemie - Soziale Rahmenbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitssektor“

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 02.02.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorenangelegenheiten, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen und Gerichtshilfe Ö 6.4

Sachverhalt

Zur Bewältigung der Pandemie rücken Berufsgruppen in den Vordergrund, die bislang wenig im Fokus der Öffentlichkeit standen. Dies ist insbesondere Pflegepersonal, das unter schwierigsten Bedingungen auf die ungewohnt hohe Belastung durch COVID-19-Patienten reagieren muss.

Abweichend vom gewohnten Alltag sind hier zusätzliche Hygienemaßnahmen notwendig, die wegen der hohen Ansteckungsrate dazu führen, dass der vorgesehene Betreuungsschlüssel für Patienten und Patientinnen nicht eingehalten werden kann. Da durch den allseits bekannten Pflegenotstand ohnehin die Schwierigkeit für Kliniken besteht, ausreichend Pflegepersonal zu beschaffen, geraten die vor Ort agierenden Beschäftigten schnell an ihre physischen und psychischen Grenzen.

Solche vorherrschenden Missstände wurden durch die Betriebsrätin Ramona Knesevic in einem Interview mit dem NDR Hamburg Journal angeprangert. Im Interview wurde der Eindruck erweckt, dass sie aus ihrer persönlichen Situation heraus Missstände und Versäumnisse ihres Arbeitgebers Asklepios anprangerte und somit Betriebsinterna der Öffentlichkeit preisgab, die vermeintlich auf falschen Tatsachen beruhten. Es erfolgte eine Kündigung, die nun vor dem Arbeitsgericht juristisch verhandelt wird.

Auch wenn sich die Bezirksversammlung in laufende Verfahren nicht einmischen sollte, weil die Gerichtsbarkeit in diesem Fall so unabhängig entscheiden wird, dass es am Ende zu einer guten Lösung kommt, ist es der Bezirksversammlung dennoch wichtig, bestimmte Grundsätze zu unterstreichen, die auch innerhalb außergewöhnlicher Pandemiezeiten zu gelten haben.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung erklärt:

  1. Auch wenn die außergewöhnliche Belastung der beschäftigten Personen in Krankenhäusern und Intensivstationen ungewöhnlich hoch ist, haben die Arbeitgebenden stets dafür zu sorgen, dass ihre Beschäftigten im Rahmen ihrer Tätigkeit nur entsprechend ihrer Verträge zeitlich und gemäß der Stellenbeschreibung eingesetzt werden.
  2. Die Arbeitgebenden sind aufgefordert, alles erdenklich Mögliche dafür zu tun, Vakanzen auszugleichen und durch eine attraktive Bezahlung zu einer Aufwertung des Pflegeberufes beizutragen.
  3. Die Aufgabe von Betriebs- und Personalräten ist grundsätzlich, die Einhaltung der Arbeitsbedingungen zu kontrollieren, intern auf Veränderungen zu dringen und Missstände auch öffentlich zu machen, sofern intern keine befriedigenden Lösungen gefunden werden können. Dabei unterliegen Betriebs- und Personalräte einem besonderen gesetzlichen Schutz, der nicht in Frage gestellt werden darf.
  4. Die Bezirksversammlung appelliert im o. b. Verfahren an beide Seiten, sich innerhalb der laufenden arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung, um eine einvernehmliche Lösung zu bemühen, falls es sich um ein Missverständnis handeln sollte. Gerade während der Pandemiephase muss alle Anstrengung auf dem Fokus der Bewältigung der Pandemie liegen.

 

Jutta Höflich und CDU-Fraktion

Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion

 

 

Anhänge

keine

 

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