Herr Gabriel fragt nach einem Personalvorschlag für den Vorsitz des Stadtentwicklungsausschusses.
Frau Petersen-Griem schlägt für die SPD-Fraktion Herrn Jarchow als Vorsitzenden vor.
Seitens der anderen Fraktionen gibt es keine Einwände gegen diesen Vorschlag.
Die anwesenden Ausschussmitglieder wählen für die 21. Amtsperiode Herrn Heinz Jarchow einstimmig zum Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses.
Herr Gabriel gratuliert Herrn Jarchow und übergibt die Sitzungsleitung.
Herr Jarchow fragt nach einem Vorschlag für den stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses.
Herr Froh schlägt für die CDU-Fraktion Herrn Noetzel für dieses Amt vor.
Hiergegen gibt es keine Einwände der anderen Fraktionen.
Die anwesenden Ausschussmitglieder wählen für die 21. Amtsperiode Herrn Sven Noetzel in Abwesenheit einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden des Stadtentwicklungsausschusses.
Herr Jarchow weist die Ausschussmitglieder auf ihre Rechte und Pflichten sowie die Verschwiegenheit in der Ausschussarbeit hin.
Der TOP 6 - Entwicklungskonzept Bergedorf - wird auf Vorschlag des Vorsitzenden vorgezogen und als TOP 5 behandelt.
Im Übrigen wird die Tagesordnung unverändert beschlossen.
Herr Overmeyer berichtet zum Abschluss der zweiten Bearbeitungsphase des Entwicklungskonzepts Bergedorf über die bisherige Strategieentwicklung und gibt einen Ausblick auf die Werkstattwoche vom 16. – 20.09.2019. Inhaltliche Einzelheiten sind den Sitzungsunterlagen und der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Auf die Frage von Herrn Gabriel, warum als Fokusraum für die Vier- und Marschlande nur Curslack-Neuengamme genannt werde, antwortet Herr Overmeyer, dass zunächst die Weiterentwicklung nur eines Orts in den Vier- und Marschlande beispielhaft untersucht werde.
Frau Pelch bittet darum, die Ergebnisse des 7. Bauforums zu „Neue Ideen für Hamburgs Magistralen“ in das Entwicklungskonzept einzuarbeiten.
Frau Pein legt die Einschätzung der IBA dar, wie sich die HAW in den Masterplan Oberbillwerder einreihen könne. In dem abgestimmten Planbild zu Oberbillwerder sei bereits ein Innovationscampus verortet und es habe klare Planungsaufforderungen in der Auslobung des Wettbewerbs gegeben, eine wissenschaftliche Einrichtung zu ermöglichen.
Inhaltliche Einzelheiten sind den Sitzungsunterlagen und der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Herr Emrich will die Entscheidung zur Verlagerung der HAW selbst nicht kritisieren, es ist für ihn aber nicht in Ordnung, dass sie bereits vor 2 Jahren ohne Beteiligung der BV und der Bürger erfolgt sei. Spätestens im Masterplan hätte man keinen Platzhalter, sondern ausdrücklich die HAW vorsehen sollen. Zudem würden, da es sich nur um eine Verlagerung der Hochschule von Lohbrügge nach Oberbillwerder handele, längst nicht so viele Arbeitsplätze geschaffen, wie behauptet.
Herr Dornquast widerspricht mit Nachdruck der Behauptung, dass vor 2 Jahren der Umzug der HAW nach Oberbillwerder beschlossen worden sei. Bei der Entwicklung des Masterplans habe man stets die Ansiedlung einer wissenschaftlichen Einrichtung mit bewegt. Dass seine in 2016 angedachte Idee, dies könne die HAW sein, jetzt Wirklichkeit werde, sei ein großer Zufall. Damals hätten der Senat und die Wissenschaftsbehörde solche Überlegungen noch nicht gehabt. In der Zwischenzeit habe aber ein Gutachten ergeben, dass der bisherige Standort für die künftige Entwicklung der HAW wegen mangelnder Sanierungsfähigkeit ungeeignet sei. Da es im Bezirk mit Oberbillwerder die Möglichkeit gebe, dass die HAW in Bergedorf bleibe, unterstütze der Senat nach langer Prüfung nunmehr diese Verlagerung.
Frau Pein ergänzt, dass die genannten 1.500 Arbeitsplätze sich nicht auf die HAW beziehen, sondern aus einem Auszug des Masterplans stammen, wonach die Ansiedlung einer Ankernutzung gewünscht werde, die das Potenzial zur Schaffung von 1.500 Arbeitsplätzen habe.
Herr Prof. Teuscher berichtet, dass er im ersten Jahr seiner Tätigkeit ab Mai 2017 mit der enormen baulichen Problematik des jetzigen Gebäudes konfrontiert worden sei. Das Umfeld lässt aus seiner Sicht keine Ausbaumöglichkeiten zu. Bei der gutachterlichen Untersuchung des Standorts habe im Vordergrund gestanden, ob eine Sanierung wirtschaftlich sei. Erst im Rahmen dieser Diskussion sei dann auch der Standort Oberbillwerder aufgetaucht.
Herr Heilmann begrüßt, dass die HAW in Bergedorf bleibe, kritisiert aber, davon erst aus der Zeitung erfahren zu haben. Die Politik wolle bei Standortfragen beteiligt werden. Zudem sei nicht klar, was mit dem alten Gebäude geschehen solle.
Herr Dornquast betont, dass der Senat und auch das Bezirksamt die Politik und die Öffentlichkeit geordnet informieren wollte, welche Überlegungen zur HAW angestellt worden seien, welche Schlussfolgerungen daraus resultieren und welche Ziele man verfolge. Diese Absicht sei aber durch vorzeitige Information der Presse durch eine andere Quelle konterkariert worden. Zum Standort Oberbillwerder mit einer stadteigenen Fläche an einem direktem ÖPNV- Anschluss gebe es im Bezirk keine Alternative. Die Wissenschaftsbehörde habe die entsprechende Grundsatzentscheidung getroffen. In der Feinabstimmung der räumlichen Unterbringung sei noch eine Menge an Themen zu regeln, was sicherlich gemeinsam erfolgen werde. Zum Standort Lohbrügge fordert Herr Dornquast die Politik dazu auf, gute Ideen für eine Nachnutzung zu entwickeln, die nicht nur einfach Wohnungsbau beinhalten.
Es brauche ein für Lohbrügge nützliches Nachnutzungskonzept, meint Herr Emrich. Es könne sich dort eine Schule oder Kita, aber auch eine Veranstaltungshalle vorstellen.
Frau Petersen-Griem hofft, dass es gelinge, die HAW in Oberbillwerder wirklich einzubinden und den Stadtteil zu beleben, was in Lohbrügge eben nicht geklappt habe. Da der Umzug erst in einigen Jahren erfolge, bleibe genügend Zeit, zusammen mit den Lohbrügger Bürgern und Bürgerinnen Ideen für den Standort zu entwickeln.
Herr Fleige ist der Ansicht, wenn man sich als Fraktion an den vielen Beteiligungsformaten zu Oberbillwerder beteiligt habe, sei man auch über alles gut informiert worden.
Herr Prof. Teuscher berichtet, dass der Standort Lohbrügge von ehemals 900 Studierenden auf aktuell 3.800 angewachsen sei. Die Unterbringung erfolge teilweise in Containern. Die Studierenden und der Lehrkörper würden durch die schlechte Isolierung der Gebäude unter den Temperaturschwankungen leiden, auch brauche man bessere Labore. Für den Gesundheitscampus seien neue Studiengänge, wie Pflegewissenschaften angedacht. Die HAW wolle in Oberbillwerder kein monolithisches Großprojekt sondern eine vielfältige Baustruktur, zwischen denen sich die Studenten bewegen.
Herr Wittmann erläutert zunächst die Drucksache mit dem Petitum um Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und gibt einen Überblick über die städtebauliche Planung.
Frau Kopplin (argus) stellt die ausgearbeitete Verkehrsplanung rund um die neue Stadtteilschule Kirchwerder und die Entwässerungsplanung vor. Inhaltliche Einzelheiten sind den Sitzungsunterlagen und der als Anlage beigefügten Präsentation zu entnehmen.
Herr Froh stellt fest, dass die verkehrstechnische Planung alle Vorgaben aus den Workshops, dem AK V+M und dem Regionalausschuss umgesetzt habe. Zusätzlich bittet er um einen zusätzlichen Zebrastreifen als „Querungshilfe“ für den Kirchenheerweg.
Protokollnotiz:
Antwort der Behörde für Inneres und Sport / Polizei Hamburg – Verkehrsdirektion:
Fußgängerüberwege unterliegen den rechtlichen Voraussetzungen der R-FGÜ. Das heißt, die Kfz-Stärken und die prognostischen Querungszahlen für den Kirchenheerweg müssten für eine Prüfung bekannt sein. Da ohnehin die überwiegende Zahl die Busanlage am Marschbahndamm nutzen wird, wage ich entsprechende Voraussetzungen gemäß R-FGÜ (Punkt 3.3.2) eher zu bezweifeln. Die Zahlen müssten aufgrund von Prognosen der Verkehrsplaner, in Abstimmung mit der VHH aufgrund der Busauslastungen, erstellt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sein sollten, könnte man ggf. in diese Richtung weiterplanen. Zusagen im Vorwege dieser Prüfung können somit nicht erfolgen!
Zu der Sporthalle merkt er an, dass das Flutlicht und die Innenbeleuchtung einen störenden Lichtkegel bilden könnten und bei geöffnetem Fenster verstärkt Lärm nach außen dringen könnte.
Die Sportanlagen seien lärmtechnisch bewertet worden, sie seien dort zulässig, antwortet Herr Wittmann. Lärmtechnisch bedingte Nutzungseinschränkungen sind nicht absehbar und sind entsprechend im Bebauungsplan nicht festgesetzt. Die Auswirkungen der Beleuchtung hängen von der konkreten Architektur ab, so dass sie erst im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden könnten, sofern unverträgliche Lichtemissionen erwartet werden. Grundsätzlich gilt nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, dass vermeidbare Immissionen unterbleiben müssen.
Herr Gabriel möchte wissen, warum die Bushaltestelle am Kirchenheerweg so groß sei, wo doch die meisten Busse in die Kehre fahren würden.
Die bislang vorhandenen zwei Haltestellen dort seien zusammengezogen worden, um sie vor der Schule zu platzieren, führt Frau Kopplin aus. Nur die reinen Schulbusse würden die Kehre fahren.
Weiter fragt Herr Gabriel nach den dortigen Baumgruppen, die eigentlich erhalten werden sollten.
Die beiden nördlichen der drei Feldgehölze auf dem Gelände seien aus Platzgründen für die Sport- und Entwässerungsanlagen etwas zu verkleinern, erklärt Herr Wittmann.
Frau Lühr möchte zu den Festsetzungen von Ausgleichmaßnahmen im Plangebiet auch die Stellungnahmen der BUE und der Institutionen (Arbeitsgemeinschaft Naturschutz, Landwirtschaftskammer) erhalten, um Kritikpunkte zu erfahren, die diese Fachleute sehen würden und der Umweltausschuss ein besseres Gesamtbild bekomme.
Die Verwaltung bekomme unzählige von umweltbezogenen Stellungnahmen in Bebauungsplanverfahren, erklärt Herr Wittmann, und es gehöre zu ihren Aufgaben, diese zu identifizieren, aufzubereiten, abzustimmen und zu bewerten. Der enorme Aufwand hierfür habe in den letzten Jahren bereits zu einer Verlängerung der Verfahren geführt. Herr Wittmann weist jedoch auf Folgendes hin: Gleichzeitig mit der Beteiligung des Ausschusses würden bis zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs die umweltbezogenen Informationen dieses Verfahrens aufbereitet, damit sie im Transparenzregister veröffentlicht werden können. Dann könnten Öffentlichkeit und Ausschuss die Originale der Stellungnahmen einsehen. Dieses zeitgleiche Vorgehen habe sich auch in anderen Verfahren bewährt und führe nicht zu einer Verlängerung der Planungszeiträume. Darüber hinaus sei der Umweltbericht Teil der Begründung des Bebauungsplans, in dem die wesentlichen Aspekte aller Stellungnahmen bereits heute allgemein verständlich und abgewogen dargestellt worden seien, so dass sich insgesamt eine gesonderte Vorlage der Originalstellungnahmen erübrige.
Herr Emrich fragt zum Grundstück Kirchenheerweg 91, ob die auf städtischem Grund befindliche Einfahrt zum Grundstück erhalten bleibe. Zudem befinde sich dort als Sichtschutz noch eine Hecke.
Die Zufahrt zum Heerweg bleibe bestehen, versichert Herr Wittmann. Die Hecke werde, sofern sie auf privatem Grundstück steht, erhalten, zudem werde es als zusätzlichen Puffer zwischen Marschbahndamm und dem Bushof einen Grünstreifen mit Bäumen geben.
Herr Reumann merkt an, dass die aus südöstlicher Richtung kommenden Radfahrer nicht auf das Schulgelände kommen könnten. Es fehle da an einer Brücke. Die Radfahrer müssten stattdessen die verkehrsreiche Straße und dann eine der Fußgängerbrücken nutzen.
Die Fahrradstellplätze auf dem Schulgelände würden die ohnehin nur wenigen Radfahrer, die über den Marschbahndamm kommen, mit einer zusätzlichen Brücke nicht erreichen, entgegnet Herr Wittmann; die Stellplätze könnten nur über den Kirchenheerweg erreicht werden.
Herr Reumann äußert noch den Wunsch, dass die Fahrradstellplätze überdacht werden.
Das sei normalerweis nicht üblich und müsse geprüft werden, stellt Frau Kopplin fest.
Protokollnotiz:
Antwort von Schulbau Hamburg:
Schulbau Hamburg stellt gemäß der mit dem Sondervermögen verabredeten „Leitfaden Freianlagenplanung“ keine überdachten Fahrradstellplätze her.
Im „Leitfaden Freianlagenplanung ist unter Punkt 5.2.4 „Fahrradstellplätze“ explizit dargelegt, dass Überdachungen nicht vorzusehen sind. Ein Abweichen von dieser Regel würde zu einer Ungleichbehandlung der anderen Schulen führen.
Auf die Frage von Herrn Krohn nach der Zahl der zu fällenden Bäume und dem Ausgleich dafür, erwidert Herr Wittmann, dass es sich um einen nicht landschaftsgerechten Forst von Fichten handele, dessen Ersatz in Curslack und Bergedorf erfolge. Für die Reduzierung der drei Feldgehölze sei der Ausgleich in der Gemarkung Kirchwerder geplant. Weitere Eingriffe würden im Plangebiet ausgeglichen. Den Umfang der Eingriffe in den Forst werde zu Protokoll erklärt.
Protokollnotiz:
Siehe anliegenden Vermerk zu Baumverlust und Baumersatz
Herr Dr. Friese beanstandet, dass auf dem Kirchwerder Marschbahndamm zwischen Kirchenheerweg und Kirchwerder Mühlendamm zu schnell gefahren werde und fordert, dass er für Radfahrer und Fußgänger sicherer gemacht werden müsse.
Der Marschbahndamm sei anliegerfrei und der Verkehr dort sei nicht sehr intensiv, meint Herr Wittmann. Man sehe aber eine Ausweichstelle im Bereich der Omnibusanlage als Verbesserung vor. Zu hohe Geschwindigkeit sei kein Thema des Bebauungsplans sondern eine ordnungsbehördliche Maßnahme, die im Einzelfall zu treffen sei.
Protokollnotiz:
„Gemeinsame Stellungnahme von PK 43 und VD 52:
Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Kirchwerder Marschbahndamm ist obsolet und nicht anordnungsfähig, da es sich gemäß Verkehrsplanung um einen gemeinsamen Geh- und Radweg handelt.
Dieser würde mit VZ 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) beschildert werden können. In der StVO ist in Anlage 2 zu VZ 240 unter Punkt 3 ausgeführt:
„Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radweges für andere Verkehrsarten erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit dem Fußgängerverkehr anpassen.“
Sollte für Bewohner (nach Informationen des PK 43 und der VD 52 betrifft dieses lediglich die Hausnummer 40) das Befahren mit Kfz zugelassen werden, wird seitens der Straßenverkehrsbehörden eine Zufahrt von Osten über den Kirchwerder Mühlendamm priorisiert. Eine Zufahrt vom Kirchenheerweg könnte durch Umlaufsperren unterbunden werden. Den stattfindenden Durchgangsverkehr von Osten sollte man durch bauliche Maßnahmen ebenfalls verhindern. Da der Kirchwerder Marschbahndamm nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörden eine zunehmende Bedeutung für den Schulanmarsch erfahren wird, ist die Verhinderung der Durchgangsverkehre (die auch für höhere Geschwindigkeitsniveaus ursächlich sein dürften) notwendig.“
Frau Schindler fragt nach der Erschließung in dem Wohngebiet westlich des Sportplatzes.
Dort werde man mit Pfeifenstielgrundstücken arbeiten, antwortet Herr Wittmann und will den Funktionsplan hierzu zu Protokoll geben.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Entwürfe für die Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis und stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs einstimmig zu.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung ohne weitere Beratung zur Kenntnis.
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Mitteilung ohne weitere Beratung zur Kenntnis.
Keine Wortbeiträge.
Herr Froh möchte zum Bebauungsplan Bergedorf 99 wissen, wann den betroffenen Schrebergartenbesitzer gekündigt werde.
Nachdem der Bebauungsplan in Kraft getreten sein wird, werden die Kündigungen zum Ende November des darauffolgenden Jahres ausgesprochen, erwidert Herr Dornquast. Die Ersatzflächen seien bereits fertig.
Herr Kolwa fragt, wann das Thema Villengebiet im SEA weiter behandelt werde, worauf Herr Dornquast eine Vorlage für die nächste Sitzung ankündigt.
Frau Lühr fragt nach der Regelung nach § 13a BauGB, die ein schnelles Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung, ohne Umweltprüfung und ohne Ausgleichsregelung vorsieht. Sie möchte wissen, ob dieser Paragraph im Bezirk Bergedorf bereits angewendet worden sei.
Herr Wittmann unterstreicht, dass auch in diesem Verfahren die Umwelt- und Artenschutzbelange zu prüfen seien. Es gebe allerdings keinen eigenständigen Umweltbericht. Wenn man in der Abwägung zu dem Ergebnis komme, dass der Eingriff auszugleichen sei, könne man ihn trotzdem machen. Man habe in Bergedorf schon § 13a Verfahren gehabt und trotzdem frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Herr Dornquast ergänzt, dass die Verwaltung ein § 13a Verfahren nur vorschlage; die Politik entscheide, ob davon auch Gebrauch gemacht werden solle.
Auf die Frage von Herrn Gabriel nach dem Stuhlrohrquartier berichtet Herr Wittmann, dass der Projektentwickler die Planungen nach der parlamentarischen Pause wieder aufnehmen werde. Die Vereinbarungen mit der Bürgerinitiative und der Beschluss der Bezirksversammlung würden durch Fachplaner und Gutachter eins zu eins in die Bebauungsplansprache übersetzt.
Ferner fragt Herr Gabriel nach dem Einkaufszentrum Bergedorf-West.
Herr Schneede führt aus, dass man vorbereitende Tätigkeiten für den Auslobungstext zum Wettbewerbsverfahren mache und davon ausgehe, den SEA im November mit dem Text befassen zu können.
Herr Sturmhoebel erkundigt sich nach dem Mobilitätsgutachten zum KörberHaus.
Dieses könne demnächst vorgelegt werden, erklärt Herr Dornquast.