21-3698

8. März zum Feiertag

Antrag

Letzte Beratung: 13.04.2023 Hauptausschuss Ö 10.1

Sachverhalt

 

Seit mehr als 100 Jahren wird der Internationale Frauentag begangen. Damals am 19 März aufgrund eines Beschlusses der Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz. Etwa 10 Jahre später wurde der 8. März als Datum festgelegt, um an den Arbeiterinnenstreik 1917 in St. Petersburg zu erinnern. Hintergrund waren zu der Zeit unter anderem Forderungen nach mehr Lohn für Frauen und der Möglichkeit auf einen legalen Schwangerschaftsabbruch.

 

Auch in diesem Jahr demonstrierten Menschen weltweit für Gleichberechtigung und gegen Diskriminierung von Frauen. Es gab wie jedes Jahr große Demonstrationen in der Türkei. Auch über Demonstrationen in Pakistan, Indien oder Japan wurde berichtet. Die Situation in Afghanistan wurde nach der Rückeroberung durch die Taliban besonders beobachtet. Selbst in Kabul sammelten sich rund 20 mutige Frauen für eine kleine Demonstration.

 

In Deutschland kam es zu zahlreichen Märschen und Demonstrationen. Denn von einer gesellschaftlichen Gleichstellung ist die Bundesrepublik noch immer entfernt: Heute bekommen Frauen für ihre Arbeit unbereinigt 18% weniger Geld. Durchschnittlich wird Frauen für die gleiche Tätigkeit 7% weniger Lohn gezahlt.

Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland illegal, bleibt nur unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

Zuletzt wurde immerhin das Verbot für „Werbung“ für einen Abbruch der Schwangerschaft abgeschafft. Das Verbot kriminalisierte bis zuletzt Ärzt*innen, die über ihre Arbeit und Methoden informierten.

Expert*innen sehen Entwicklungen, die dieses Recht zunehmend einschränken. Gerade in Polen oder den USA gab es riesige Rückschritte.

 

Im letzten Jahr beschloss der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern den 8 März zu einem Feiertag zu machen. Der Tag solle ein Zeichen für die Gleichberechtigung der Geschlechter setzen. Mecklenburg-Vorpommern folgte Berlin. In Berlin ist der Internationale Frauentag schon seit 2019 ein gesetzlicher Feiertag.

 

 

Petitum/Beschluss

 

  1. Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, der Behörde für Kultur und Medien zu empfehlen, eine Verordnung in den Senat einzubringen, die den 8. März 2024, den Internationalen Frauentag, zu einem einmaligen Sonderfeiertag erklärt.

 

  1. Die Bezirksversammlung Eimsbüttel spricht sich dafür aus, dass Hamburg den Bundesländern Berlin und Mecklenburg-Vorpommern folgt und den 8. März zu einem gesetzlichen Feiertag bestimmt.

 

 

Mikey Kleinert und Fraktion die LINKE. In der Bezirksversammlung Eimsbüttel

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

 

keine

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.