Alternativantrag zu Drs. 21-2853: Nutzung der Möglichkeit zur Einrichtung überlappender Bewohnerparkzonen
Nachdem im Juli 2021 mit der Einrichtung von Anwohnerparkzonen im westlichen Kerngebiet begonnen worden war, wurden im März 2022 auch in Harvestehude/ Rotherbaum vier neue Bewohnerparkzonen eingerichtet. Im Mai 2022 erfolgte die Implementierung von weiteren Parkzonen im Bereich Hoheluft West und Eimsbüttel Ost. Auch für den Bereich rund um die Osterstraße gibt es entsprechende Planungen.
Die herausfordernde Parksituation in den genannten Stadtteilen macht dies notwendig. Mit den Bewohnerparkzonen soll dem Parkdruck entgegengewirkt werden und die vorhandenen Parkstände sollen fairer zwischen den Nutzergruppen aufgeteilt werden. In den neu eingerichteten Parkzonen ist eine Entlastung für die Anwohnenden teilweise bereits deutlich spürbar.
Laut StVO haben Parkzonen eine Ausdehnung von maximal einem Kilometer in jede Richtung. Dies kann dazu führen, dass insbesondere an den Rändern der Parkzonen, aber auch in Parkzonen mit phasenweise besonders hohem Parkdruck, z.B. rund um den Isemarkt, schwierige Situationen entstehen. Hier könnten einander überschneidende Parkzonen im Einzel- und Ausnahmefall Abhilfe schaffen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung Eimsbüttel wird gebeten, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) darum zu bitten, einander überlappende Parkzonen in folgenden Bereichen einzurichten:
Über das Ergebnis sollen der Kerngebietsausschuss (KGA) und der Ausschuss für Mobilität (AM) informiert werden.
Kathrin Warnecke, Carl-Maria Bohny und GRÜNE-Fraktion
Moritz Altner, Gabor Gottlieb und SPD-Fraktion
keine