20-1650.01

Zuwanderungsbedingte Kosten

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Herbert Meyer  -  Mitglied der AfD-Gruppe

 

Welche Kosten sind dem Bezirk Bergedorf in den Jahren 2016 und 2017 durch die Zuwanderung von Bürgerkriegs-Flüchtlingen entstanden?

 

Werden diese Aufwendungen nur vom Bezirk getragen oder wird von der Stadt Hamburg ein Teil dieser Kosten erstattet?

 

In anderen Hamburger Bezirken wurde die Erstattung von der jeweiligen Haushaltslage abhängig gemacht, nach dem Motto: wer sparsam wirtschaftet, bekommt keine Unterstützung.

 

Mit dieser Vorgehensweise schafft man keinen Anreiz, mit Steuergeldern sorgsam umzugehen.

 

Ich bitte um Darstellung der Aufwendungen des Bezirks Bergedorf und der eventuell von der Stadt Hamburg übernommenen Kosten in diesem Bereich.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 11.06.2018 wie folgt:

 

Dem Bezirksamt sind Personalkosten in Höhe von 697.195 Euro (2016) und 783.677 Euro (2017) entstanden, inklusive der Kosten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Verwaltungsaußenstelle. Die Fachbehörde hat 2016 Kosten in Höhe von 113.000 Euro für die Verwaltungsaußenstelle erstattet.

 

Sachkosten sind in Höhe von 204.075 Euro (2016) und 187.500 Euro (2017) entstanden, inklusive der Bildschirmarbeitspaltzpauschalen für die Verwaltungsaußenstelle.

 

Darüber hinaus hat das Gesundheitsamt bei Begrüßungsbesuchen in den Unterkünften Babyschlafsäcke ausgegeben, 2016 für etwa 1000 Euro, 2017 für etwa 1500 Euro. Diese Mittel wurden von der Finanzbehörde erstattet.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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