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Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 33 (Stadtteilschule Kirchwerder) Zustimmung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs gemäß § 3 (2) BauGB; Kenntnisnahme der Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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04.09.2019
Sachverhalt

 

Mit dem Bebauungsplan Kirchwerder 33 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Standorts für die Stadtteilschule Kirchwerder gemäß Schulentwicklungsplan geschaffen werden. Zudem sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Ein- und Zweifamilienhausbau geschaffen werden.

Das Bebauungsplanverfahren betrifft eine Fläche südlich des Wohngebiets Karkenland und nördlich des ehemaligen Empfangsgebäudes des Bahnhofs Teufelsort. Im Westen wird es vom Kirchenheerweg, im Osten vom Sielgraben 28 begrenzt. Am Kirchenheerweg befinden sich einzelne Wohngebäude, zum Teil mit Gewächshäusern. Bei den übrigen Flächen handelt es sich um landwirtschaftliche Fchen, einen Fichtenforst und um eine teilweise als Parkplatz genutzte Brachfläche am Marschbahndamm.

Östlich des Kirchenheerwegs sollen zwei den Bedürfnissen der wachsenden Schule dienenden Neubauten, eine Sporthalle, ein Sportplatz sowie eine Stellplatzanlage entstehen. Die Sportanlagen sollen auch dem Vereinssport offen stehen. Damit die Schulfläche grundsätzlich auch nichtschulischen Aktivitäten zur Verfügung steht, soll der Bebauungsplan eine entsprechende Vorsorge treffen, in dem er die Zweckbestimmung der Schulfläche für soziale, sportliche und spielerische Zwecke erweitert. Im Bereich des Schulgrundstücks soll der Kirchenheerweg für die Abwicklung des Schulbusverkehrs sowie für eine gesicherte Entwässerung verbreitert werden.

Die Wohnbebauung soll ergänzt werden können. Hiermit wird ein Beitrag zum Wohnungsbau in Hamburg geleistet und insbesondere die Nachfrage nach Ein- oder Zweifamilienhäusern in den Vier- und Marschlanden nachgekommen.

Darüber hinaus sollen naturschutzfachliche Ausgleichsflächen entwickelt werden.

Das dem Bebauungsplanentwurf zu Grunde liegende städtebauliche Konzept ist im Rahmen eines städtebaulich-freiraumplanerischen Workshops entwickelt worden, der neben dem Schulgelände auch die Fläche zwischen diesem Bebauungsplan und dem Wohngebiet Karkenland untersuchte (vgl. Drucksache 20-0458). Das Ergebnis des Workshops diente als Grundlage für einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb für den Schulneubau und als Grundlage für das angrenzende Bebauungsplanverfahren Kirchwerder 34, mit dem ein Wohngebiet sowie eine Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem Kirchwerder Ortskern und dem Schulgrundstück entwickelt werden soll.

 

Verfahren

Die Planungsziele für die Bebauungsplangebiete Kirchwerder 33 und 34 wurden der Öffentlichkeit in der Plandiskussion am 14. Dezember 2016 vorgestellt. Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Ergebnisse u.a. am 1. März 2017 ausgewertet und die Rahmenbedingungen für das weitere Verfahren beschlossen.

r den Schulneubau hatte Schulbau Hamburg (SBH) einen hochbaulichen Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf stellt die Grundlage für die schulischen Anlagen dar. Die Ergebnisse wurden im Bebauungsplanverfahren unter städtebaulichen und landschaftsplanerischen Gesichtspunkten geprüft.

Der Bebauungsplanentwurf wurde mit den Behörden, Fachdienststellen bzw. Trägern öffentlicher Belange abgestimmt. Das Bebauungsplanverfahren war v.a. geprägt von Klärungen bzw. Konzeptionen bezüglich des Oberflächenentwässerungskonzepts, der lärmtechnischen Aspekte, der Straßenverkehrsflächen, der schulischen Außenanlagen sowie der naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen.hrend des Bebauungsplanverfahrens wurde außerdem die Finanzierung der baulichen Maßnahmen abgestimmt.

Zwischenzeitlich hat der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen die Fläche des Bebauungsplangebiets Kirchwerder 34 für interessierte Vorhabenträger öffentlich ausgeschrieben. Konzepte und Gebote können bis zum 27.09.2019 abgegeben werden.

 

Auf folgende Aspekte des Bebauungsplanverfahrens Kirchwerder 33 wird gesondert verwiesen:

 

Verkehr

Um den Schülerverkehr (ca. 900 Fahrschüler) effizient und gefahrlos bewältigen zu können, ist auf dem Marschbahndamm eine Omnibusanlage mit vier Haltestellen vorgesehen. Der Kirchenheerweg im Bereich des Schulgrundstücks soll um 4,6 m bis 7,7 m erweitert werden, um Gehwege bedarfsgerecht zu verbreitern und um Haltestellen für zwei Buskaps zu ermöglichen, die in Höhe Kirchenheerweg 82 und 84 liegen sollen. Entsprechend kann die Haltestelle Teufelsort aufgegeben werden.

Die zuvor auf dem Marschbahndamm vorhandenen Wertstoffcontainer sollen gegenüber der Einfahrt zur Omnibusanlage verlagert werden. Hierfür soll eine Haltebucht für PKW entstehen.

 

Schalltechnische Untersuchung

Die vorliegende schalltechnische Untersuchung ergab, dass außer- und innerhalb des Plangebiets bereits ohne Bebauungsplanung durch die heutigen verkehrlichen Abläufe eine Überschreitung der Lärmgrenzwerte gegeben ist. Die Überschreitung wird durch die Planung zusätzlich erhöht. Die Erhöhung um 2 dB(A) tags und 1 dB(A) nachts sind aus Gutachtersicht als gering zu bewerten, da es sich nicht um eine wesentliche Änderung gemäß 16. Bundesimmissionsschutzverordnung handelt und die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nicht überschritten wird. Innerhalb des Plangebiets werden auf Grund der Grenzwertüberschreitung Lärmschutzmaßnahmen für die Wohngebäude sowie das südliche Schulgebäude festgesetzt.

Die ebenfalls durch den Verkehr vorbelasteten Wohngebäude, die sich westlich des Kirchenheerwegs und damit außerhalb des Plangebiets befinden, sollen nicht in das Plangebiet einbezogen werden, da ein städtebaulicher Anlass nicht besteht und gesundheitsgefährdende Auswirkungen nicht erwartet werden können. Ansprüche auf Schallschutzmaßnahmen im Sinne der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung sind nicht gegeben.

Die Busanlage nördlich der ehemaligen Gaststätte und heutigen Wohnnutzung führt nicht zu lärmtechnischen Konflikten. Die zulässigen Grenzwerte werden eingehalten.

Das Schulaußengelände wird lärmtechnisch als verträglich bewertet.

Hinsichtlich der geplanten Sportanlagen kommt die Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die werk- und sonntägliche Nutzung die Richtwerte nicht überschreitet. Hingegen hrt die Parkplatznutzung werktags und sonntags in der lautesten Nachtstunde zu Konflikten. Daher muss die Nutzung des Parkplatzes zwischen 22 und 6 Uhr werktags und zwischen 22 und 7 Uhr sonntags ausgeschlossen werden. Da eine entsprechende Festsetzung nicht im Bebauungsplan getroffen werden kann, wird die Freie und Hansestadt Hamburg als Betreiberin der Anlage mit den jeweiligen Nutzern durch vertragliche Regelungen diese Nutzungseinschränkung sicherstellen.

 

Naturschutz und Landschaft

r den naturschutzfachlichen Ausgleich und Ersatz sind ausreichende Ausgleichsflächen gefunden worden, so dass kein naturschutzfachliches und rechtliches Defizit verbleibt. Die im Plangebiet nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes geschützten Biotope (Feldhecke und Feldgehölze) verlieren durch die Planung ihren Schutzstatus; die Feldgehölze werden verkleinert, das südliche Feldgehölz wird aufgegeben. Der im Plangebiet vorhandene Wald wird aufgegeben. Die Verluste können jedoch vollständig innerhalb und außerhalb des Plangebiets ausgeglichen werden.

 

Einzelheiten

und sonstige Themen können den Anlagen entnommen werden. Vorgesehen ist, dass Referenten den Schulhochbau sowie die Verkehrs- und Entwässerungsplanung im Ausschuss vorstellen.

 

Änderungen von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm

Die Änderung der landesplanerischen Pläne wird vom Senat durchgeführt. Einzelheiten vgl. Anlage.

 

Weiteres Verfahren

Der Bebauungsplanentwurf soll in der Zeit vom 30. September bis 4. November 2019 gemäß § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich ausliegen. In diesem Zeitraum kann die Öffentlichkeit Stellungnahmen abgeben. Die Stellungnahmen werden von der Verwaltung geprüft, ggf. mit anderen Fachdienststellen abgestimmt und an Stadtentwicklungsausschuss und Bezirksversammlung zur Beratung geleitet. Bei Zustimmung kann der Bezirksamtsleiter den Bebauungsplan feststellen.

Der Bebauungsplan-Entwurf kann im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter Verwendung des kostenlosen Online-Dienstes „Bauleitplanung“ eingesehen werden. Zudem besteht hier die Möglichkeit, Stellungnahmen „online“ abzugeben. Der Online-Dienst kann unter der folgenden Adresse aufgerufen werden:

https://bauleitplanung.hamburg.de

 

 

Die umweltbezogenen Informationen sind in der Begründung zum Bebauungsplan zusammengefasst. Die Originale werden zur öffentlichen Auslegung zugänglich gemacht, auch online. Ab etwa Mitte August 2019 (Ende 34. KW) besteht die Möglichkeit, die naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsermittlung im Transparenzregister einzusehen unter dem Stichwort „Kirchwerder 33 Naturschutzfachliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz“.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Entwürfe für die Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm zur Kenntnis und stimmt der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs zu.

 

 

Anhänge