20-1225.01

Zweiter Aufzug für den Bergedorfer Busbahnhof

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 1.6.2017 wie folgt Stellung:

 

 

  1. Die Bezirksversammlung findet die faktisch eingeschränkte Barrierefreiheit des Bergedorfer Bahnhofs nicht akzeptabel.
  2. Wir fordern den Bezirksamtsleiter auf, sich an geeigneten Stellen dafür einzusetzen, dass in den bestehenden Schacht am Busbahnhof ein Fahrstuhl eingebaut wird.
  3. Wir bitten den Bezirksamtsleiter, in Gesprächen mit der Bundesbahn zu eruieren, ob diese ihre Verantwortlichkeit für den Fahrstuhl und die Rolltreppen abgeben würden.
  4. Wir bitten den Bezirksamtsleiter, mit dem HVV bzw. VHH zu sprechen, ob diese bereit wären, den Betrieb des Fahrstuhls und der Rolltreppen zu übernehmen.
  5. Der Bezirksamtsleiter berichtet zeitnah, sobald Ergebnisse vorliegen, spätestens jedoch im November der Bezirksversammlung über die Ergebnisse seiner Bemühungen in dieser Sache.

 

 

Zu 1.:

Eine „eingeschränkte Barrierefreiheit“ ist mit Blick auf die in der Stellungnahme zu Drs. 20-1209 genannten Verfügbarkeiten nicht gegeben. Die DB Station&Service AG (DB S&S) arbeitet an einer weiteren Verbesserung der Verfügbarkeit.

 

Zu 2.:

Der Einbau eines zweiten Aufzugs in den bestehenden Schacht ist derzeit nicht geplant.

 

Zu 3. und 4.:

Gemäß vertraglicher Festlegung zwischen der DB S&S und der Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 2011 sind die Eigentumsverhältnisse und die damit verbundene Verantwortlichkeit für die Aufzüge und Rolltreppen geregelt. Die DB S&S hat die Verantwortlichkeit für diese sog. Fördertechnik. Ein Betreiberübergang wird durch die DB S&S auch nach Absprache mit der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) nicht verfolgt. Der Betrieb von Fördertechnik (Aufzug, Rolltreppe) gehört nicht zum Geschäftsfeld der VHH und auch nicht zu dem der Hamburger Verkehrsverbund GmbH.“

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

 

Anhänge

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