Es sind keine Fragestellenden anwesend.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Herr Charles verliest eine Mitteilung der heute sitzungsabwesendenFrau Graf-Krumnow, die dieser Niederschrift anliegt.
Auf entsprechende Anmerkungen von Herrn Zaum, der die Antworten auf die Große Anfrage als insgesamt unbefriedigend betrachtet, weist Herr Charles darauf hin, dass die Sanierung von Gebäuden nicht in der Zuständigkeit der Stabsstelle Klimaschutz liege. Grundsätzlich sei man auch seitens des Bezirksamts an einer Sanierung sehr interessiert, allerdings fehlten dafür die entsprechenden personellen und - gerade in der derzeitigen Haushaltssituation - finanziellen Ressourcen.
Herr Zaum verweist auf die Sanierungsdaten in der Tabelle,die Zeiträume von (teils über) zehn Jahren ausweisen würde, in denen nichts „geschehen“ sei und fragt, wie man von Seiten der Bezirkspolitik hier eventuell unterstützen könne.
Herr Charlesgibt zu Bedenken, dass der Bezirk keine eigenen Mittel vorhalte; vielmehr würden diese zugewiesen. Bei verschiedenen Projekten habe man gleichwohl, mehr oder weniger erfolgreich, versucht, den Gebäudeaspekt mitzuberücksichtigen. Zudem müsse davon ausgegangen werden, dass sich der Sanierungsbedarf bezirksübergreifend, also in ganz Hamburg,sehr umfangreich darstelle. Hilfreich sei sicherlich, wenn diese Thematik an die zuständigen Behörden bzw. den Senat als Ganzes oder auch an die Bürgerschaft herangetragen werden würde.
Auf die Nachfrage von Herrn Pilot, mit welchen genauen Details man an die genannten Institutionen herantreten könne bzw. solle, weist Herr Charles darauf hin, dass dazu jedes Gebäude einzeln betrachtet werden müsse, wofür es keine Kapazitäten gebe.
Wegen des Inhalts der Großen Anfrage mit den vorliegenden Antworten beschließt der Ausschuss aufgrund der Anregung einzelner Ausschussmitglieder einstimmig, die Tabellen dem Stadtentwicklungsausschuss zur Kenntnis zu übermitteln.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Frau Niemeyer und Herr Charles verweisen im Hinblick auf dieses Auskunftsersuchen mit Antworten auf die allgemeine Zuständigkeit von Schulbau Hamburg (SBH).
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Herr Zaumerläutert eine gestern namens seiner Fraktion versendeten und dieser Niederschrift anliegenden Liste mit Standort-Vorschlägen für Straßenbäumein Bergedorf. Zu ergänzen sei noch der Dusiplatz, an dem früher drei und gegenwärtig nur noch zwei Kirschbäume stehen würden. Auch hier wäre eine mögliche Nachpflanzung zu prüfen. Bei den Vorschlägen sei man sich bewusst, dass nicht alle Standorte für Straßenbäume in Frage kommen könnten. Vielmehr gebe es hier auch die Möglichkeit für alternative Bepflanzungen.
Herr Charles präsentiert medienunterstützt eine von ihm angefertigte, ebenfalls dieser Niederschrift anhängende Liste, auch auf Grundlage der Vorschläge von Herrn Zaum. Dabei weist die Farbe rot als Schriftmarkierung aus, dass an diesem Standort aus verschiedenen Gründen keine Möglichkeit einer Pflanzung gesehen wird. „Schwarz“ bedeutet, dass eine dahingehende Prüfung vorgenommen wird, während „grün“aussagt, dass die Standorte bereits in der Planung für eine Bepflanzung seien.
Herr Charles kündigt an, die Liste nach eingehender Prüfung zu Protokoll zu geben.
Der Fachausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt Kenntnis.
Am 16.01.2026 wurden Fragen an die Verwaltung seitens der Fraktion der Grünen übermittelt, die im Weiteren vonHerrn Charles beantwortet werden:
- Welche Schäden an bezirklichen Grünanlagen, Ausgleichsflächen und Friedhöfen sind im Zusammenhang mit dem Extremwetterereignis in KW2 2026 im Bezirk Bergedorf festgestellt worden?
Herr Charles: Auf dem Friedhof gebe es massive Schäden. Viele Bäume müssten gefällt bzw. baumpflegerische Maßnahmen durchgeführt werden. Dieses werde in den kommenden Wochen geschehen. Bei den betroffenen Kiefern müssten entweder die starken Äste herausgenommen oder diese ganz weggenommen werden. In den Grünanlagen seien Kiefern eher nicht anzutreffen, sondern Laubbäume, die nicht stark betroffen seien.
- Welche bezirklichen Zuständigkeiten bestehen für die Ausgleichsfläche bei Looki e.V., insbesondere im Hinblick auf Pflege, Unterhaltung, regelmäßige Kontrolle sowie die Verkehrssicherungspflichten? Und wer ist im Fall größerer Schäden durch Extremwetterereignisse für Wiederherstellung und Wiederaufforstung zuständig?
Herr Charles: Grundsätzlich sei der Grundeigentüner verkehrssicherungspflichtig. In diesem Fall sei dies die FHH und hier der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG). Das Bezirksamt sei in diesem Fall nicht „betroffen“; man führe auch keine Kontrollen durch.
Auf Nachfrage von Frau Haloui sagt Herr Charles zu, eine Zuständigkeitsprüfung einzelner (angrenzender) Flächen und Wege vorzunehmen und dann zu veranlassen, dass der jeweilige Verantwortungsträger tätig werde.
- Wurden in oder am Rand bezirklicher Grünflächen tausalzhaltige Mittel eingesetzt, insbesondere auf Wegen in Parks, an Zuwegungen sowie in Bereichen von Friedhöfen oder angrenzenden Gehwegen?
Herr Charles: In den Grünanlagen gebe es seitens des Bezirksamts keinen Winterdienst, hierfür sei die Stadtreinigung Hamburg (SRH) zuständig. Der Friedhof bilde dabei eine Ausnahme. Dort werde aus Anlass von Beisetzungen und auch bei der Kapelle geräumt. Hier sei in diesem Jahr auch Streusalz eingesetzt worden.
- Sind dem Bezirksamt Fälle bekannt, in denen Jungbäume in bezirklichen Grünflächen oder an Wegrändern halb abgeschnitten oder auffällig beschädigt aufgefunden wurden?
Herr Charles: Dieses sei in der Habermannstraße bei Bäumen der Fall gewesen, die noch in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) gelegen hätten. Konkret sei dafür aus unbekannten Gründen die ausführende Firma verantwortlich gewesen. Es habe sich also nicht um Vandalismus gehandelt. Man gehe davon aus, dass jene Bäume, die abgängig oder vertrocknet waren, im Frühjahr ersetzt würden.
- In welchen Jahren von 2022 bis 2025 konnte die Zielquote 1 zu 1,5 nicht erreicht werden, und wie groß waren die Abweichungen?
Herr Charles: In keinem Jahr habe die Quote erreicht werden können. Im Straßenbegleitgrün versuche man, jeden Baum zu ersetzen. In Grünanlagen ergebe es im Bestand keinen Sinn, Bäume nachzupflanzen, wo sich bereits Bäume neu angesiedelt hätten. Lediglich bei einzelnen Fällungen würden Bäume ersetzt.
- Was ist in den Jahren 2022 bis 2025 mit den nicht ausgeschöpften Mitteln passiert, wenn die Zielquote 1:1,5 nicht eingehalten werden konnte?
Aufgrund der Antwort auf die vorherige Frage wird diese nach den Worten von Herrn Potthast als abgeschlossen betrachtet.
Frau Bendt-Soetedjo formuliert ihre Beobachtung, dass viel zu große Mengen an Salz, auch an Baumwurzeln, gestreut worden seien, nachdem dies gestattet worden war und fragt nach den Zuständigkeiten hierfür.
Herr Charles verweist auf die Zuständigkeit der SRH in der Nähe von Haltestellen bzw. von privaten Firmen, die diese Arbeit für Anwohnende durchgeführt hätten. Seines Erachtens sei es grundsätzlich schwierig zu beurteilen, welche Menge an auszubringendem Salz als aureichend oder auch zu viel angesehen werden müsse. Von Seiten des Bezirksamts habe man sich während dieser Zeit vornehmlich um den grundsätzlichen Aspekt der Schneeräumung gekümmert.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.
Es gibt keine Wortmeldungen.