Alternativantrag zu Drucksache 22-0186: Karstadt in der Osterstraße unter Denkmalschutz stellen - Referent*innenanfrage
Letzte Beratung: 19.12.2024 Bezirksversammlung Ö 10.10
Bisherige Beratungsfolge |
Am |
TOP |
Drucksachen-Nr. |
Ergebnis |
KGA Bau (Antrag der GRÜNE-Fraktion) |
16.12.2024 |
7.1.1 |
Empfehlung einstimmig bei Stimmenenthaltung der AfD-Fraktion |
Der Karstadt-Konzern befindet sich seit mehreren Jahren in einer wirtschaftlich herausfordernden Situation. Während der vergangenen Insolvenzverfahren gehörte die Filiale in der Osterstraße zwar nicht zu den von einer Schließung betroffen Standorten, jedoch ist die langfristige Zukunft des Standorts ungewiss. Die Bezirksversammlung erklärt daher ihre volle Solidarität mit den Beschäftigten des Galeria-Karstadt Konzerns, die bereits seit vielen Jahren um ihre Jobs kämpfen. Wir freuen uns, dass für die Beschäftigten vor Ort der Betrieb der Karstadt-Filiale in der Osterstraße erstmal gesichert ist. Um jedoch proaktiv handeln zu können und rechtzeitig mögliche Nachnutzungskonzepte zu entwickeln, ist eine zeitnahe Diskussion der Denkmalschutzwürdigkeit des Gebäudes erforderlich.
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Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sowohl das Denkmalschutzamt aus der Behörde für Kultur und Medien als auch eine Vertretung aus dem Denkmalverein Hamburg zu ersuchen, eine fachkundige Referentin bzw. einen fachkundigen Referenten in eine der nächsten Sitzungen des KGA-Bau zu entsenden. Diese*r soll den Ausschuss über generelle Schutzwürdigkeitskriterien sowie über eine mögliche denkmalschutzrechtliche Bewertung des Karstadt-Gebäudes in der Osterstraße informieren.
keine
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