Alternativ-Antrag zu Drs. 21-1151 Koordinierter Angang bei den Corona-Hilfen für die Hamburger Club-Szene
Die Beratungen im Ausschuss für Haushalt, Kultur und Sport (HaKuS) zum Live-Musik-Club LOGO an der Grindelallee haben gezeigt, dass die Frage der Unterstützung der Hamburger Clubszene in der Corona-Krise ein schwieriges und vielschichtiges Problemfeld ist.
Im Laufe der Beratungen wurde deutlich, dass es derzeit offenbar einige Fehlentwicklungen in den Förderstrukturen gibt, bei denen es gegenzusteuern gilt. So wurden bspw. die wenigen Clubs in Hamburg, die – wie das LOGO – aufgrund erfolgreichen Geschäftsbetriebs noch über Rücklagen verfügten, von Hilfen bislang de facto weitgehend abgeschnitten. Dies setzt perspektivisch unternehmerische Fehlanreize, zumal ein Großteil dieser Rücklagen der Aufrechterhaltung bzw. der Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs der Clubs dient.
Ein wesentliches Problem für die Clubbetreibenden besteht offenbar auch darin, den Überblick über die verschiedenen Hilfsmöglichkeiten auf Bundes- und Landes- sowie Kommunal- bzw. Bezirksebene zu behalten und diese entsprechend zu beantragen. Denn oftmals bauen Antragsverfahren aufeinander auf bzw. hängen voneinander ab. Das zieht einen deutlich größeren Zeitbedarf nach sich und erhöht folglich das Insolvenzrisiko für die Clubs. Die Vielzahl an unterschiedlichen Hilfsinstrumenten verursacht somit sowohl auf Seiten der Antragstellenden als auch auf den diversen Ebenen der Verwaltungsseite teilweise unnötigen bürokratischen Aufwand, der bspw. durch eine koordinierte „One-Stop-Shop“-Lösung minimiert werden könnte. Dies bedeutet, dass die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) oder Dritte einen Einheitlichen Ansprechpartner benennen oder das Aufgabenspektrum des bisherigen Einheitlichen Ansprechpartners für Gründer und Unternehmen[1] entsprechend erweitern könnten, um u.a. betroffene Kultureinrichtungen wie die Musik-Clubs in Fragen der Corona-Hilfen zu unterstützen. Hierdurch – und durch eine bessere Bund-Länder-Koordination – lassen sich im Idealfall zügigere und transparentere Verfahrensabläufe erreichen.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, sich bei der Behörde für Kultur und Medien (BKM) und dem Senat der FHH dafür einzusetzen, zu prüfen
ob diese „One-Stop-Shop“-Lösung auch für andere Kultureinrichtungen wie z.B. Kinos, Theater und sonstige Bühnen genutzt werden kann.
Benjamin Schwanke, Klaus Krüger, Burkhardt Müller-Sönksen (FDP-Fraktion)
keine