Geplante Bildung eines bezirklichen Zentralamts Unterhaltsvorschuss hier: Erste Anhörung der Bezirksversammlung nach § 26 Bezirksverwaltungsgesetz
Letzte Beratung: 10.04.2025 Hauptausschuss Ö 4
Der Senat plant mit Wirkung zum 01.05.2025, die Zuständigkeitsanordnung für die Durchführung der Aufgaben aus dem Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zu ändern. Die Zuständigkeit für die Durchführung der Aufgaben des UVG wird beim Bezirksamt Wandsbek, dem bisherigen Federführer für dieses Thema, für alle Bezirksämter konzentriert werden. Die Bezirksämter Hamburg-Mitte und Bergedorf haben die Heranziehung von Unterhaltspflichtigen im Rahmen eines Projekts 2023 auf die Kasse.Hamburg übertragen. Auch dieser Bereich wird zukünftig durch Wandsbek wahrgenommen. Ziel der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung in Wandsbek ist, dass die Rückforderungsquote der Unterhaltsvorschussleistungen von den eigentlich Unterhaltspflichtigen erhöht wird. Darin sind sich der Rechnungshof, der Senat und auch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das die Mittel zur Verfügung stellt, einig.
Gleichzeitig soll darunter aber keinesfalls die Gewährung der Leistung und die Auszahlung der Unterhaltsvorschüsse an die Anspruchsberechtigten leiden und auf dem bisherigen hohen Serviceniveau bleiben. Aktuell werden die Anträge bereits postalisch oder digital eingereicht; konkrete Vor-Ort-Beratung ist in der Bearbeitung nicht erforderlich.
Die Sozialbehörde, die Finanzbehörde, die Bezirksaufsichtsbehörde und die sieben Bezirksämter planen vor diesem Hintergrund, aus den sieben UV-Abschnitten der Bezirksämter mittelfristig ein bezirkliches Zentralamt Unterhaltsvorschuss zu bilden, angebunden beim Bezirksamt Wandsbek. Die Behörden bauen dabei auf einer Evaluation der Stabsstelle Prüfdienste der Finanzbehörde auf, die die bisherige Aufgabenwahrnehmung untersucht hat. Die Stabsstelle hat die Durchführung der Aufgabe in einer zentralen Organisationseinheit empfohlen. Bezirkliche Zentralämter sind eine mögliche Organisationsform für durch die Bezirksämter wahrzunehmende Durchführungsaufgaben, die einer gewissen Einheitlichkeit bedürfen, vom Sozialraum unabhängig sind, aber nicht von übergeordneter Bedeutung sind.
Die Änderung der Zuständigkeitsanordnung durch den Senat ist ein erster formaler Schritt hin zu einem bezirklichen Zentralamt. Das Personal, welches derzeit im Unterhaltsvorschuss im Bezirksamt Bergedorf tätig ist, soll zunächst an das Bezirksamt Wandsbek abgeordnet werden, um eine rechtssichere Weiterführung der Aufgabe ab dem 01.05.2025 zu gewährleisten. Ein räumlicher Übergang der Aufgabeneinheit ist erst frühestens ab 2026 geplant.
Das Bezirksamt Wandsbek ist beauftragt, das bezirkliche Zentralamt Unterhaltsvorschuss zu konzipieren.Es ist geplant, die Bezirksversammlung auch zukünftig über wesentliche Entwicklungen in dieser Angelegenheit informiert zu halten.
Der Senatsdrucksachenentwurf wurde den Fraktionen der Bezirksversammlung Bergedorf zur Kenntnis gegeben und diese in der Sitzung am 27.03.2025 durch die Bezirksamtsleitung über die Planungen informiert.
Die Bezirksversammlung wird hiermit insoweit vor der Senatsentscheidung nach § 26 BezVG angehört. Es besteht die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 15.04.2025.
Der Hauptausschuss nimmt Kenntnis.
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