Keine fragewilligen Bürger*innen anwesend.
Die Tagesordnung wird einstimmig beschlossen.
Herr Dornquast berichtet, dass der Masterplan zu Oberbillwerder als Grundlage für das weitere Verfahren vom Senat beschlossen worden sei.
Die BUE werde in Abstimmung mit der BWVI das Ausgleichskonzept hinsichtlich der Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung weiter konkretisieren und umsetzen. Der LIG solle die Übertragung der Ausgleichsflächen in das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege der BUE spätestens bis zum 30.04.2019 vollziehen.
Für die im Zusammenhang mit der Entwicklung von Oberbillwerder entstehenden Kosten werden dem Bezirksamt Bergedorf Mittel in Höhe von 9,6 Mill. EUR zu Verfügung gestellt, was 13,5 Stellen entsprechen würde. Die Ausschreibungen für die Zusammensetzung der neuen Projektgruppe würden zeitnah erstellt.
Herr Dornquast hebt noch den Punkt 3 des Senatsbeschlusses hervor. Hiernach werde das Bezirksamt angewiesen, die Bauleitplanung auf Basis des Masterplans zügig und mit Priorität durchzuführen und die Bebauungsplanung unter Beachtung des Abwägungsgebots festzustellen.
Frau de Buhr (IBA) gibt mit einer Präsentation, die dem Protokoll beigefügt ist, einen Ausblick auf die nächsten Meilensteine. Inhaltliche Einzelheiten sind der Präsentation zu entnehmen.
Herr Froh fragt, wann die Kosten für die Verkehrsmaßnahmen feststehen würden.
Herr Dornquast erwidert, dass die qualitative Schätzung der Kosten für die äußere Erschließung und Lärmschutzmaßnahmen entlang der Bahn einen Betrag von ca. 150 Mill. EUR ergeben habe. Für die noch zu klärenden Trassenführung und Anbindung an vorhandene Verkehrswege seien jeweils die teuersten Maßnahmen zu Grunde gelegt worden, die im weiteren planerischen Verlauf konkretisiert und abgestimmt werden müssen.
Auf die Frage von Herrn Capeletti nach dem Durchstich durch den Bahndamm, unterstreicht Herr Dornquast, dass in jedem Fall ein Durchstich für die verkehrliche Anbindung gebraucht werde.
Herr Froh fragt nach, ob die Deutsche Bahn der Vorzugsvariante eines Durchstichs zum Rahel-Varnhagen-Weg zugestimmt habe und für die Anbindung an die Brücke über die B5 seitens der BUE ebenfalls eine Zustimmung vorliege. Für den Fall brauche man gar nicht mehr über die Variante B sprechen.
Herr Dornquast erläutert, dass die Zustimmung der Bahn von einem verträglichen Bahnbetrieb wie gewohnt nach Fertigstellung der Unterführung abhänge. Hinsichtlich der Anbindung an die B5 gebe es keine Blockade der BUE, sie lege nur Wert darauf, dass die verkehrliche Lösung in einem ordnungsmäßigen Verfahren abgewickelt werde.
Frau Bentin möchte wissen, ob in die Kosten der Erschließung auch die Belastung der vorhandenen Straßen durch die Baustelleneinrichtung und etwaige Schäden an Zufahrtstraßen sowie Gebäuden mit eingerechnet worden seien.
Die IBA Hamburg arbeite zurzeit an einem Verkehrs- und Baustellenlogistikkonzept sowie an einem Sandmanagementkonzept. Die Aufhöhung des Geländes werde über die die östliche und westliche Anbindung erfolgen, und zwar in zeitlicher Abhängigkeit von den geplanten Bauabschnitten, erwidert Frau de Buhr.
Es sei bekannt, dass regelmäßiger Schwerlastverkehr auf Straßen zu einer veränderten Abnutzung führen könne, die eine vorzeitige Instandsetzung erfordere, räumt Herr Dornquast ein. Diese Kosten seien bisher in der konkreten Kalkulation nicht berücksichtigt, allerdings handele es sich dabei um durchaus beherrschbare Kostengrößen. Für Schäden an Gebäuden durch Erschütterungen infolge des Schwerlastverkehrs gebe es das Beweissicherungsverfahren, welches auch bei anderen Baumaßnahmen üblich sei.
Frau Grabow erläutert die Notwendigkeit, vor dem Hintergrund des geplanten fußläufigen Durchstiches für Fußgänger und Radfahrer durch den Bahndamm, die Fläche am Walter-Rudolphi-Weg adäquat neu zu ordnen und zu entwickeln.
Herr Froh fragt, ob dem Planer für die neue Studie die bereits erstellten Vorstudien zur Verfügung gestellt werde und ob die Parkfläche an der S-Bahn Haltestelle Neuallermöhe erhalten bleibe.
Herr Kleszcz hält es nicht für zielführend, wenn die jetzigen Planer Ansätze aus der Vergangenheit heranziehen würden. Sie sollten vielmehr frei agieren und die Potentiale aus der Gesamtentwicklung von Oberbillwerder nutzen. Die Parkplätze würden nicht von den Kunden des kleinen EKZ genutzt, sondern von Pendlern. Daher sollte man einige Stellplätze dort weiterhin vorhalten.
Zu dem Planungsverfahren der beiden Durchstiche möchte Herr Kleszcz wissen, wie sie planungsrechtlich abgewickelt werden; im Zuge des B-Planverfahrens zu Oberbillwerder oder in einem Planfeststellungsverfahren der Deutschen Bahn als Grundeigentümerin. Er bittet um eine Erläuterung zu Protokoll.
Protokollnotiz:
Nach dem derzeitigen Erkenntnisstand soll die planungsrechtliche Sicherung der Bahnunterführungen im Bebauungsplanverfahren entwickelt werden.
Frau Schindler schlägt vor, auf der Parkplatzfläche am S-Bahnhof Neuallermöhe einen Prototyp eines Mobility-Hubs aufzustellen.
Die Fachausschussmitglieder finden diese Idee durchaus interessant, wobei Frau Grabow jedoch zu bedenken gibt, dass sie auch finanziert werden müsse.
Herr Dornquast erläutert, dass die Grundidee zum Mobility-Hub drei Bausteine umfasse. Zum einen sollen private Stellplätze an einer Stelle im Quartier zusammengeführt werden, die neben einem kleinen Quartiersplatz belegen sein sollte, der verschiedene Mantelnutzungen ermögliche und zwar in den dafür vorgesehenen Mobility Hubs. Das Konzept bestehe darin, dass die Erdgeschosszonen Stadtteil- und mobilitätsbezogene Angebote umfassen. Darüber werde geparkt und auf dem Dach könnten weitere Nutzungen wie. z.B. Anlagen zur Energiegewinnung, Spielflächen und urban gardening Flächen untergebracht werden. Bei dem „unechten“ P&R-Platz am S-Bahnhof Neu-Allermöhe würden aber keine privaten Stellplätze zusammengefasst, da er nur tagsüber genutzt werde. Ein kleiner Quartiersplatz sei dort bereits vorhanden mit allen denkbaren Mantelnutzungen. Ob ein Parkhaus mit weiteren Mantelnutzungen die Attraktivität dieses Quartiersplatzes maßgeblich steigern würde, erscheint Herrn Dornquast zweifelhaft. Trotzdem hält er es für eine kluge Idee, diese Frage in einem Gutachterverfahren zu stellen.
Frau de Buhr ergänzt, dass die Herausforderungen bei der Umsetzung der Mobility Hubs darin bestehen, für das jeweilige Quartier die richtigen Nutzungen im Erdgeschoss und gleichzeitig ein wirtschaftliches Betreiberkonzept zu finden. Aufgrund des Gebäudevolumens ist auch das architektonische Erscheinungsbild des Mobility Hubs von großer Bedeutung.
Herr Froh kann sich eine Koppelung mit der Polizeiwache, für die ein größeres Gebäude gesucht werde, und der fehlenden Rettungswache vorstellen.
Herr Dornquast regt an, diese Idee neben weiteren zu sammeln, um sie dann als Anregungen, aber noch nicht als Prüfaufträge in das weitere Verfahren einzubringen.
Herr Omniczynski betont die Wichtigkeit der beiderseitigen Errichtung von Lärmschutzmauern für die weitere Entwicklungsvarianten und möchte wissen, ob es schon Eckpunkte zu den Lärmschutzwänden gebe.
Im Masterplanverfahren habe es bereits Vorüberlegungen zu Lärmkonzepten für den Bahndamm gegeben, antwortet Frau de Buhr, die noch weiter konkretisiert werden. Die Federführung für die Umsetzung der Lärmschutzwände liege bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen.
Herr Froh bittet, diese Drucksache weiter im Stadtentwicklungsausschuss zu beraten und zu entscheiden, da seine Fraktion dieses Thema bisher nicht beraten konnte. Ferner schlägt er vor, zukünftig „Neuallermöhe-West“ in der Drucksache durch westlich Neuallermöhe zu ersetzen, da es Neuallermöhe-West gar nicht gebe.
Herr Kleszcz hat zu den Vorschlägen keine Bedenken, macht aber den Hinweis, dass dann das Petitum angepasst werden müsse.
Die Mitglieder des Sonderausschusses beschließen einstimmig, die Drucksache in den SEA zu überweisen.
Herr Mohrenberg hält fest, dass sich die Jugendlichen auf Oberbillwerder freuen würden und stellt die in der Veranstaltung „Jugend im Parlament“ beschlossenen Forderungen vor.
Einige dieser Forderungen seien bereits im Masterplan enthalten, ergänzt Herr Kleszcz. Der Punkt 1, Einsatz von Solarziegeln, solle in den Ideenpool der IBA aufgenommen werden. Die Forderung, Tiefgaragen Parkhäusern vorzuziehen, stehe jedoch im Widerspruch zum Masterplan. Er schlägt vor, dass die IBA anbieten solle, in den Schulunterricht zu kommen, um mit den Jugendlichen weiter über deren Vorstellungen zu diskutieren.
Protokollnotiz:
Die Jugendlichen der beteiligten Schulen haben dieses Angebot abgelehnt.
Keine Wortbeiträge.
Die öffentliche Niederschrift der Sitzung am 13.12.2018 wird bei einer Enthaltung genehmigt.
Zur nächsten Sitzung am 09.05.2019 führt Herr Omniczynski aus, dass sie nur stattfinden werde, wenn es etwas Eilbedürftiges und Wichtiges zu beraten gebe. Ansonsten könnten Themen im Mai 2019 noch im Hauptausschuss besprochen werden.