22-0563

Alternativantrag zu Drs. 22-0378: Jugendbeteiligung ernst nehmen – Jugendparlament einrichten

Gemeinsamer Antrag

Letzte Beratung: 16.01.2025 Hauptausschuss Ö 10.3

Sachverhalt


Kinder und Jugendliche sind an politischen Entscheidungen und am Verwaltungshandeln in den Hamburger Bezirken angemessen zu beteiligen. Dies regelt u.a. das Bezirksverwaltungsgesetz über § 33 BezVG.

Auch in der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Anhörung und Beteiligung verankert. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist Beteiligung überwiegend selbstverständlich und auch in den Schulen ist sie nicht zuletzt durch die Kreis- und Landesschüler*innenräte institutionalisiert und fest verankert.

Politische Beteiligung dient der Demokratiebildung der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es aber unzweifelhaft auch einen Bedarf in der Politik an jugendlicher Beratung. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen zu kennen ist Voraussetzung, um wirklich nachhaltige Entscheidungen fällen zu können.

Bislang erfolgte die Beteiligung in Hamburg-Eimsbüttel ausschließlich projekt- und themenbezogen. Dabei legen Politik und Verwaltung vorab fest, von welchen Planungen junge Menschen ihrer Ansicht nach betroffen sind. Ein Beteiligungsverfahren wird dann z.B. bei der Neuplanung von Spielplätzen durchgeführt. Schon bei der Planung von Schulwegen ist die Beteiligung der unmittelbar betroffenen Schüler*innen in der Vergangenheit nicht immer selbstverständlich gewesen.

Echte Beteiligung muss jungen Menschen darüber hinaus die Möglichkeit eröffnen, selbst zu entscheiden, zu welchen Themen sie gehört werden wollen. Sie muss auch die Möglichkeit schaffen, Themen eigenständig auf die Agenda zu setzen. Deswegen ist neben der projekt- und themenbezogenen Beteiligung auch die regelhafte Beteiligung im Rahmen eines bezirklichen Kinder- und Jugendbeirats oder eines bezirklichen Kinder- und Jugendparlaments sinnvoll, wie es sie z.B. in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf, Kiel und Lauenburg/Elbe schon seit Jahren gibt.

Ein solches Gremium muss Beschlüsse fassen können, die in den Ausschüssen der Bezirkspolitik zur Kenntnis genommen, debattiert und beantwortet werden. Außerdem muss den Jugendvertreter*innen als politisches unparteiisches Gremium die Teilnahme an den Ausschusssitzungen ermöglicht und ein Rederecht eingeräumt werden.

Um eine langfristige, erfolgreiche Gremienarbeit möglich zu machen, braucht es die Möglichkeiten der: Mitsprache, Mitwirkung, Mitbestimmung und Selbstbestimmung. Die Entwicklung und Einsetzung eines Gremiums für mehr Kinder- und Jugendbeteiligung muss sich am den Allgemeine Qualitätsstandards für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen speziell an den Qualitätsstandards für die Beteiligung in derKommune des BMFSFJ orientieren. Eins der Kriterien für das Gelingen ist professionelle Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft oder eine externe Fachstelle, z.B. analog zur Fachstelle Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe.

Auf Beschluss der Bürgerschaft vom 04.12.2024, Drucksache 22/17212, verankert die Bürgerschaft jeweils 250.000€ in den Jahren 2025 und 2026 für Jugendbeteiligung. Die Mittel werden der Erprobung neuer Beteiligungsformate für Kinder- und Jugendbeteiligung dienen. Hierzu liegen in einigen Bezirken bereits fertige Konzepte vor, mit denen in diesen Bezirken an den jeweiligen Sozialraum angepasste Konzepte entwickelt und erprobt werden.

 

 

Petitum/Beschluss

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  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich grundsätzlich dafür aus, in der 22. Amtsperiode im Bezirk Eimsbüttel ein mit eigenen Kompetenzen ausgestattetes fachlich pädagogisch begleitets Gremium, im Sinne des Demokratieförderungsgesetzes für Kinder- und Jugendbeteiligung einzurichten, dessen Beschlüsse durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel beachtet und beantwortet werden sollen.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, unter Information des Jugendhilfeausschusses Referent*innen des Jungen Rats Kiel und des Kinder- und Jugendbeirates Lauenburg in eine der Sitzungen des HA im 2. Quartal 2025 einzuladen, um dort über ihre Arbeit zu berichten.

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Referent*innen aus den Bezirken Altona und Wandsbek möglichst in dieselbe Sitzung einzuladen, um über den dortigen Stand der Planungen zur Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments/ Kinder- und Jugendbeirats zu berichten.

 

 

Kathrin Warnecke, Falk Schmidt-Tobler, Rita Wolf, Amelie Schürmann und GRÜNE-Fraktion
Ines Schwarzarius, Gabor Gottlieb, Koorosh Armi und SPD-Fraktion

Kira Kristin Junge und VOLT-Fraktion

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
16.01.2025
Ö 10.3
Anhänge

 

keine

      

Lokalisation Beta

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