22-1567

Abstellflächen für E-Scooter im öffentlichen Raum Drs. 22-1468, Beschluss der BV vom 25.09.2025

Mitteilungsvorlage der/des Vorsitzenden

Sachverhalt

Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitswende (BVM):

Die BVM begrüßt den Beschluss der Bezirksversammlung, dem verkehrswidrigen Abstellen von E-Scootern im Bezirk Eimsbüttel entgegenzuwirken. Die Einrichtung von festen Abstellflächen für E-Scooter kann, vor allem in Verbindung mit Parkverbotszonen, in sensiblen Bereichen zu einer Entlastung der dortigen Gehwege beitragen, das Stadtbild verbessern und die Sicherheit für Fußnger:innen erhöhen.

Die BVM empfiehlt die Einrichtung von Abstellflächen für Scooter insbesondere an Verkehrsknotenpunkten, z.B. an Schnellbahnhaltestellen. Zur Identifikation von Nachfrageschwerpunkten sowie hinsichtlich Fragen zur Dimensionierung und Gestaltung von Abstellflächen für E-Scooter haben bereits Gespräche mit der BVM stattgefunden. Wesentliche Kriterien für die Standortfindung sind die Nachfrage nach E-Scootern, das Konfliktpotenzial mit anderen Verkehrsteilnehmenden und Flächennutzungen sowie die Platzverfügbarkeit. Die BVM nimmt auf der Basis vorliegender Standortdaten von E-Scootern Analysen für die Standortfindung vor, die allen Bezirkmtern vorliegen.

Erste zehn so genannte Hot-Spots, Abstellorte mit besonders hohem E-Scooter-Aufkommen, wurden bereits an die zuständigen Stellen im BezirksamtEimsbüttelgemeldet. Problem-Hot-Spots in Eidelstedt (AKN Eidelstedt, Eidelstedter Platz, S Elbgaustraße) inkl. Abstellflächenvorschlägen wurden dem BA Eimsbüttel zugeschickt.Die Hauptabstellorte von Sharing-E-Scootern an der Schnellbahnhaltestelle Schlump wird die BVM den Fachdienststellen zusenden, damit das Bezirksamt Eimsbüttel dort geeignete Standorte für Abstellflächen ermitteln kann.

Die Verantwortlichkeit für den Bedarf und die bauliche Umsetzung von Abstellflächen obliegt allerdings den jeweiligen Bezirkmtern selbst.

Um die Bezirkmter zu unterstützen, hat die BVM ergänzend die Hamburger Hochbahn AG mit dem Ausbau von Abstellflächen für Sharing-Mikromobilität (E-Scooter, E-Bikes und E-Mopeds) beauftragt. Im Rahmen von hvv switch wird hierbei ein netzbasierter Ansatz von mehreren Abstellflächen in einem zuvor festgelegten Raum verfolgt. Die angedachten Netze von Abstellflächen helfen bei einem reibungsloseren und langfristig erfolgreichen Management der Elektrokleinstfahrzeuge in den Stadteilen. Dies ist in anderen Städten, z.B. München oder Düsseldorf, gut ersichtlich. Nutzer:innen werden klar geführt, was sich langfristig auf ein positives Abstellverhalten auswirkt. Für Einzelstandorte wie z.B. Schnellbahnhaltestellen obliegt die Umsetzung dem Bezirk selbst, da hier die HOCHBAHN nicht tätig wird.

An einzelnen Schnellbahnhaltestellen könnten erste digitale Abstellpunkte, die nach Rücksprache mit den Sharing-Anbietern in deren Verleih-Apps ausgewiesen werden, für eine Bündelung der E-Scooter-Abstellungen sorgen. Außerhalb dieser in den Apps hinterlegten so genannten digitalen Abstellpunkten wird die Rückgabe via GPStechnisch blockiert. Sofern sich diese etablieren, könnten die digitalen Abstellempfehlungen vom Bezirksamt Eimsbüttel als baulich abmarkiert und als E-Scooter-Abstellflächen verstetigt werden.

Darüber hinaus hat die BVM u.a. zu den Drs. 21-2239, 21-3374 und 21-3375 Stellung genommen.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

Anhänge

keine

Lokalisation Beta
Eidelstedt Eidelstedter Pl.

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