Alternativantrag zu Drucksache 21-1708: Unterstützungsbedarfe des Seniorenbeirates bei der Durchführung digitaler Sitzungen ermitteln und umsetzen
Letzte Beratung: 11.02.2021 Hauptausschuss Ö 8.6
§ 8 Seniorenmitwirkungsgesetz regelt die Verpflichtung der Bezirke, die Beiräte bei der Wahrnehmung ihrer Interessensvertretung zu unterstützen. Darin heißt es unter anderem: „Die Bezirksämter stellen die Einrichtung und die Arbeit der in den Bezirken zu bildenden Seniorenvertretungen sicher“. Ob, und inwieweit dies unter Pandemiebedingungen, und insbesondere bei der digitalen Durchführung der Ausschusssitzungen, noch gewährleistet ist, gilt es zu überprüfen. Gegebenenfalls sind Unterstützungsmaßnahmen anzupassen, damit die produktive Arbeit der Seniorinnen und Senioren weiterhin in Gänze zur Geltung kommt.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, im Dialog mit dem Bezirks-Seniorenbeirat Unterstützungsbedarfe und Unterstützungsmöglichkeiten für die Teilnahme an den digitalen Ausschusssitzungen der Bezirksversammlung zu erörtern. Die Ergebnisse sollen im nächsten Ausschuss für Soziales, Arbeit, Integration, Bildung, Gesundheit, Gleichstellung, Straffälligen- und Gerichtshilfe (Sozialraum) vorgestellt werden.
Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion
Rüdiger Kuhn und CDU-Fraktion
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