Adventsonntage für die Ladenbesitzer in der Osterstraße
Letzte Beratung: 12.11.2020 Hauptausschuss Ö 8.5
Am 25. Oktober sollte der verkaufsoffene Sonntag, der Corona bedingt im April ausgefallen ist, in der Osterstraße nachgeholt werden. Dieser fällt nun abermals aus. Denn in Hamburg gilt: Geschäfte dürfen nur dann an einem Sonntag aufmachen wenn in unmittelbarer Nähe und zur gleichen Zeit ein besonderes Ereignis stattfindet.
Eine Sonntagsöffnung würde laut eines zuständigen Vereinssprechers der Osterstraße rund 5.000 € kosten, die der Verein ansonsten aus den gleichzeitig stattfindenden Osterstraßenfesten/Weinfesten generieren würde. Die Kassen sind nun leer.
Für den 8. November ist ein weiterer verkaufsoffener Sonntag angesetzt. Ob dieser wiederum stattfinden kann steht in den Sternen.
Hamburg sollte dem Beispiel Nordrhein-Westfalens folgen und den arg gebeutelten Ladenbesitzern und Gewerbetreibenden die Sonntagsöffnungen an den Adventssonntagen erlauben ohne die Voraussetzung einer gleichzeitig stattfindenden Großveranstaltung erfüllen zu müssen, die wegen der anhaltenden Corona Verordnungen ohnehin nicht gestattet werden.
So soll der Kundenantrag in der Vorweihnachtszeit auch entzerrt werden.
Anstatt immer nur neue Verbote mithilfe von Zwangsgeldern für die Mitbürger anhand einer Corona Schutzverordnung auszusprechen wäre das mal ein positives Zeichen an die ohnehin um das wirtschaftliche Überleben kämpfenden Ladenbesitzer und Gewerbetreibenden.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten sich an entsprechender Stelle dafür einzusetzen, in der Hamburger Corona-Schutzverordnung
den Ladenbesitzern und Gewerbetreibenden die Sonntagsöffnungen an den Adventssonntagen zu gestatten ohne die nach dem Hamburger Ladenöffnungsgesetz bestehende Verordnung bezüglich einer gleichzeitig stattfindenden Großveranstaltung erfüllen zu müssen, die wegen der anhaltenden Corona Verordnungen ohnehin nicht gestattet werden würde.
Dirk Schömer, Elke Zimmermann, Jörg Pillatzke – AfD-Fraktion
keine
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