Herr Wegner bedauert, dass erneut nicht über den Sachstand zur Heizungsanlage im Rathaus berichtet wird, er bittet darum, dass dieser zu Protokoll gegeben wird oder in der nächsten Ausschusssitzung auf die Tagesordnung gestellt wird.
Protokollnotiz:
Die Sprinkenhof GmbH ermittelt aktuell für die unter ihrer Verwaltung stehenden Gebäude energetische Sanierungsfahrpläne. Das Portfolio umfasst etwa 150 Gebäude der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Erstellung dieser Konzepte ist aktuell noch nicht abgeschlossen. Das Rathaus Wentorfer Straße 38 befindet sich ebenfalls in der Zuständigkeit der Sprinkenhof GmbH. Ergebnisse zu den Sanierungsfahrplänen sollen etwa zur Mitte des Jahres 2021 vorliegen.
Die Tagesordnung wird ohne Änderung einhellig genehmigt.
Frau Mierendorff, Averdung Ingenieure & Berater GmbH, berichtet über das energetische Quartierskonzept Bergedorf-West. Der Vortrag wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Frau Lühr fragt, warum das Quartier nicht um den Bereich Bojewiese / Moosberg erweitert worden ist. Frau Mierendorff teilt dazu mit, dass der genannte Bereich mit vom Wärmenetz erfasst ist, Erweiterungsabsichten sind ihr hingegen nicht bekannt. Frau Schröder ergänzt, dass der Bereich mit in die Untersuchungen eingeflossen ist, eine Erweiterung aber nicht erfolgte.
Frau Lühr hält eine Quote von lediglich 30 % an erneuerbaren Energien als Ausschreibungsvoraussetzung für Betreiber des Wärmenetzes als zu geringen Anteil. Hierbei handelt es sich um die Mindestvoraussetzung antwortet Frau Mierendorff.
Herr Bönewitz fragt, ob und in welchem Maße die Warmmieten durch die energetische Sanierung steigen werden. Frau Mierendorff erläutert, dass bedingt durch die neue CO2-Bepreisung damit zu rechnen ist, dass alle Warmmieten, nicht nur die im Sanierungsgebiet, steigen werden. Sie sagt eine genaue Antwort zu Protokoll zu.
Protokollnotiz:
Warmmietenneutralität liegt vor, wenn die Erhöhung der Kaltmiete (durch die Umlage von Modernisierungskosten) durch die Energieeinsparung aufgefangen wird.
Im Ergebnis ist die Erhöhung der Kaltmiete für den Vermieter kostendeckend und der Mieter profitiert gleichzeitig von geringeren Heizkosten, sodass die Warmmiete – also das, was der Mieter letztendlich zahlt – nicht steigt.
Bei unseren Betrachtungen ist der Vergleichswert keine konstante Warmmiete auf dem aktuellen Niveau (für 30 Jahre), sondern die zukünftige Entwicklung der Warmmieten für unmodernisierte Gebäude. Diese werden beeinflusst durch Energiekostensteigerungen und der CO2-Bepreisung nach Annahmen der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA). Details siehe Präsentation.
Die vorgeschlagenen Modernisierungsmaßnahmen sollen zu keinen zusätzlichen Warmmietensteigerungen führen.
Herr Seel ergänzt, dass die BUKEA in ganz Hamburg die energetische Sanierung vieler Quartiere fördert. Das hier vorgestellte Projekt zur Umsetzung einer klimafreundlichen Wärmeversorgung in naher Zukunft ist ambitioniert aber gleichzeitig auch wirtschaftlich solide umsetzbar.
Herr Rüter, Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH, stellt die Ergebnisse des Monitorings der Schilfsedimentationsanlage am Sander Damm vor. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Auf die Frage von Frau Bendt-Soetedjo erklärt Herr Rüter, dass in der Anlage die Sedimente eines zirka 40 ha großen Einzugsgebietes zurückgehalten werden. In dem Gebiet befinden sich Hauptverkehrswege, die, verursacht durch den Straßenverkehr, der Anlage stark verschmutztes Abwasser zuführen.
Auf Nachfrage von Herrn Meyns antwortet Herr Wehling, dass der noch in diesem Jahr geplante Umbau voraussichtlich Kosten knapp unter 50.000,00 € verursachen wird.
Durch den Umbau der vorhandenen Staueinrichtung wird die Fließgeschwindigkeit über die Schilffläche der Anlage reduziert und damit eine Rücklösung abgesetzter Partikel weitestgehend vermieden. Dadurch soll sich die in der Schilffläche abgesetzte Schmutzfracht konsolidieren und der prozentuale Jahreswert der zurückgehaltenen Schmutzfracht deutlich verbessert werden.
Herr Dr. Kloth stellt sich als Leiter der neuen Stabsstelle Klimaschutz vor und erläutert deren Einbau in die hamburgische Verwaltung sowie die thematischen Schwerpunkte mittels eines Schaubilds, das dem Protokoll beigefügt wird. Beim federführenden Bezirksamt Bergedorf werden fünf Stellen angesiedelt, alle anderen Bezirke erhalten drei Stellen.
Herr Wegner möchte wissen, aus welchem Anlass diese Stellen geschaffen wurden und ob die Stellen den bezirklichen Haushalt zusätzlich belasten. Herr Dr. Kloth antwortet, dass die Stellen als Resultat aus dem Hamburger Klimaplan geschaffen worden sind und dass deren Finanzierung durch zusätzliche Mittel von der Finanzbehörde gesichert sei. Alle Stellen werden über Ausschreibungen besetzt werden.
Die Ausschussmitglieder freuen sich auf eine gute Zusammenarbeit.
Frau Schröder stellt mithilfe einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage beigefügt wird, einen Zwischenbericht über die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Bergedorf von 2017 bis 2020 vor.
Frau Schröder berichtet auf entsprechende Nachfrage von Frau Lühr, dass eine Machbarkeitsstudie zur Begrünung des CCB von den Eigentümern in Auftrag gegeben worden ist, bedingt durch Corona ist die Umsetzung gegenwärtig ausgesetzt.
Frau Lühr möchte auch wissen, ob bei allen Dienstgebäuden geprüft wurde, ob Photovoltaikanlagen energetisch sinnvoll eingesetzt werden können. Dies ist nicht der Fall. Eine Prüfung ergab, dass auf dem Gebäude Wentorfer Straße 38 a keine Photovoltaikanlage aufgebaut wird.
Frau Schröder gibt bekannt, dass sie Ende Januar das Bezirksamt verlassen wird, sie erhält fraktionsübergreifend Dank, Anerkennung und gute Wünsche für ihre weitere Zukunft.
Herr Bresser von der Stabsstelle Klimaschutz gibt einen Überblick zum Hamburger Klimaplan und dessen Fortschreibung. Die Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Ziel des Klimaplans ist die Transformation Hamburgs zu einer klimagerechten Stadt, die für alle eine moderne, umweltgerechte, die wirtschaftliche Entwicklung fördernde und bezahlbare Infrastruktur bereit hält, so dass Hamburg auch in Zukunft lebenswert und wirtschaftlich erfolgreich bleibt. Die Fortschreibung ist gekennzeichnet durch neue Ziele und Schwerpunkte, die in Sektoren eingeteilt werden. Dabei soll handlungsfeldübergreifend vorgegangen werden, dies wird u.a. durch die Koordination durch die in Bergedorf angesiedelte Stabsstelle gewährleistet. Der Hamburger Senat wird damit aktiven Klimaschutz betreiben und sich so auf die Auswirkungen des Klimawandels vorbereiten.
Zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaabkommens war es erforderlich, diese zu verschärfen. Bis 2030 müssen die CO2 Emissionen um 55% reduziert werden, bis 2050 will Hamburg die CO2-Emissionen sogar um 95% reduzieren, um dann klimaneutral zu sein.
Die Kohlendioxid-Verursacher werden in ebenfalls Sektoren eingeteilt: Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Verkehr. Insbesondere der Verbrauch an fossilen Kraftstoffen und die Beheizung mit Öl sollen reduziert werden.
Weiterhin wurden die vier Transformationspfade Wärmewende incl. Gebäudeeffizienz, Mobilitätswende, Wirtschaft und Klimaanpassung entwickelt, zu denen es jeweils eine Fülle an Maßnahmen gibt.
Die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden soll sozialverträglich unter Gewährleistung gerechter Mieten umgesetzt werden. Nach dem Motto „Stadt als Vorbild“ wird die Stadt Leitkriterien zur Gebäudeeffizienz für bestehende öffentliche Nichtwohngebäude ab 2022 festlegen sowie bei Neubauten den KFW-Effizienzstandard 40 einhalten.
Herr Wegner glaubt, dass die Stilllegung von Ölheizungen und die daraus folgende Modernisierung von Heizungsanlagen Mietpreissteigerungen nach sich ziehen könnte und er möchte daher wissen, wie sich dies mit dem Senatsziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, vertragen würde. Die generelle Sozialverträglichkeit der Maßnahmen ist in vielen Bereichen des Klimaplans aufgeführt.
Eine konkrete Antwort zur Frage von Herrn Wegner wird Herr Bresser zu Protokoll geben.
Protokollnotiz:
In Bezug auf den Gebäudebestand wird auf Seite 23 des Hamburger Klimaplans auf eine avisierte Machbarkeitsstudie und die Berücksichtigung einer sozialverträglichen Ausgestaltung verwiesen:
„Die Studie soll dabei auch die Auswirkungen auf die Warmmietpreisentwicklung darstellen bzw. darlegen, wie sichergestellt werden kann, dass Preiserhöhungen sozialverträglich ausgestaltet werden, etwa durch Senkung der Betriebskosten, und/oder durch Förderung kompensiert werden können. Auch Auswirkungen für Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer sollen in den Blick genommen werden. Es gelten vier Grundsätze, um alle betroffenen Stakeholder entsprechend einzubinden: Transparenz, Information, Beratung und Förderung. Dabei sind zielführende Förderungen, die Einführung einer steuerlichen Absetzbarkeit und die Anhebung des ordnungsrechtlichen Anforderungsniveaus angemessen aufeinander abzustimmen und soziale Härten zu berücksichtigen.“
Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sind entsprechend abzuwarten.
Frau Rabe bedankt sich für den Vortrag.
Herr Wegner meint, dass die Verwaltung zum einen häufiger neue Ideen oder erforderliche Maßnahmen nicht ausführen kann, weil diese nicht finanzierbar sind sowie zum anderen Mittel zur Aufgabenbewältigung in einigen Fällen nicht auskömmlich sind. Hinzu kommt, dass die Mittel immer weniger werden. Seine Fraktion kann der Drucksache daher nicht zustimmen.
Frau Lühr begrüßt, dass der Ansatz der Rahmenzuweisung Naturschutz erhöht werden soll.
Der Drucksache 21-0662 wird mehrheitlich mit den Stimmen der SPD, der Grünen und der Linken zugestimmt, die CDU sowie die FDP stimmen dagegen.
Der Bezirksversammlung wird entsprechend berichtet.
Herr Froh erkundigt sich, warum in diesem Jahr so viele Bäume betroffen sind, nämlich zirka 850 Bäume nördlich und zirka 260 südlich der A 25, und er möchte dazu wissen, wie viele Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Herr Charles anwortet, dass nach seiner Kenntnis keine Nachpflanzungen vorgenommen werden müssen, es handelt sich hier um Rückschnitte, die wieder austreiben werden. Zur Menge führt Herr Charles aus, dass es sich um das zur Gewässererhaltung notwendige Maß handelt.
Herr Froh bittet um eine detaillierte Antwort für die Bereiche südlich und nördlich der Autobahn zu Protokoll. Herr Charles sichert dies zu.
Protokollnotiz:
Herr Wehling hat die Aussage von Herrn Charles bestätigt, alle Bäume werden zurückgeschnitten, so dass keine Ersatzpflanzungen erforderlich sind.
Herr Mantey bittet um Klärung, ob es alternativ ausreichend wäre, die unter Nr. 12 der Drucksache aufgeführten Trauerweiden lediglich einzukürzen, so dass diese wieder austreiben können, da es sich um markante, alte Bäume handelt.
Herr Charles sichert eine Antwort zu Protokoll zu.
Protokollnotiz:
Die Trauerweide kann nicht als Kopfbaum zurück geschnitten werden, da im Stamm Morschungen und Einfaulungen vorhanden sind. Hinzu kommt, dass es sowohl erste Längs- als auch Querrisse gibt. Selbst als Kopfbaum wäre die Trauerweide nicht verkehrssicher.
Auf Nachfrage von Frau Bendt-Soetedjo erklärt Herr Charles, dass alle Bäume durch mehrere trockene Sommer sehr gelitten haben, damit erklärt sich auch die Anzahl an erforderlichen Maßnahmen.
Zur Frage von Frau Schindler legt Herr Charles dar, dass bei Fällungen die Wurzeln im Erdreich verbleiben, Rodungen hingegen beinhalten die Entfernung der Wurzeln aus dem Erdreich beinhalten.
Es gibt keine Wortmeldungen zur Drucksache 21-0717.
Über Herrn Emrich teilt der Looki e.V. Verein zur Tierrettung mit, dass der Verein einen Stromanschluss benötigt. Bisher wird der Verein energetisch nur über eine Photovoltaikanlage und ein kleines Windrad versorgt, das reicht in der dunkleren Jahreszeit jedoch nicht aus. Hinter dem Grundstück stehen verlassene Hallen, über die der Verein versuchen möchte, zu einem Anschluss an das Stromnetz zu kommen und dazu wird die Verwaltung um Hilfe und Unterstützung gebeten.
Herr Charles regt stattdessen an, zunächst über die Stromnetz Hamburg GMBH zu klären, ob dazu ein in der Nähe vorhandener Anschluss genutzt und gegebenenfalls erweitert werden kann, um so das Vereinsgelände mit Strom zu versorgen.
Herr Meyns fragt, wann mit einer Verbesserung des Zustands der Rad- und Wanderwege in der Boberger Niederung zu rechnen ist und ob mittlerweile die Zuständigkeit geklärt ist.
Nach wie vor ist die Grundeigentümerschaft nicht geregelt, deshalb gibt es in dieser Angelegenheit keinen neuen Sachstand, antwortet Herr Charles.
Herr Meyns möchte wissen, ob die Verwaltung es für sinnvoll und möglich hält, auf dem Friedhof ein Kolumbarium oder eine Urnenwand zu errichten. Herr Charles erklärt, dass seit längerem angedacht ist, die alte Leichenhalle instand zu setzen und zu einem Kolumbarium umzubauen, bisher ist es aber noch nicht gelungen, die entsprechenden Mittel einzuwerben. Breite politische Unterstützung zur Umsetzung dieser Idee würde die Verwaltung deshalb sehr begrüßen. Herr Meyns sichert politische Unterstützung zu, Frau Kramer und Herr Wegner schließen sich dem an. Herr Wegner regt dazu an, das Thema mit in die Haushaltsberatungen in der Bürgerschaft einzubringen.
Es gibt keine Wortbeiträge.
Der öffentliche Teil der Niederschrift zur Sitzung am 11. November 2020 wird ohne Änderungen genehmigt.