Es sind keine Fragestellenden anwesend.
Die Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Frau Schmidt-Hoffmann hebt einleitend hervor, dass der (mögliche) Verlust des akutmedizinischen Bereichs in einem wachsenden Bezirk einen großen Einschnitt darstellen würde. Der Klinikneubau werde mit aller Kraft unterstützt, da er für die Bergedorfer Gesundheitslandschaft, aber auch als Wirtschaftsfaktor eine immense Bedeutung habe. Neben der umfänglichen und sorgfältigen Untersuchung der Auswirkungen einer etwaigen Verlagerung als schlechtester Fall sei auch in den Blick zu nehmen, was vor dem Hintergrund der Krankenhausreform erforderlich wäre, um die BGKlinik in Bergedorf zu halten.
Im Weiteren informieren Herr Staatsrat Angerer und weitere leitende Mitarbeitende der Sozialbehörde über die (mögliche) Zukunft des BGKlinikums und Pläne für eine Sicherung der medizinischen Versorgung in Bergedorf. Ein abschließendes Gutachten, so betont Herr Angerer einleitend, liege hierzu noch nicht vor. Ein durch eine (dieser Niederschrift anliegende) Präsentation veranschaulichter ausführlicher Vortrag von Frau Manikowskythematisiert die Hauptfragestellungen, Grundlagen einer Auswirkungsanalyse, die Bedeutung der BGKlinik für Bergedorf im Hinblick auf die stationäre und ambulante Notfallversorgung, Auswirkungen einer Verlagerung sowie den Aspekt der Notfallmedizin und Notfallrettung.
Ausgangspunkt ist, dass das BG Klinikum gemeinsam mit dem UKE als alternative Variante für einen Neubau am Standort überlegt, eine Verlagerung der akutmedizinischen stationären Versorgung auf das UKE-Gelände in den 2030er Jahren vorzunehmen, wobei eine Versorgungslücke am Standort Boberg durch ein weiterhin dort vorzuhaltendes Angebot vermieden werden soll.
Seitens der Sozialbehörde wirdhervorgehoben, dass für sie die medizinische Versorgung der Bergedorferinnen und Bergedorfer von entscheidender Bedeutung sei. Es sei deshalb eine Analyse über die Auswirkungen einer eventuellen Standortverlagerung des BG Klinikums auf den UKE Campus im Hinblick auf die Krankenhausversorgung in Bergedorf in Auftrag gegeben worden – ihre Sicherstellung stand dabei im Vordergrund. Gleichzeitig sei die Umsetzbarkeit auf dem UKE-Gelände geprüft worden. Es handele sich hier zunächst um erste Einschätzungen, die noch kein abschließendes, vollständiges Bild ergäbe und einer endgültigen Entscheidung nicht vorgreife.
Die Auswirkungsanalyse zeige, dass unter den zugrunde gelegten Grundannahmen der Analyse im Falle der Verlagerung etwa 34 % der stationären Leistungen, vor allem allgemeinchirurgische Notfälle, nicht auf den UKE-Campus verlagert werden und auf andere Krankenhäuser - insbesondere das Agaplesion Bethesda Krankenhaus Bergedorf - verteilt werden müssten. Auch ambulante Notfälle würden überwiegend auf Hamburger Krankenhäuser umverteilt, wobei das Bethesda Krankenhaus dann einen signifikanten Zuwachs erwarte und seine Kapazitäten durch einen geplanten Umbau erweitern würde.
Zusammenfassend wird betont, dass die durchgeführten Analysen keinen mit überwiegenderWahrscheinlichkeit eintretenden Anhaltspunkt dafür böten, dass durch die Verlagerung des BG Klinikums an den Standort des UKE in Hamburg oder in der Umgebung ein Versorgungsdefizit entstehen würde. Dennoch müssten mit den Einrichtungen, die bei einer Verlagerung des BG Klinikums mit einer erhöhten Inanspruchnahme zu rechnen hätten, Gespräche geführt werden, inwieweit sie im Hinblick auf die räumlich, personell und ausstattungstechnisch zur Verfügung stehenden Ressourcen in der Lage seien, die neu hinzukommenden Patientinnen und Patienten zu versorgen. Dies könne nicht allein auf Basis einer Datenanalyse erfolgen.
An den Vortrag und die Präsentation schließen sich eine Reihe von (Verständnis-) Fragen und Anmerkungen seitens der Ausschussmitglieder und der Bezirksamtsleiterin an, mit dem übergreifenden Tenor, dem Verbleib des BG-Klinikums am Standort bei einer noch ausstehenden Entscheidung höchste Priorität einzuräumen. Sollte eine Standortsicherung nicht gelingen, sei vordringlich und zeitnah zu erötern, wie die medizinische Versorgung im Bezirk zu gewährleisten sei, so der ebenfalls einhellige Tenor.
Herr Seiler regt an, bei der Erörterung über den Jahresbericht in der Sitzung der Bezirksversammlung die Redezeiten für die Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen zu begrenzen.
Frau Pelch schlägt vor, zu Beginn der Sitzung zu vereinbaren, ob man eine Begrenzung der Redezeit haben wolle, was mit Mehrheit beschlossen werden müsste.
Der Hauptausschuss nimmt von der Mitteilung Kenntnis.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.