20-1225.02

Zweiter Aufzug für den Bergedorfer Busbahnhof - Ergänzende Stellungnahme der BWVI

Stellungnahme

Sachverhalt

 

Stellungnahme der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation

zum Beschluss

der Bezirksversammlung Hamburg Bergedorf vom 25. Juli 2017

"Zweiter Aufzug Busbahnhof Bergedorf"

- Drucksache Nr. 20-1225.1 -

 

 

Zu 1.:

Eine "eingeschränkte Barrierefreiheit" ist mit Blick auf die in der Stellungnahme zu Drucksache 20/1209 genannten Verfügbarkeiten nicht gegeben. Die DB Station&Service AG (DB S&S) arbeitet an einer weiteren Verbesserung der Verfügbarkeit.

 

Zu 2.:

Der Einbau eines zweiten Aufzugs in den bestehenden Schacht ist derzeit nicht geplant, da erstmalige Herstellungsmaßnahmen an anderen Stationen im Zuge des Programms zum barrierefreien Ausbau Priorität haben, um die Barrierefreiheit aller Stationen im Stadtgebiet zu gewährleisten.

 

Zu 3. und 4.:

Gemäß vertraglicher Festlegung zwischen der DB Station&Service AG und der FHH vom 14. Juli 2011 sind die Eigentumsverhältnisse und die damit verbundene Verantwortlichkeit für die Aufzüge und Rolltreppen geregelt. Die DB S&S hat die Verantwortlichkeit für diese sog. Fördertechnik. Ein Betreiberübergang wird durch die DB S&S auch nach Absprache mit der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) nicht verfolgt. Der Betrieb von Fördertechnik (Aufzug, Rolltreppe) gehört nicht zum Geschäftsfeld der VHH und auch nicht zu dem der Hamburger Verkehrsverbund GmbH.

 

 

Petitum/Beschluss

Der Fachausschuss nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine