Alternativantrag zu Drs. 21-1151: Coronahilfen für Kulturveranstaltungsunternehmen im Bereich der Live-Musik
Letzte Beratung: 27.08.2020 Bezirksversammlung Ö 9.3.2
Durch die Auswirkungen der langanhaltenden Pandemie ist die Arbeit in den meisten Kulturveranstaltungsunternehmen zum Stillstand gekommen und es ist fraglich, wann und unter welchen Bedingungen sie wiederaufgenommen werden kann.
Künstlerinnen und Künstler können nicht mehr in den vorhandenen Veranstaltungsräumlichkeiten vor einem Publikum auftreten, ohne dass sich dieses, die Künstlerinnen und Künstler sowie die Veranstalterinnen und Veranstalter der Gefahr einer Covid 19 Infektion aussetzen.
Besonders Diskotheken, Clubs und die Livemusik-Kultur stehen vor dem Problem, dass Tanzen derzeit vollständig untersagt ist und dass Befolgen der Abstandsregeln nur wenig Besucherinnen und Besucher zulassen würde. Auf dieser Grundlage können weder Veranstaltungen kostendeckend durchgeführt werden noch ist es möglich, Konzerte und Live-Musik durch eine Quersubventionierung mit Getränkeverkäufen durchzuführen.
Im Bezirk Eimsbüttel gibt es viele bedeutende Kulturveranstaltungsunternehmen, insbesondere auch solche aus dem Bereich der Live-Musik wie z.B. das LOGO als über die Grenzen Hamburgs bekannte Kultureinrichtung. Aufgrund der langanhaltenden Pandemie sind diese nicht nur deutlich eingeschränkt, sondern stehen vor dem wirtschaftlichen Aus. Wenn diese Grundbausteine der Musikszene künftig wegfallen, heißt das für angehende Musikerinnen und Musiker, dass es noch sehr viel schwerer werden wird, mit der Musik einen Durchbruch zu erzielen. Es wird Künstlerinnen und Künstlern nicht mehr möglich sein, sich zunächst über Auftritte auf kleineren Bühnen, Konzerte im engeren Rahmen und Events langsam eine Fangemeinde und einen Bekanntheitsgrad aufzubauen.
Daher muss das Ziel angestrebt werden, möglichst viele der kleineren Clubs und Live-Musik-Locations für die Zeit nach der Pandemie zu erhalten. Um den Betrieb dann wieder hochzufahren werden die Unternehmen Kapital benötigen u.a. um Touren zu planen, Musiker zu buchen, Ton- und Lichtmeister, technische Bedingungen zu schaffen, Getränke einzukaufen etc.
Es sollen Kriterien geschaffen werden, die eine staatliche Unterstützung der Kulturveranstaltungsunternehmen im Bereich der Live-Musik für eine Zeit nach der langanhaltenden Pandemie möglich machen.
Um aufstrebende Musikerinnen und Musiker zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu eröffnen auch unter Pandemiebedingungen an ihrer Bekanntheit zu arbeiten, sollte außerdem eine hamburgweite Regelung für die Durchführung von Livestreams von Musikveranstaltungen in den bedeutendsten Live-Musik-Locations, wozu insbesondere das LOGO gehört, von der Kulturbehörde geschaffen werden. So könnte der Kunstbetrieb durch Teilhabe von Zuschauerinnen und Zuschauern an elektronischen Endgeräten fortgesetzt werden.
keine
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