Alternativantrag zu Drs. 21-3529: Die Straße Alsterufer am ehemaligen US-Konsulat wieder für den Individualverkehr freigeben und vorhandenen Raum an der Außenalsterpromenade entwickeln
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
26.01.2023 |
9.3.1 |
Die Drucksache wird in den KGA überwiesen. |
|
KGA |
06.02.2023 |
4.5.1 |
Die Drucksache wird vertagt. |
|
KGA |
20.03.2023 |
4.2.1 |
Die geänderte Drucksache wird mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNEN-, SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. |
In Hamburg kennt man das ehemalige US-Konsulat am Alsterufer 27/28 auch als das „Weiße Haus an der Alster“. Wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, soll nun das Gebäude nach dem Umzug des Konsulats in die Hafencity verkauft werden.[1]
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde der Straßenraum vor dem Konsulat mit umfangreichen Sicherheitsbauten wie Betonpoller, Zäune oder Wachhäuser versehen und die Straße „Alsterufer“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies führte dazu, dass sich die Verkehrsführung u.a. in den Mittelweg als auch in Nebenstraßen wie Alsterterrasse, Fontenay, Badestraße oder Alte Rabenstraße und damit durch die dortigen Wohngebiete verlagerte.
Sobald die zukünftige Nutzung des Gebäudes und die damit verbundene Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen bzw. dessen Rückbau geklärt sind, bietet sich nach nunmehr 21 Jahren die Möglichkeit, die ungehinderte Durchfahrt für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere Anwohner – zu ermöglichen. Dieses hätte auch eine Entlastung des Mittelwegs sowie der oben angeführten Nebenstraßen vom Durchgangsverkehr sowie der dortigen Anwohner zur Folge.
Weiterhin bietet sich die Chance, den vorhandenen Raum, insbesondere den heute noch von einem Sicherheitszaun eingefassten Grünstreifen oder auch den schmaleren Teil des Gehweges, wieder als Teil der Außenalsterpromenade zu entwickeln und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger/Pendler zu erhöhen.
Das ursprüngliche Petitum lautete:
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, die nachfolgenden in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Punkte umzusetzen. Falls notwendig wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, Punkte, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksamtsleiterin fallen, den zuständigen Fachbehörden zu übermitteln und diese zur Umsetzung aufzufordern:
Dem Kerngebietsausschuss ist über Entwicklungen in diesem Sachverhalt zu berichten.
Sachverhalt:
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Bezirksversammlung |
26.01.2023 |
9.3.1 |
Die Drucksache wird in den KGA überwiesen. |
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KGA |
06.02.2023 |
4.5.1 |
Die Drucksache wird vertagt. |
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KGA |
20.03.2023 |
4.2.1 |
Die geänderte Drucksache wird mehrheitlich mit den Stimmen der GRÜNEN-, SPD-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. abgelehnt. |
In Hamburg kennt man das ehemalige US-Konsulat am Alsterufer 27/28 auch als das „Weiße Haus an der Alster“. Wie aktuellen Medienberichten zu entnehmen ist, soll nun das Gebäude nach dem Umzug des Konsulats in die Hafencity verkauft werden.[1]
Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 wurde der Straßenraum vor dem Konsulat mit umfangreichen Sicherheitsbauten wie Betonpoller, Zäune oder Wachhäuser versehen und die Straße „Alsterufer“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. Dies führte dazu, dass sich die Verkehrsführung u.a. in den Mittelweg als auch in Nebenstraßen wie Alsterterrasse, Fontenay, Badestraße oder Alte Rabenstraße und damit durch die dortigen Wohngebiete verlagerte.
Sobald die zukünftige Nutzung des Gebäudes und die damit verbundene Aufrechterhaltung der Schutzmaßnahmen bzw. dessen Rückbau geklärt sind, bietet sich nach nunmehr 21 Jahren die Möglichkeit, die ungehinderte Durchfahrt für alle Verkehrsteilnehmer – insbesondere Anwohner – zu ermöglichen. Dieses hätte auch eine Entlastung des Mittelwegs sowie der oben angeführten Nebenstraßen vom Durchgangsverkehr sowie der dortigen Anwohner zur Folge.
Weiterhin bietet sich die Chance, den vorhandenen Raum, insbesondere den heute noch von einem Sicherheitszaun eingefassten Grünstreifen oder auch den schmaleren Teil des Gehweges, wieder als Teil der Außenalsterpromenade zu entwickeln und die Aufenthaltsqualität für Fußgänger/Pendler zu erhöhen.
Das ursprüngliche lautete:
Die Bezirksamtsleiterin wird aufgefordert, die nachfolgenden in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Punkte umzusetzen. Falls notwendig wird der Vorsitzende der Bezirksversammlung gebeten, Punkte, die nicht in die Zuständigkeit der Bezirksamtsleiterin fallen, den zuständigen Fachbehörden zu übermitteln und diese zur Umsetzung aufzufordern:
Dem Kerngebietsausschuss ist über Entwicklungen in diesem Sachverhalt zu berichten.
keine