Alternativantrag zu Drs. 22-0378: Jugendbeteiligung ernst nehmen Jugendparlament einrichten
Letzte Beratung: 16.01.2025 Hauptausschuss Ö 10.3
Kinder und Jugendliche sind an politischen Entscheidungen und am Verwaltungshandeln in den Hamburger Bezirken angemessen zu beteiligen. Dies regelt u.a. das Bezirksverwaltungsgesetz über § 33 BezVG.
Auch in der UN-Kinderrechtskonvention ist das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Anhörung und Beteiligung verankert. In der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKJA) ist Beteiligung überwiegend selbstverständlich und auch in den Schulen ist sie nicht zuletzt durch die Kreis- und Landesschüler*innenräte institutionalisiert und fest verankert.
Politische Beteiligung dient der Demokratiebildung der Kinder und Jugendlichen. Darüber hinaus gibt es aber unzweifelhaft auch einen Bedarf in der Politik an jugendlicher Beratung. Die Perspektive von Kindern und Jugendlichen zu kennen ist Voraussetzung, um wirklich nachhaltige Entscheidungen fällen zu können.
Bislang erfolgte die Beteiligung in Hamburg-Eimsbüttel ausschließlich projekt- und themenbezogen. Dabei legen Politik und Verwaltung vorab fest, von welchen Planungen junge Menschen ihrer Ansicht nach betroffen sind. Ein Beteiligungsverfahren wird dann z.B. bei der Neuplanung von Spielplätzen durchgeführt. Schon bei der Planung von Schulwegen ist die Beteiligung der unmittelbar betroffenen Schüler*innen in der Vergangenheit nicht immer selbstverständlich gewesen.
Echte Beteiligung muss jungen Menschen darüber hinaus dieMöglichkeit eröffnen, selbst zu entscheiden, zu welchen Themen sie gehört werden wollen. Sie muss auch die Möglichkeit schaffen, Themen eigenständig auf die Agenda zu setzen. Deswegen ist neben der projekt- und themenbezogenen Beteiligung auch die regelhafte Beteiligung im Rahmen eines bezirklichen Jugendbeirats oder eines bezirklichen Jugendparlaments sinnvoll, wie es sie z.B. in Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf und Kiel schon seit Jahren gibt.
Ein solches Gremium muss Beschlüsse fassen können, die in den Ausschüssen der Bezirkspolitik zur Kenntnis genommen, debattiert und beantwortet werden. Außerdem muss den Jugendvertreter*innen die Teilnahme an den Ausschusssitzungen ermöglicht und ein Rederecht eingeräumt werden.
Um eine langfristige, erfolgreiche Gremienarbeit möglich zu machen, braucht es professionelle Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft oder eine externe Fachstelle, z.B. analog zur Fachstelle Ombudsstelle Hamburg in der Kinder- und Jugendhilfe.
Auf Beschluss der Bürgerschaft vom 04.12.2024, Drucksache 22/17212, verankert die Bürgerschaft jeweils 250.000€ in den Jahren 2025 und 2026 für Jugendbeteiligung. Die Mittel werden der Erprobung neuer Beteiligungsformate für Kinder- und Jugendbeteiligung dienen. Hierzu liegen in einigen Bezirkenbereits fertige Konzepte vor, mit denen in diesen Bezirken an den jeweiligen Sozialraum angepasste Konzepte entwickelt und erprobt werden.
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1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich grundsätzlich dafür aus, in der 22. Amtsperiode im Bezirk Eimsbüttel ein mit eigenen Kompetenzen ausgestattetes Jugendparlament oder einen Jugendbeirat einzurichten, dessen Beschlüsse durch die Bezirksversammlung Eimsbüttel beachtet und beantwortet werden sollen.
2. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Referent*innen des Jungen Rats Kiel und des KJP Charlottenburg-Wilmersdorf in eine der nächsten Sitzungen des JHA einzuladen, um dort über ihre Arbeit zu berichten. Es soll die Möglichkeit geprüft werden, die Referent*innen digital zur Ausschusssitzung zuzuschalten.
3. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Referent*innen aus den Bezirken Altona und Wandsbek einzuladen, um über den dortigen Stand der Planungen zur Einrichtung eines Jugendparlaments/ Jugendbeirats zu berichten.
Kathrin Warnecke, Falk Schmidt-Tobler, Rita Wolf, Amelie Schürmann und GRÜNE-Fraktion
keine
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