Zwei der drei schäbigsten Hamburger Bahnhöfe im Bezirk - Was macht das Bezirksamt?
Kleine des BAbg. Emrich, Dietrich, Helm und der CDU-Fraktion
Am Dienstag, den 28. März 2017 konnten viele Bergedorfer S-Bahn-Nutzer im Hamburger Abendblatt lesen, was ihnen tagtäglich ins Auge fällt. Die S-Bahnhöfe in Nettelnburg und am Mittleren Landweg gehören zu den dreckigsten, die man in Hamburg finden kann. Nun ist es nicht einfach hier den Schuldigen zu finden, da es verschiedene Zuständigkeiten für die Reinigung im Bahnhofsbereich gibt. Ein Zufall wollte es aber, dass am 29. März am Nettelnburger Bahnhof eine neuartige Reinigungsmaschine im Tunnel ausprobiert wurde. Zwar war dieser Test nicht uneingeschränkt erfolgreich, hatte aber andere Aussagekraft. Der Sprecher der Stadtreinigung wurde jedenfalls in einem Artikel der BZ über den Testlauf dahingehend zitiert, dass der Tunnel lediglich einmal täglich gefegt würde. Mehr habe das Bezirksamt nicht beauftragt, dies würde aber nicht ausreichen.
Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 5. April 2017 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund frage ich:
Zu 1.:
Am Bahnhof Mittlerer Landweg hat das Bezirksamt Bergedorf keine Reinigungsverpflichtung bzw. Zuständigkeit. Am Bahnhof Nettelnburg im Fußgängertunnel zwischen Edith-Stein-Platz und Friedrich-Frank-Bogen ist das Bezirksamt Bergedorf als Straßenbaulastträger neben der Wegereinigung auch für die Reinigung der Wand- und Deckenoberflächen des Tunnels vertraglich verpflichtet und damit zuständig.
Zu 2.:
Das Bezirksamt Bergedorf hat keinerlei Informationen über die Reinigungsintervalle der zuständigen DB innerhalb des Bahnhofs Mittlerer Landweg.
Die Wegeflächen des Fußgängertunnels am Bahnhof Nettelnburg werden täglich 1 mal trocken durch die SRH gereinigt. Eine zusätzliche Nassreinigung der Wege-, Wand- und Deckenoberflächen erfolgt lediglich bei Bedarf nach Sichtung und Beschwerdelage durch das Bezirksamt Bergedorf.
Zu 3.:
Die Wegeflächen des Fußgängertunnels und die angrenzenden öffentlichen Wegeflächen werden im Wegereinigungsverzeichnis der BWVI geführt. Diese Flächen werden gegen eine entsprechende Gebühr für den eigentlich zuständigen Anlieger durch die SRH gereinigt. Die Flächen und der Reinigungsrhythmus wird durch die SRH vorgeschlagen und durch die BWVI in dem fachlich und politisch abgestimmten und fortgeschriebenen Wegereinigungsverzeichnis festgeschrieben.
Der konkrete Reinigungsintervall der Wegefläche des Fußgängertunnels und der angrenzenden öffentlichen Wegeflächen der Vorplätze des Bahnhofes entsprechen dem höchstmöglichen Rhythmus der SRH und wurden im Rahmen der Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses der BV vorgestellt.
Zu 4.:
Die Frequenzerhöhung wurde in der Fortschreibung des Wegereinigungsverzeichnisses 2012 berücksichtigt.
Zu 5.:
Die SRH besitzt derzeit keine adäquate Nassreinigungsmaschine für entsprechende Wegeoberflächen. Daher kann noch kein Preisvergleich mit den Preisen der SRH stattfinden. Das Bezirksamt hat dennoch aktuell entsprechende Angebote der SRH abgefordert. Eine Trockenreinigung der Wegeoberflächen wird ausschließlich aufgrund der entsprechenden Gebührenklasse eingestuft und jährlich in Höhe von ca. 2.500,- € durch die SRH erhoben.
Der wesentlich höhere Aufwand der Nassreinigung der Böden, der Wände sowie der Decke richtet sich nach dem Verschmutzungsgrad. Das Bezirksamt entscheidet und beauftragt in eigener Zuständigkeit und in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über eine entsprechende Nassreingung dieser Flächen – siehe auch Punkt 2- . Letztmalig wurde der Tunnel 2016 auch an den Wänden sowie an der Decke im Auftrag des Bezirksamtes durch eine private Fachfirma grundgereinigt. Die Kosten dieser einmaligen Grundreinigung beliefen sich auf ca. 8.500,- €.
Zu 6.:
Siehe Antwort zu 2.
Zu 7.:
Die Verbesserung einer dauerhaften Sauberkeit kann nur erzielt werden, wenn unter Berücksichtigung zur Bewilligung zusätzlicher finanzieller Mittel, eine regelhafte, mehrmalige Nassreinigung in einem Jahr erbracht werden könnte.
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