Ablehnung des Sondermittelantrages der Kirchengemeinde St. Andreas
Der Antrag der Kirchengemeinde ist am 10.09.2019 im Bezirksamt eingegangen. Die Veranstaltung hat am 14.09.2019 stattgefunden.
Es ist davon auszugehen, dass bereits Verträge abgeschlossen wurden und daher die Maßnahme als begonnen zu werten war.Nach Ziffer 3.3 der Verwaltungsvorschrift zu § 46 Landeshaushaltsordnung ist die Förderung begonnener Maßnahmen ausgeschlossen.
Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag abzulehnen.
keine