Alternativ-Antrag zu Drs.-Nr. 21-1332: Parkraum für Fahrräder und Serviceparkplätze im Kerngebiet schaffen
Bisherige Beratungsfolge |
am |
TOP |
Drs.-Nr. |
Ergebnis |
Kerngebietsausschuss (Antrag der GRÜNE- und CDU-Fraktion) |
02.11.2020 |
4.3.1 |
21-1407 |
Der Antrag ist bei Gegenstimmen der FDP-Fraktion mehrheitlich angenommen |
Die Zahl der Fahrräder nimmt in Eimsbüttel stetig zu. Besonders im Kerngebiet erfreut sich die Fahrradmobilität steigender Beliebtheit. Gerade hier lässt die Bebauung oft aber nicht die Einrichtung von Fahrradkellern oder Fahrradabstellmöglichkeiten im Haus zu. Daher werden Fahrräder vermehrt so im Straßenraum abgestellt, dass sie Querungsmöglichkeiten zustellen, Baumwurzeln schädigen oder, wenn Räder nicht an festen Gegenständen angeschlossen werden können, vermehrt gestohlen werden.
Gerade für Fahrräder für mobilitätseingeschränkte Menschen oder Lastenräder ist es schwer Abstellmöglichkeiten zu finden. Bügel, die Straßenraum zum Gehweg hin abgrenzen, eignen sich nur bedingt für diese Fahrräder, da sie breitere Abstellflächen benötigen.
Da gerade diese Fahrräder für Familien und Mobilitätseingeschränkte eine echte Mobilitätsalternative zum KFZ darstellen, ist die Anschaffung dieser Räder extrem begrüßenswert und muss durch kluge Planung von Abstellmöglichkeiten unterstützt werden.
Um Abstellflächen in genügender Zahl für klassische Fahrräder und überbreite Fahrräder zu schaffen, müssen einzelne PKW-Parkstände umfunktioniert werden. Die Versuche, Bügel in freie Stellen auf Gehwegen zu platzieren, sind teils begrüßenswert, jedoch darf dies nie zu Lasten der notwendigen Breite von Gehwegen gehen und wird daher nie ausreichen.
Außerdem ist darauf zu achten, dass die Fahrräder gefahrenlos zur Fahrbahn geschoben werden können, also nicht in belebten Kreuzungsbereichen und nicht zwischen KFZ-Stellplätzen hindurch, um Beschädigungen der KFZ zu vermeiden.
Letzteres ist beispielsweise in der Mansteinstraße nicht möglich.
Die Mansteinstraße weist in ihrer gesamten Länge kaum Abstellmöglichkeiten für Fahrräder auf. Lediglich Schutzbügel für Bäume können genutzt werden, was eine Gefährdung des Wurzelwerkes darstellen kann.
Die Bebauung der Mansteinstraße besteht fast ausschließlich aus Altbauten ohne Rampen in die Keller, wodurch die Einrichtung von Fahrradkellern erschwert wird und deren Akzeptanz und Nutzbarkeit vermindert ist.
Die weiteren Straßen des Kerngebiets, aber auch die Region rund um den Stellinger Weg oder rund um die Eimsbütteler Chaussee, in der so genannten Wohnschanze, weisen eine deutlich geringere Breite auf. Auch hier ist zu prüfen, wo Parkstände in Fahrradstellplätze umgewandelt werden können. Da auch Kurzparker wie Boten, Lieferdienste, Handwerkerinnen und Handwerker sowie Pflegedienste keine Abstellmöglichkeit finden können, bietet sich hier die Verbindung mit Serviceparkplätzen an. Die Auflockerung der Straße durch Fahrradparkstände und Serviceparkplätze bietet Lieferanten häufig die einzige Möglichkeit Sackkarren zum Gehweg zu fahren.
Der Bezirksamtsleiter wird gebeten zu veranlassen,
keine