Es liegen keine Wortbeiträge vor.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich angenommen.
Zunächst stellt sich Herr Meyer vor. Anschließend präsentiert er dem Ausschuss das Konzept der Jugendhilfeplanung für die nächsten zwei Jahre anhand einer Präsentation. Diese wird dem Protokoll als Anlage beigefügt und im Vorwege versendet.
Sozialraum Altona - für Kinder, Jugendliche und Familien (sozialraum-altona.de) <https://sozialraum-altona.de/>
Im Anschluss beantwortet er Verständnisfragen.
Die Ausschussmitglieder freuen sich über die Besetzung seiner Stelle und wollen seine Arbeit unterstützen. Sie wünschen sich, dass nicht nur Kinder ab sechs Jahren und Jugendliche ihm Rahmen der Bedarfsermittlung befragt werden, sondern auch jüngere Kinder.
Folgende Vertreter:innen werden benannt:
- Frau Petersen-Griem
- Herr Gladiator
- Frau Archilles
- Frau Frieß
- Herr Baumann
- Frau Peters
- Herr Thomsen
- (Herr Bartels) wird von der GRÜNEN-Fraktion noch geklärt
Frau Albert berichtet, dass es sich hierbei um ein neues Förderprogramm der Stadt Hamburg handelt. Da das Bundesprogramm „Sprach-Kitas“ ausgelaufen ist, wurde das Landesprogramm „Kita Plus“ um die Mittel des Bundes durch die Stadt Hamburg aufgestockt und erweitert. Kitas mit einem hohen Anteil von Sprachförderbedarf sollen so Personalmittel zur Verfügung gestellt werden. Das neu eingerichtete Förderprogramm umfasst drei Förderstufen.
Sie erläutert, dass der Bedarf aufgrund der Zuhause gesprochenen Sprache (nicht Deutsch) ermittelt wird. Aufgrund des Wegfalls des Bundesprogrammes und der neuen Art der Datenerhebung mussten in ihrer Einrichtung bereits Vollzeitstellen gestrichen werden.
Weiter bemängelt sie die Ermittlung des Förderbedarfs und formuliert folgende Anregungen:
- Änderung der Art der Datenerhebung zur Ermittlung des Förderbedarfs
- Beachtung der Kinder aus den Nachbarbundesländern (Schleswig-Holstein / Niedersachsen), die ebenfalls Sprachförderbedarf haben.
Herr Gladiator greift dieses auf und berichtet, dass es bereits Thema im Familienausschuss der Bürgerschaft war. Er schlägt vor, die Einladung an die Sozialbehörde aufrecht zu erhalten. Sollte hier eine Einladung nicht möglich sein, schlägt er ein Auskunftsersuchen vor.
Herr Krönker bemängelt, dass aus der Mitteilung nicht ersichtlich ist, welchen Hintergrund das Förderprogramm hat und wie sich die Stufen zusammensetzen.
Er verspricht, die angesprochenen Kritikpunkte auch noch einmal in den Landesjugendhilfeausschuss mitzunehmen und dort zu diskutieren.
Weiter fragt er, was mit den Kindern ist, die keinen Migrationshintergrund haben und ein Sprachdefizit aufweisen.
Frau Frieß fragt nach, ob sich das Budget gegenüber den Förderprogrammen im letzten Jahr geändert hat.
Herr Danelzig berichtet, dass vor Weihnachten die Tariferhöhung für den Bereich TV-L beschlossen wurde. Im Rahmen der Zuwendungsabwicklung erhält das Bezirksamt eine Handlungsanweisung durch das Personalamt. Dieses steht noch aus.
Er betont, dass die Träger im Binnenverhältnis berechtigt sind die Einmalzahlungen auszuschütten. Gleichzeitig erfolgt eine Abfrage der Träger, um die Tariferhöhung durch die Sozialbehörde refinanzieren zu lassen.
Zudem wurden im November Mittel für die Einmalzahlung beschlossen. Für eine Ausschüttung der Sonderzahlung an die Träger im Dezember 2023, kam der Abschluss des Tarifvertrages leider zu spät, so dass die Mittel an die Finanzbehörde wieder zurückgeflossen sind und nun im Rahmen des Ermächtigungsverfahrens zurückgeholt werden sollen.
Die Zuwendungsabwicklung erfolgt daher etwas zeitverzögert, sobald die rechtlichen Rahmenbedingungen vorliegen.
Er schlägt vor, dass Frau Thorbeck über die rechtlichen Rahmenbedingungen der Zuwendungserteilung im nächsten Ausschuss berichtet.
Frau Archilles bemerkt, dass bisher keine Zahlungen durch die Träger erfolgt sind und dieses abhängig gemacht wird von den Zahlungen des Bezirksamtes.
Herr Thomsen erläutert, dass hier zwischen dem Vertragsverhältnis des Trägers mit seinen Angestellten und den Zuwendungen des Bezirkes an die Träger unterschieden werden muss.
Grundsätzlich hat der Träger Verträge mit seinen Angestellten abgeschlossen, die eine Tarifbindungen an den TV-L vorsehen. Im Rahmen des Vertrages ist der Träger verpflichtet, die Einmalzahlungen und die Erhöhung des Entgeltes entsprechend des Tarifvertrages an die Arbeitnehmenden weiterzugeben. Sollte er dies nicht tun, begeht er Vertragsbruch und kann hierauf verklagt werden.
Wie der Träger die Erhöhung des Entgeltes refinanziert, ist nicht Sache des Arbeitsnehmenden und kann nicht zu seinen Lasten erfolgen. Sollten also die Mittel aufgrund der Personalkostensteigerung nicht ausreichen, so ist es Sache des Trägers zu schauen, an welcher Stelle die Mittel eingespart werden können.
Clippo
Herr Danelzig berichtet, dass die Unterlagen für den Bauantrag eingereicht sind. Das Bauamt hat nun drei Monate Zeit, den Antrag zu prüfen. Anschließend erfolgt die Ausschreibung.
Frau Albert bemerkt, dass entgegen der ursprünglichen Planungen die Grundplatte entfernt wurde.
Herr Danelzig teilt hierzu mit, dass die Bodenplatte im Rahmen der Abrissarbeiten entfernt wurde. Dabei wurde festgestellt, dass diese ebenfalls Feuchtigkeitsschäden aufweist.
Die Ausschussmitglieder sind hierüber entsetzt. Gerne hätten sie den Jugendlichen ihren Wunsch nach einem ebenerdigen inklusiven Bau ermöglicht.
Herr Trute gibt zu bedenken, dass bereits viel Geld und Zeit in die Planungen des Neubaus investiert wurde und der Plan bereits zur Genehmigung eingereicht ist. Jetzt einen ebenerdigen Neubau zu planen macht keinen Sinn.
Er erläutert, dass das Sozialraummanagement (SR) Bedarfsträger ist und nicht Realisierungsträger. SR begleitet die Bauprojekte und unterstützt hinsichtlich der Bedarfe und Finanzierung, ist aber nicht für die Realisierung zuständig. Insofern liegen ihnen auch nur begrenzt Informationen vor.
Frau Frieß regt eine Fehleranalyse an.
Frau Archilles schließt sich dem an und bittet bei zukünftigen Bauprojekten die zuständigen Stellen (Interner Service, Sprinkenhof) einzuladen, damit solche Missverständnisse nicht wieder vorkommen.
Herr Krönker regt an, sich in absehbarer Zeit auch mit dem Außengelände auseinander zu setzen.
Herr Trute schlägt vor, dieses Thema mit in die Baurunde des Clippo zunehmen und hier das Management des öffentlichen Raums hinzuzuladen.
Protokollnotiz:
Nach Schließung des JC Clippo Boberg Ende 2021 wurden Mittel aus dem investiven QF im Januar 2022 i.H.v. 450.0000 Euro zur Verfügung gestellt. Im Feb 2022 wurde die Sprinkenhof zur Machbarkeitsprüfung der Gebäudekörper für die Varianten Containeranlage, Holzrahmenbau und Modulbau beauftragt.
Der Träger INVA wurde frühzeitig in die Planungsüberlegungen einbezogen und stellte einen ersten eigenen ebenerdigen Planungsentwurf im Februar 2022 dar.
In einem Gespräch mit der Sprinkenhof im Februar 2022 wurde erörtert, inwieweit die Planungsüberlegungen des Trägers zum Baukörper berücksichtigt werden könnten.
Die Sprinkenhof kam zur Einschätzung, dass auf Grund des begrenzten Kostenrahmens die vom Träger vorgestellte L- Form nicht realisierbar sei. Am ehesten wäre unter den Kostenbedingungen eine Barrenform als eingeschossiger Bau mit Nutzung bestehender Fundamente angezeigt.
Die Verwaltung bemühte sich unterdies weitere Drittmittel über den Stadtentwicklungsfonds einzuwerben.
Im weiteren Planungsverlauf stellte im Juni 2022 die Sprinkenhof die Ergebnisse der Machbarkeitsprüfung zu den Baukörpervarianten vor. Hierbei wurde die Modulbauweise als nicht realisierbar eingeschätzt. Die Containerlösung entspreche zwar dem Kostenrahmen, wäre jedoch unter den Klimaschutzvorgaben der FHH sowie der Haltbarkeit der Container nicht realisierbar. Die Variante Holzständerbau sollte forciert werden, da diese durch Nutzung der vorhandenen Gründung im vorhandenen Kostenrahmen realisiert werden könnte. Darüber hinaus wären die energetischen Anforderungen erfüllt. Im Juli 2022 wurden die Mittel des Stadtentwicklungsfonds bewilligt und die Sprinkenhof beauftragt in die vertiefenden Planungen einsteigen.
Herr Thomsen berichtet, dass der Jugendvorstand des Clippos mit dem Bürgerpreis der Bergedorfer Zeitung ausgezeichnet wurde.
Juzena
Herr Danelzig berichtet, dass nun alle Mittel zur Verfügung stehen. Daher kann nun bald mit den Planungen begonnen werden. Er hofft auf einen Baubeginn im nächsten Jahr.
Frau Liedtke berichtet, dass Herr Meyer bereits an der letzten Sitzung der AG teilgenommen hat.
Frau Gierga-Dommel teilt mit, dass das nächste Treffen der AG 78 am 09.02.2024 stattfindet.
Herr Baumann berichtet, dass die derzeitige politische Lage die Kinder und Jugendlichen in den Einrichtungen verunsichert. Um hier ein Statement zu setzen, wird überlegt an dem Bündnis gegen Rechts mitzuwirken und an der Hamburger Aktionswoche Teil zunehmen.
Frau Archilles berichtet, dass im Rahmen des „engagierten Bergedorf“ sich auch mit der Aktion Bergedorf leuchtet befasst wurde. In diesem Rahmen kam die Idee auf sich auch politisch stärker zu positionieren und das „Bündnis Bergedorfer Rathaus gegen Rechts“ wieder zu reaktivieren.
Dem stimmen die Ausschussmitglieder zu.
Frau Gierga-Dommel berichtet vom Jungentreff, dass ein Sachverständiger sich die Räumlichkeiten angesehen hat. Auf Grundlage seines Berichtes sollen anschließend die Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Bis Ende Mai 2024 ist die Miete des Jungentreffs noch über Spenden finanziert.
Frau Liedtke ergänzt, dass zu der Unsicherheit über die politische Lage auch die psychische Belastung der Jugendlichen immer weiter zu nimmt. Sie macht darauf aufmerksam, dass das Personal fehlt, um diese Problematiken aufzufangen.
Herr Danelzig berichtet, dass die Sozialbehörde dem Bezirk Bergedorf Mittel zur Verfügung stellt, um eine freie Erziehungsberatungsstelle im Jahr 2024 aufzubauen, um die kommunale Erziehungsberatungsstelle zu entlasten. Hierzu wird gerade ein Interessensbekundungsverfahren vorbereitet und anschließend ausgeschrieben. Eine Finanzierung für 2025 liegt bisher noch nicht vor.
Herr Trute ergänzt, dass die Sozialbehörde eine Anschlussfinanzierung jedoch anvisiert hat.
Herr Trute teilt mit, dass die Stelle der Dezernatsleitung für Jugend, Soziales und Gesundheit ab März 2024 durch Frau Jungblut neu besetzt wird. Frau Jungblut war bisher Leitung des Jugendamtes in Wandsbek.
Auf die Frage von Herrn Thomsen erläutert Herr Trute, dass Frau Schulze gemäß SGB VII §71 Abs. 8 Leiterin des Jugendamtes ist. In der Dienstanweisung der Bezirksämter ist geregelt, wie sich die Bereiche Jugendamt und Sozialraum aufteilen. In der Anlage hierzu wird erläutert, wie sich die Bereiche genau aufgliedern. Demnach sind die beiden Bereiche gleichwertig.
Herr Krönker bittet das Thema der Geflüchteten auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses zu nehmen. Weiter bittet er um Vorstellung des Kinderschutzhauses im Ausschuss.
Die Niederschrift wird einstimmig genehmigt.