Es sind keine Fragestellenden anwesend.
Die aktualisierte Tagesordnung wird einvernehmlich beschlossen.
Die Ausschussmitglieder erörtern die vorliegende, zuvor abgestimmte Fassung der Geschäftsordnung für die Bezirksversammlung. Im Vorfeld der Sitzung war seitens des Rechtsamtes vorgeschlagen worden, §18 Absatz 8 zu streichen und §18 Absatz 7 neu zu fassen. Diese Neufassung war den Mitgliedern des Hauptausschusses zuvor zur Kenntnis gegeben worden.
Der Vorschlag des Rechtsamtes wird bei Enthaltung eines Verterters der AfD-Fraktion einstimmig beschlossen.
Durch Frau Feiler-Siegert wird mündlich ein Änderungsantrag der LINKEN zu §44 (Ausnahmeregelung beim Stadtentwicklungsausschuss zur öffentlichen Fragestunde) eingebracht, welcher bei Zustimmung der Vertreterin der Fraktion der LINKEN und der Vertreterin und des Vertreters derFraktion der Grünen abgelehnt wird.
Die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung wird in ihrer Gesamtheit einstimmig beschlossen.
Herr Krohn gibt zu Protokoll, dass die AfD-Fraktion §1 „Einberufung“, wonach das älteste Mitglied, das (zunächst) die erste Sitzung leitet, nicht mehr nach Lebensjahren, sondern nach der Dauer der Zugehörigkeit bestimmt wird, kritisch betrachtet.
Zum weiteren Verfahren kündigt Frau Pelch an, dass die vorliegende Fassung der Geschäftsordnung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 24.04.2025, wenn diese beschlossen werden soll, aufbereitet wird und Änderungen, falls notwendig, lediglich noch in redaktioneller Hinsicht vorgenommen werden.
Frau Schmidt-Hoffmann teilt dazu mit, dass man mit dem Bezirksamt Wandsbek über Übergangsszenarien gesprochen habe, sodass dem Inhalt dieser Mitteilung zugestimmtwerden könne.
Auf entsprechende Fragen von Herrn Emrich und Herrn KrohnäußertFrau Schmidt-Hoffmann, dass jene bisher im Bezirksamt tätigen Mitarbeitenden hier auch weiterbeschäftigt würden. Diese Beschäftigten würden gerade nicht zum 01.05. von ihrer Tätigkeit abgezogen werden- was sicher auch im Sinne der Betroffenen sei -, sondern vielmehr deren Interessen weiterhin gewahrt. Allenfalls würden notwendige - befristete - personalrechtliche Maßnahmen ergriffen, um die Arbeitsfähigkeit der neuen Organisationseinheit zu gewährleisten.
Auf eine entsprechende Frage von Herrn WegnerteiltFrau Schmidt-Hoffmannmit, dass es sich um insgesamt sechs Beschäftigte und drei Vollzeitäquivalente handele.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Der Einladung wird wie vorgeschlagen einvernehmlich zugestimmt.
Herr Froh erkundigt sich bei der Bezirksamtsleiterin, ob es so sei, das die Fußverkehrsbeauftragte nicht mehr im Bezirksamts arbeitet, was bedauert werde, da das von ihr initiierte „Fußwegekonzept Lohbrügge“ ein guter Erfolg sei und in diesem Monat auch noch eine Veranstaltung dazu stattfinden solle.
Frau Schmidt-Hoffmann äußert, dass ihr darüber bisher nichts bekannt sei, aber davon ausgehe, dass für die avisierte Veranstaltung im Falle einer Vakanz auch eine Vertretung bereitgestellt werde.
Herr Krohnzitiert dazu aus einer entsprechenden Mailnachricht, dass Herr Bielig die Vertretung für diese Veranstaltung übernehme.
Zur Wahl des Museumsbeirates erläutert Frau Pelch den bisherigen Sachstand und die aktuelle Problematik. Nach dem neuen Passus in der Geschäftsordnung und dem, was das Bezirksverwaltungsgesetz bisher schon dazu aussage, seien die ersten fünf Mitglieder mit den meisten Stimmenin den Beirat gewählt worden. Nachdem es im dritten Wahlgang eine Pattsituation gegeben habe, wäre es unangemessen, wenn man diesen rückwirkend als gültig qualifizieren würde. Daher würden die ersten vier Mitglieder als gewählt gelten, während bei einer erneuten Wahl sich alle anderen nochmals auf der Liste wiederfinden sollten. Als fünftes Mitglied gewählt sei dann der- bzw. diejenige mit den meisten Stimmen bei einer einfachen Mehrheit.
Diesem Verfahren wird einvernehmlich zugestimmt.
Frau Pelch thematisiert die (implizite) Absage der Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) zu einer Referenteneinladung zum Thema „Terminbuchung in Kundenzentren“ auf der Grundlage dazu vorliegender (Änderungs-) Anträge der Bezirksversammlung. Die BWFGB hatte stattdessen eine Stellungnahme dazu übermittelt. Dieser Vorgang sei ungewöhnlich, da Referenteneinladungen in der Regel durch Behörden nachgekommen werde, wenn auch bisweilen mit zeitlich größerem Abstand. Dieser Auffassung schließen sich andere Ausschussmitglieder an.
Während Herr Emrich es im Hinblick auf den in Rede stehenden Sachverhalt als Zumutung bezeichnet, dass Bürgerinnen und Bürger Bergedorfs andere Bezirksämter aufsuchen müssten, da man hier offenbar nicht willens oder in der Lage sei, entsprechend Termine bereitzustellen, äußert Frau Brodbeck, dass gerade das von manchen Kunden auch gewünscht sein könnte.
Der Hauptausschuss verständigt sich einvernehmlich darauf, die Referenteneinladung gegenüber der BWFGB zu bekräftigen, sinnvollerweise zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die aktuell notwendigen Implementierungen im Bereich der Kundenzentren abgeschlossen seien.
Der öffentliche Teil der Niederschrift wird einvernehmlich genehmigt.