21-2904

Änderungsantrag zu Drucksache 21-2814: Mehrheiten der Bezirksversammlung in den Ausschüssen abbilden

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.06.2022
19.05.2022
Ö 9.2
28.04.2022
Ö 9.6.1
14.04.2022
Sachverhalt

Die Eimsbütteler Bezirksversammlung hat 51 Mitglieder, davon sind 50 in Fraktionen organisiert. Sechs verschiedene Fraktionskonstellationen erreichen zusammen die Mehrheit von mindes­tens 26 Stimmen in der Bezirksversammlung. In den Ausschüssen werden jedoch nicht alle Mehrheiten abgebildet. Eine Mehrheit aus der Fraktion DIE GRÜNEN, DIE LINKE. Fraktion und jeweils eine der beiden Fraktionen mit drei Stimmen in der Bezirksversammlung bekommen nur sieben Stimmen in den Ausschüssen. Dabei erfolgt die Ausschussbesetzung gem. § 17 Abs. 1 S. 1 Bezirksverwaltungsgesetz nach dem Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer. Gem. § 15 Abs. 1 S. 1 BezVG und § 16 Abs. 1 S. 1 BezVG haben die Ausschüsse der Bezirks­versammlung höchstens 15 Mitglieder. Davon kann jedoch gem.  § 17 Abs. 1 S. 3 BezVG ab­gewichen werden, wenn dies erforderlich ist, um die Mehrheitsverhältnisse der Bezirks­versammlung in den Ausschüssen wiederzugeben.

Mit 17 Mitgliedern werden die aktuellen Mehrheitsverhältnisse der Bezirksversammlung in jeder Fraktionskonstellation sichergestellt.

Insbesondere scheint eine Anpassung für den Hauptausschuss geboten, da dieser auch ersatz­weise für die BV-Anträge bindend und final entscheidet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung beschließt, dass, zur Wahrung der Mehrheitsverhältnisse in der BV für den Hauptausschuss § 17 Abs. 1 S. 3 Anwendung findet. Somit erweitert sich die Mitgliederzahl des Hauptausschusses bei den aktuellen Mehrheitsverhältnissen der Bezirksversammlung auf die Anzahl von 17 Mitgliedern.

Falk Schmidt-Tobler, Dietmar Kuhlmann und GRÜNE-Fraktion

 

Anhänge

keine