Protokoll
Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 03.11.2021

Ö 1

Beschluss über die Tagesordnung

Die Tagesordnung wird einvernehmlich ohne Änderungen beschlossen.

Ö 2 - 21-0840.01

Rahmenplanung "Urbanes Bergedorf-Südost" Präsentation und Projektabschluss

Herr Brands (Karres en Brands) und Herr Panz stellen die Rahmenplanung anhand einer Präsentation vor und beantworten Verständnisfragen.

 

Frau Jacobsen befürwortet die vorgestellten Planungen. Sie bittet um eine Konkretisierung der Ausführungen zur Umgestaltung des Frascati-Platzes zum Mobility Hub / Logistik Hub.

 

Herr Panz führt aus, dass hinter dem Vorschlag die Überlegung stehe, einen Teil der Stellplatzflächen in einen Mobilty Hub oder Logistik-Hub zu integrieren. Eine entsprechende HUB-Immobilie könne einen zukünftigen Anstieg von Logistik-Lieferverkehren bündeln. Der HUB würde nicht die gesamte Fläche des Frascati-Platzes in Anspruch nehmen. Auch welche der 5 vorgestellten Hub-Typen umgesetzt werde, stehe noch nicht fest.

 

Frau Jacobsen merkt an, dass die geplanten HUB-Parkplätze wohl kostpflichtig würden und somit nicht für jedermann erschwinglich. Sie äußert den Wunsch, dass hier eine Lösung gefunden werde, die zu keiner Verdrängung führt.

 

Herr Panz unterstreicht, dass das Ziel des Rahmenplans darin bestehe, Fragen anzuführen, Verknüpfungsanregungen zu geben und Zielsetzungen zu formulieren. Konkrete Fragestellungen auf Projektumsetzungsebene, wie beispielsweise das Bezahlsystem des Hubs, seien noch nicht Gegenstand der übergeordneten Planungsebene Rahmenplan, können jedoch im Weiteren konkretisiert und validiert werden und somit Einfluss auf die weitere Planumsetzung nehmen.

 

Herr Brands ergänzt, dass der Frascati-Platz aufgrund seiner Zentralität für den Bau eines Mobility Hubs ideal gelegen sei und so ein Herzstück von Bergedorf werden könnte.

 

Herr Krohn spricht die geplanten Radschnellwege an, deren Bau Flächenversiegelungen und Baumfällungen nach sich ziehe und bittet um Stellungnahme dazu.

 

Herr Panz erläutert, dass hinter den dargestellten Radschnellwegen die Idee stehe, mit einer bandartigen linearen Parkstruktur einen radwegbegleitenden Freiraum zu schaffen und insoweit eher mehr Grün und mehr grüne Verbindungen in die Stadt geschaffen werden.

 

Herr Noetzel stellt fest, dass mit dem vorgestellten Plan ein „großer Wurf“ gelungen sei und bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion für die geleistete Arbeit.

 

Frau Petersen-Griem schließt sich Herrn Noetzel an. Sie befürwortet die Idee des zentrumsnahen Mobility Hubs auf dem Frascati-Platz, der steigende Lieferverkehre bündeln und bestmöglich grün gestaltet werde.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum der Vorlage einstimmig zu. Die abschließende Beratung erfolgt in der Sitzung am 1.12.2021.

Ö 3 - 21-1132

Lohbrügger Markt 2-4 / Alte Holstenstraße 1 Überarbeitung des Wettbewerbsentwurfs und Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Lohbrügge 94

Herr Panz trägt zur Vorlage anhand einer Präsentation vor uns beantwortet Verständnisfragen.

 

Herr Emrich befürwortet die Planungen und kündigt die Zustimmung seiner Fraktion zum vorliegenden Entwurf an. Er fragt, ob nun keinerlei Aufwertung der Fassade des Hochhauses vorgesehen sei und bittet dazu um weitere Ausführungen.

 

Herr Frommann (RED Baufeld) bestätigt, dass weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Bereich der Hochhausfassade geprüft werden. Den aktuellen Planungen sind auf der Seite zum Lohbrügger Markt bereits 4 zusätzliche Fassadeneinschnitte zu entnehmen. Eine Erhöhung dieser Zahl sei angedacht. Bezüglich einer weiteren energetischen Aufwertung und Fassadenoptimierung führe man aktuell Gespräche mit einem Energiefachplaner. Er betont, dass man das Thema nicht aus den Augen verloren habe, sich die Umsetzung jedoch aufgrund der Statik des Gebäudes schwieriger gestalte als ursprünglich angenommen.

 

Frau Lühr erkundigt sich, ob es möglich sei, die Anzahl großer Wohneinheiten im geplanten Komplex auszubauen.

Zudem müssten aus ihrer Sicht mindestens 20 Prozent der Fahrradstellplätze mit Ladeeinrichtungen und weitere 20 Prozent mit Ladeeinrichtungen in Vorbereitung versehen sein. Weiterhin führt sie aus, dass mindestens 10 Prozent der Stellplätze für Lastenfahrräder hergerichtet werden müssten.

Darüber hinaus bittet sie um Abänderung des zweiten Satzes des Petitums von „Gebeten wird zu prüfen, …“ in „Es ist zu prüfen, wie die Besonnung von Wohnungen […] verbessert werden kann.“.

 

Herr Panz unterstreicht, dass man sich noch im Bebauungsplanverfahren und noch nicht im Baugenehmigungsverfahren befinde und das Thema Belichtung von Wohnungen ins grundrisstechnische Detail gehe.

Er bietet an, die Thematik der Wohnungsgrößen im weiteren Bebauungsplanverfahren gegenüber dem Bauherrn zu adressieren, weist jedoch darauf hin dass die vorgestellten Wohnungsgrößen weitgehend der gemeinsam abgestimmten Auslobung aus dem vergangenen Jahr entsprechen.

 

Frau Lühr ist mit dem Vorgehen einverstanden.

 

Herr Frommann ergänzt, dass gemäß durchgeführter Standortanalysen große Wohnungen am Lohbrügger Markt kaum nachgefragt seien.

 

Bezüglich der Fahrradstellplätze verweist Herr Panz auf den Beschlusses zum Antrag

21-0393 „Qualitätsstandards und Klimaschutz beim Wohnungsbau“, der den Planungen zugrunde gelegt und berücksichtigt wurde. Weitergehende Anforderungen nehme er als Prüfauftrag der Stadtplanung und zur Klärung mit dem Vorhabenträger auf. Herr Frommann bestätigt die Berücksichtigung der Qualitätsstandards und betont, dass die Planungen bereits weitestgehend optimiert seien.

 

Frau Lühr ist mit dem Vorgehen einverstanden.

 

Bezüglich des Petitums merkt Herr Panz an, dass die Formulierung ebenso möglich sei, wie die vorgeschlagene Prüfbitte.

 

Herr Fink fragt, ob für vorliegende Planungen die neu geforderten 35 Prozent sozial geförderten Wohnraums gelten.

 

Herr Panz erläutert, dass der Vertrag für Hamburg Wohnungsneubau zwischen Senat und Bezirken noch nicht abschließend auf den Weg gebracht wurde. Im Bündnis für das Wohnen in Hamburg hat der Senat mit den wohnungswirtschaftlichen Verbänden bereits 35 % vereinbart. Es stelle sich grundsätzlich die Frage, inwiefern neue Regelungen für bereits in der Planung befindliche Projekte gelten oder ein Vertrauensschutz für Vorverabredungen bestehe. Im Bündnistext ist hierzu eine auslegbare Formulierung zu finden. Im vorliegenden Projekt wurden die Vorgaben aus dem Vertrag für Hamburg in der Fassung von 2016 zugrunde gelegt und in die 2020 beschlossene Auslobung aufgenommen.

 

Herr Frommann berichtet, dass erfahrungsgemäß das gelte, was in der Auslobung beschlossen wurde. Bei der Projektentwicklung habe man die Besonderheiten und Anforderungen des Grundstücks berücksichtigt und in die Grundrissplanungen einfließen lassen. Zudem verweist er auf den Projektpartner `Der Begleiter gGmbH`, der besondere Anforderungen an kleinere und seniorengerechte Wohnungen habe. Er signalisiert, dass man die geäußerten Wünsche Ernst nehme und deren Umsetzbarkeit im Sinne einer Erhöhung des Anteils geförderter Wohnungen prüfe.

 

Herr Fink fragt, welche Wohnungsgrößen die sozial geförderten Wohnungen haben werden.

 

Herr Panz verweist auf den Wohnungsschlüssel für den `Begleiter` laut Auslobung. Die aktuellen Planungen weisen für den `Begleiter` 18 Wohneinheiten mit 35m2, 3 Wohnungen mit 60m2 und 3 Wohnungen mit 65m2 aus. Darüber hinaus seien geförderte 4- und 3-Zimmerwohnungen geplant.

 

Herr Frommann fasst zusammen, dass die sozial geförderten Flächen im Wesentlichen im Apartmenthaus mit 18 kleineren Wohnungen und einer Gemeinschaftsfläche im Erdgeschoss für den `Begleiter` entstehen. Weitere große, geförderte Wohnungen werden in den Ecken des Apartmenthauses und im Terrassenhaus entstehen.

 

Herr Jarchow resümiert, dass die angesprochenen Sachverhalte im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens weiter thematisiert werden. Er schlägt vor, das Petitum, wie von Frau Lühr angeregt, abzuändern.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt dem Petitum in seiner geänderten Form einstimmig zu.

Ö 4 - 21-1134

Stand der Bebauungsplanverfahren

Herr Emrich fragt, ob man die Bebauungsplanverfahren Bergedorf 65 und Bergedorf 67, die zurzeit kein Planungserfordernis darstellen, nicht einstellen sollte.

Bezüglich Kirchwerder 34 bittet er die Verwaltung, auf den LIG einzuwirken, umgehend mit der Ausschreibung zu beginnen.

Bezüglich Bergedorf 106 fragt er, warum das Verfahren nicht weitergeht.

Er kündigt an, dass seine Fraktion zu den Bebauungsplanverfahren Bergedorf 9 und Bergedorf 10 in der kommenden Bezirksversammlung anlassbezogen aktiv werde.

 

Herr Wittmann berichtet, dass die Bebauungsplanverfahren Bergedorf 65 und Bergedorf 67 eingeleitet wurden, um Anträge, die der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung widersprachen, zurückstellen zu können und ggf. eine Veränderungssperre zu bewirken. Die Einleitungen hatten ihr Ziel erreicht und seitdem wurden keine vergleichbaren Anträge eingereicht. Aus Sicht der Verwaltung sei es nicht erforderlich, die Aufstellungsbeschlüsse aufzuheben, zumal sie geeignet sind, solche Anträge zurückzustellen.

Er bestätigt, dass die Verwaltung zu Kirchwerder 34 mit dem LIG im Kontakt stehe. Er hofft, zur kommenden Sitzung hierzu einen neuen Sachstand mitteilen zu können.

Bezüglich Bergedorf 106 verweist er auf eine vor einiger Zeit in den Ausschuss eingebrachte Vorlage, die noch nicht beschlossen wurde.

 

Herr Jarchow führt aus, dass hierzu noch Beratungsbedarf bestehe.

 

Herr Noetzel bittet die Verwaltung, Bebauungsplanverfahren, die mit dem Ziel einer Zurückstellung oder Veränderungssperre eingeleitet wurden, nochmals hinsichtlich möglicher Schadensersatzforderungen zu überdenken.

 

Herr Wittmann stellt fest, dass ein Aufstellungsbeschluss keine Entschädigungsansprüche nach sich ziehe. Er versichert, dass im vergangenen Vierteljahrhundert in Bergedorf keine berechtigten Ansprüche vorgetragen wurden. Planungsschäden und etwaige Entschädigungsansprüche werden von der Verwaltung immer mitbedacht und geprüft, sowohl bei Zurückstellungen und Veränderungssperren als auch bei Festsetzungen in Bebauungsplänen.

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

Ö 5

Mitteilung der Verwaltung

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 6

Verschiedenes

Es werden keine Themen vorgebracht.

Ö 7

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 29.09.2021

Der öffentliche Teil der Niederschrift vom 29.09.2021 wird einvernehmlich genehmigt.