Zweiter Aufzug für den Bergedorfer Busbahnhof
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 1.6.2017 wie folgt Stellung:
„Zu 1.:
Eine „eingeschränkte Barrierefreiheit“ ist mit Blick auf die in der Stellungnahme zu Drs. 20-1209 genannten Verfügbarkeiten nicht gegeben. Die DB Station&Service AG (DB S&S) arbeitet an einer weiteren Verbesserung der Verfügbarkeit.
Zu 2.:
Der Einbau eines zweiten Aufzugs in den bestehenden Schacht ist derzeit nicht geplant.
Zu 3. und 4.:
Gemäß vertraglicher Festlegung zwischen der DB S&S und der Freie und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 2011 sind die Eigentumsverhältnisse und die damit verbundene Verantwortlichkeit für die Aufzüge und Rolltreppen geregelt. Die DB S&S hat die Verantwortlichkeit für diese sog. Fördertechnik. Ein Betreiberübergang wird durch die DB S&S auch nach Absprache mit der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH (VHH) nicht verfolgt. Der Betrieb von Fördertechnik (Aufzug, Rolltreppe) gehört nicht zum Geschäftsfeld der VHH und auch nicht zu dem der Hamburger Verkehrsverbund GmbH.“
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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