21-1716

Alternativantrag zu Drucksache 21-1708: Unterstützungsbedarfe des Seniorenbeirates bei der Durchführung digitaler Sitzungen ermitteln und umsetzen

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 11.02.2021 Hauptausschuss Ö 8.6

Sachverhalt

 

§ 8 Seniorenmitwirkungsgesetz regelt die Verpflichtung der Bezirke, die Beiräte bei der Wahrnehmung ihrer Interessensvertretung zu unterstützen. Darin heißt es unter anderem: „Die Bezirksämter stellen die Einrichtung und die Arbeit der in den Bezirken zu bildenden Seniorenvertretungen sicher“. Ob, und inwieweit dies unter Pandemiebedingungen, und insbesondere bei der digitalen Durchführung der Ausschuss­sitzungen, noch gewährleistet ist, gilt es zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Unterstützungsmaßnahmen anzupassen, damit die produktive Arbeit der Seniorinnen und Senioren weiterhin in Gänze zur Geltung kommt.

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, im Dialog mit dem Bezirks-Senioren­beirat Unterstützungsbedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten für die Teilnahme an den digitalen Ausschusssitzungen der Bezirksversammlung zu erörtern. Die Ergebnisse sollen im nächsten Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen- und Gerichtshilfe (Sozialraum) vorgestellt werden.

 

 

Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion

 

 

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Datum/Gremium
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Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta

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