21-0921

Ablehnung einer WC-Anlage im Unnapark

Mitteilungsvorlage der Verwaltung

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.04.2020
Sachverhalt

Zur Schaffung einer öffentlichen und barrierefreien Toilette im Bereich Osterstraße, wurde für den Eingangsbereich Unna-Park am Heußweg ein „Kiosk-WC“ in Erwägung gezogen. Hierzu wurde seitens der BUE und der Stadtreinigung ein Raumprogramm vorgelegt. Das Fachamt MR hat diesen Standort in Absprache mit der Stadtplanung geprüft und kommt zu folgendem Entschluss:

Den Vorschlag zur Errichtung eines „Kiosk-WC“ innerhalb der Grünanlage „Unna-Park“ wird seitens des Fachamt Management des öffentlichen Raumes abgelehnt. Der Verlust von 63 m² Grünfläche und mehrerer Bäume sind in Anbetracht des in diesem Bereich hoch verdichteten Stadtgebietes nicht genehmigungsfähig. Zusätzlich sind gewerbliche Einrichtungen, wie in diesem Fall der Kiosk, gemäß der Verordnung für Grünanlagen, innerhalb einer Grün- und Erholungsanlage nicht vorgesehen. Das für das WC-Kiosk vorgelegte Raumprogramm der BUE/SRH stellt dar, dass die eingenommene Fläche für das WC ca. 25% und für den Kiosk ca. 75 % ausmacht. Der hohe Anteil an gewerblicher Nutzung ist für das Fachamt MR nicht verhältnismäßig.

 

Das Amt N der BUE teilt diese Einschätzung.

 

Anhänge

keine