21-3112

Änderungsantrag zu Drs. 21-3076: Psychische Belastungen durch Corona ernst nehmen: Zusätzliche Kapazitäten für Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen schaffen

Gemeinsamer Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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30.06.2022
Sachverhalt

“Kinder und Jugendliche haben ein geringes Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe [...]. Doch die sozialen Einschränkungen der Pandemie belasten junge Menschen besonders stark“ So steht es im gemeinsamen Bericht von BMG UND BMFSFJ vom 15.09 2021. Die Autor*innen des Berichts folgern daraus, dass es einen vermehrten Bedarf an psychosozialer und psychotherapeutischer Unterstützung für Kinder und Jugendliche gibt.

Auch die Psychotherapeutenkammer Hamburg kommt in ihrer am 30.05.2022 vorgestellten Umfrage zur Situation der Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie in der Pandemie in Hamburg zu ähnlichen Ergebnissen:

-          Die Nachfrage nach psychotherapeutischen Angeboten hat sich während der Corona-Pandemie um mehr als 40% erhöht und die Wartezeiten haben sich deutlich (im Durchschnitt um 17 Wochen) verlängert.

-          Wo Angebote verfügbar sind, werden sie auch in Anspruch genommen.

-          Es kommt zu längeren Behandlungsdauern und die Patient*innen stellen sich deutlich häufiger nach einer abgeschlossenen Behandlung erneut vor.

Dem gestiegenen Therapiebedarf steht laut der Umfrage nicht nur ein Mangel an Therapieplätzen für Kinder und Jugendliche gegenüber, die Situation wird darüber hinaus auch durch die gestiegenen Leistungsanforderungen der Schulen sehr erschwert. Kinder und Jugendliche müssen inzwischen nicht nur deutlich länger auf einen nötigen Therapieplatz warten, sie werden auch nicht mehr in dem Maße von der Schule freigestellt, wie es noch vor dem Ausbruch der Pandemie der Fall war.

Um die Zukunft der Kinder und Jugendlichen zu sichern, müssen ihre Bedürfnisse dringend mehr unterstützt und in den Fokus gerückt werden - auch im psychotherapeutischen Bereich. Ein temporärer Ausbau der kinder- und jugendtherapeutischen Versorgung ließe sich mittels Erteilung sogenannter Ermächtigungen zügig erreichen. Sie erlaubt es Ärzten und Psychotherapeuten für einen festgelegten Zeitraum (in der Regel zwei Jahre) - auch ohne regulär
vertragsärztlich tätig zu sein - gesetzlich Krankenversicherte zu behandeln und Leistungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen. Ermächtigungen können erteilt werden, wenn dadurch eine bestehende oder unmittelbar drohende Unterversorgung abgewendet werden kann.

Die Psychotherapeutenkammer Hamburg spricht sich zudem dafür aus, dass gesetzlich Versicherte ein schnellerer Zugang zur Psychotherapie durch eine unbürokratische Kostenerstattung außervertraglicher Psychotherapien in Privatpraxen ermöglicht wird.

Die Schulbehörde könnte die Behandlung von psychisch kranken bzw. in ihrer Entwicklung gestörten Kinder und Jugendliche durch eine Erleichterung von Freistellungen vom Unterricht unterstützen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

 

1.)    Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, die Behörde für Arbeit, Gesundheit Soziales, Familie und Integration zu ersuchen, sich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg dafür einzusetzen, durch geeignete Maßnahmen, kurzfristig zusätzliche Kapazitäten für Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut*innen zu schaffen.

2.)    Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird darüber hinaus gebeten, die Behörde für Schule und Berufsbildung zu ersuchen, die Behandlung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher durch Freistellungen vom Unterricht zu unterstützen.

 

 

Gabriela Küll, Ali Mir Agha und Grüne Fraktion

 

 

Anhänge

keine