Alternativantrag zu Drucksache - 22-2033 Geordnete Abstellstrukturen für Leih-E-Scooter in Eimsbüttel
Leih-E-Scooter bilden mittlerweile ein weiteres Angebot der urbanen Mobilität, sorgen im Bezirk Eimsbüttel jedoch weiterhin für Herausforderungen. Insbesondere an U-Bahnstationen, Verkehrsknotenpunkten, Marktplätzen, Stadtradstationen sowie weiteren stark frequentierten Orten werden E-Scooter häufig unsortiert oder verkehrsbehindernd abgestellt. Dies beeinträchtigt die Barrierefreiheit, führt zu Nutzungskonflikten auf Gehwegen und stört die allgemeine Aufenthalts- und Verkehrsqualität.
Mehrere europäische Städte wie beispielsweise Kopenhagen oder deutsche Städte wie Heidelberg und insbesondere Berlin haben vergleichbare Probleme erfolgreich angegangen, indem sie klar definierte Abstellflächen geschaffen haben, welche sich dem veränderten Mobilitätsverhalten Rechnung tragen, indem vorhandene PKW-Parkplätze umgenutzt werden. Zudem wurden ergänzende Abstellverbotszonen und verbindliche digitale Geofencing‑Regelungen eingeführt. Diese Maßnahmen verbessern sowohl die Ordnung im öffentlichen Raum als auch die Nutzbarkeit der Sharing-Angebote.
Laut Bericht des Hamburg Journals vom 24.03.2026 wurden zwar 100 neue digitale Parkzonen von der Verkehrsbehörde für Leih-E-Scooter rund um U-, S- und Bushaltestellen geschaffen, aber eine ausreichende Lösung des Problems ist dies noch nicht.
Eine systematische Erfassung geeigneter Standorte im Bezirk sowie eine verbindliche digitale Umsetzung in Abstimmung mit den Anbietern stellen zentrale Schritte dar, um die Situation nachhaltig zu verbessern. Gleichzeitig muss die ordnungsrechtliche Durchsetzung bestehender Regelungen konsequent gestaltet werden.
Durch eine sorgfältige Auswahl der Standorte können die negativen Auswirkungen auf bestehende Nutzungen des öffentlichen Raums minimiert werden. Geordnete Abstellflächen tragen zudem zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Entlastung von Fußwegen bei.
Beschluss:
1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Fachbehörde dafür einzusetzen,
(a) hamburgweit einheitliche Standards für Abstellflächen, Verbotszonen und Geofencing-Regelungen für Leih‑E‑Scooter zu schaffen und dabei die neuen Möglichkeiten der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge‑Verordnung (eKFV) zu berücksichtigen
(b) die Bezirke bei der ordnungsrechtlichen Durchsetzung gegenüber den Betreibern zu unterstützen
(c) dass die Bezirksversammlung, bzw. der Ausschuss für Mobilität bis spätestens Q4/2026 über den aktuellen inhaltlichen Stand der Gespräche unterrichtet wird.
2. Der Bezirksamtsleiter wird gebeten,
(a) geeignete Standorte, vorzugsweise im Sinne der Mobilitätswende, für vorhandene PKW-Parkplätze, für geordnete Abstellflächen für Leih‑E‑Scooter und ähnliche Angebote an relevanten Verkehrsknoten, U‑Bahnstationen, Marktplätzen, Stadtradstationen und weiteren Hotspots im Bezirk Eimsbüttel zu identifizieren
(b) auf die Anbieter der Sharing‑Systeme zuzugehen, um eine digitale Hinterlegung dieser Flächen sowie ergänzender Abstellverbotszonen zu planen
(c) bestehende Verbotszonen zu überprüfen und – wo sinnvoll – zu erweitern, sowie neue Verbotszonen zu identifizieren
(d) die ordnungsrechtliche Durchsetzung von Verbotszonen im Rahmen der bezirklichen Zuständigkeiten zu verstärken und
(e) der Bezirksversammlung bis spätestens Q4/2026 ein Umsetzungskonzept vorzulegen.
Marvin Brinkmann und Fraktion Die Linke in der Bezirksversammlung Eimsbüttel
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