21-1420

Alternativ-Antrag zu Drs.-Nr. 21-1332: Parkraum für Fahrräder und Serviceparkplätze im Kerngebiet schaffen

Beschlussempfehlung Ausschuss

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
26.11.2020
Sachverhalt

 

Bisherige Beratungsfolge

am

TOP

Drs.-Nr.

Ergebnis

Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion)

02.11.2020

4.3.1

21-1407

Der Antrag ist bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion mehrheitlich angenommen

 

Die Zahl der Fahrräder nimmt in Eimsbüttel stetig zu. Besonders im Kerngebiet erfreut sich die Fahrradmobilität steigender Beliebtheit. Gerade hier lässt die Bebauung oft aber nicht die Einrichtung von Fahrradkellern oder Fahrradabstellmöglichkeiten im Haus zu. Daher werden Fahrräder vermehrt so im Straßenraum abgestellt, dass sie Querungsmöglichkeiten zustellen, Baumwurzeln schädigen oder, wenn Räder nicht an festen Gegenständen angeschlossen werden können, vermehrt gestohlen werden.

Gerade für Fahrräder für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Lastenräder ist es schwer Abstellmöglichkeiten zu finden. Bügel, die Straßenraum zum Gehweg hin abgrenzen, eignen sich nur bedingt für diese Fahrräder, da sie breitere Abstellflächen benötigen.

Da gerade diese Fahrräder für Familien und Mobilitätseingeschränkte eine echte Mobilitätsalternative zum KFZ darstellen, ist die Anschaffung dieser Räder extrem begrüßenswert und muss durch kluge Planung von Abstellmöglichkeiten unterstützt werden.

Um Abstellflächen in genügender Zahl für klassische Fahrräder und überbreite Fahrräder zu schaffen, müssen einzelne PKW-Parkstände umfunktioniert werden. Die Versuche, Bügel in freie Stellen auf Gehwegen zu platzieren, sind teils begrüßenswert, jedoch darf dies nie zu Lasten der notwendigen Breite von Gehwegen gehen und wird daher nie ausreichen.

Außerdem ist darauf zu achten, dass die Fahrräder gefahrenlos zur Fahrbahn geschoben werden können, also nicht in belebten Kreuzungsbereichen und nicht zwischen KFZ-Stellplätzen hindurch, um Beschädigungen der KFZ zu vermeiden.

Letzteres ist beispielsweise in der Mansteinstraße nicht möglich.

Die Mansteinstraße weist in ihrer gesamten Länge kaum Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf. Lediglich Schutzbügel für Bäume können genutzt werden, was eine Gefährdung des Wurzelwerkes darstellen kann.

Die Bebauung der Mansteinstraße besteht fast ausschließlich aus Altbauten ohne Rampen in die Keller, wodurch die Einrichtung von Fahrradkellern erschwert wird und deren Akzeptanz und Nutzbarkeit vermindert ist.

Die weiteren Straßen des Kerngebiets, aber auch die Region rund um den Stellinger Weg oder rund um die Eimsbütteler Chaussee, in der so genannten Wohnschanze, weisen eine deutlich geringere Breite auf. Auch hier ist zu prüfen, wo Parkstände in Fahrradstell­plätze umgewandelt werden können. Da auch Kurzparker wie Boten, Lieferdienste, Hand­werkerinnen und Handwerker sowie Pflegedienste keine Abstellmöglichkeit finden können, bietet sich hier die Verbindung mit Serviceparkplätzen an. Die Auflockerung der Straße durch Fahrrad­parkstände und Serviceparkplätze bietet Lieferanten häufig die einzige Möglichkeit Sackkarren zum Gehweg zu fahren.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu veranlassen,

  1. dass die Flächen des ruhenden Verkehrs in den folgenden Straßen geordnet werden:
    1. sämtliche Querstraßen zwischen Hoheluftchaussee bis einschließlich der Manstein­straße
    2. Stellinger Weg
    3. Lutterothstraße
    4. Eimsbütteler Chaussee.
  2. Zunächst sind hierfür Ansprüche an die Verkehrssicherheit (Sichtdreiecke) heranzu­ziehen.
  3. Es soll auch der Bedarf an Fahrradabstellmöglichkeiten erhoben werden, mit dem Ziel, dass informell abgestellte Fahrräder den Fußverkehr nicht behindern. Hierfür sollen informell abgestellte Fahrräder (also an Straßenschildern, Zäunen, Baumschutzbügel) zunächst erfasst werden. Die entsprechende Zahl soll mit einem zwanzigprozentigem Aufschlag versehen werden, um Raum für künftiges Wachstum des Radverkehrs zu lassen. Es soll ein Vorschlag für eine hieraus hergeleitete, bedarfsgerechte Platzierung von Fahrradbügeln erarbeitet und im Ausschuss vorgestellt werden.
  4. Auf diese Weise sollen nach Möglichkeit neue Querungshilfen für den Fußverkehr gebildet werden.
  5. Insbesondere für die Kottwitzstraße zwischen Eppendorfer Weg und Gärtnerstraße soll geprüft, werden, inwiefern die dortigen Gehwegbreiten den Ansprüchen an Barriere­freiheit entsprechen.
  6. Es soll außerdem geprüft werden, inwiefern neue Liefer- und Ladezonen sowie Serviceparkplätze bedarfsgerecht platziert werden können.
  7. Es möge geprüft werden den Untergrund der neu angeordneten Stellplätze und Fahrradparkstände nicht vollständig zu versiegeln. Ein Anlegen der Parkstände wie beispielsweise neue Parkstände vor Bismarckstraße 19 mit Pflasterung mit Rasenfugensteinen oder mit nicht hochverdichtetem Brechkieselbelag ist zu bevorzugen.

 

 

 

Anhänge

keine