21-0919.01

Zuständigkeiten am Pollhof

Antwort

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17.06.2021
Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Emrich, Wegner, Froh und der CDU-Fraktion

 

Das Gebiet westlich des Pollhof, zwischen A25 und Brookdeich, vermüllt zusehends.

Regelmäßig erfolgen diesbezügliche Meldungen an das Bezirksamt, die Stadtreinigung und die Fa. Gladigau als zuständiger Flächenmanager der Stadt Hamburg. Leider scheint die Zuständigkeit unklar und die Beteiligten verweisen jeweils auf den Anderen. Das ist für die Bürger nicht nachvollziehbar und führt zu erheblichen Verzögerungen bis hin zum Nichtlösen des Problems. Hier muss für das Gebiet eindeutig geklärt werden, wer für welchen Bereich zuständig ist, damit künftig die Räder besser ineinandergreifen. Auch muss es möglich sein, dass Bürger, trotz unterschiedlicher Zuständigkeiten, lediglich eine Meldung abgeben und dies dann behördenintern entsprechend geroutet wird.

 

Das Bezirksamt beantwortet die Kleine Anfrage vom 28.05.2021 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

 

Betr. Weg
1) Wer ist für den Weg nördlich/parallel der A25 zuständig?

 

Der in der vorliegenden Anfrage beschriebene Weg liegt in der Zuständigkeit des Bezirksamtes Bergedorf, Fachamt MR, Abteilung Wasserwirtschaft. Es handelt sich um einen nicht gewidmeten Weg, der aus Sicht der Wasserwirtschaft der Unterhaltung und Gewässerkontrolle dient.

 

 

2) Sind die vielen Schlaglöcher bekannt? Wie schätzt die Verwaltung den Zustand des Weges ein?

 

Ja, der Zustand ist bekannt. Der Weg wird wie in Frage 1 beschrieben zur Unterhaltung und Gewässerkontrolle befahren. Die vorhandenen Unebenheiten werden regelhaft ausgebessert. Ein größerer Teilabschnitt wurde vor etwa drei Jahren aufgearbeitet. Weitere größere Sanierungen sind nicht geplant.

 

 

3) Wann und von wem werden die Schäden behoben?

 

Durch die Abteilung Wasserwirtschaft werden die Unebenheiten im zweiten Halbjahr 2021 beseitigt.

 

 

4) Inwiefern wäre es möglich und zulässig, den Weg am Pollhof mit einer Schranke abzusperren, um nur noch Anliegern die Nutzung zu ermöglichen? So könnte ggf. die illegale Müllablagerung verringert werden.

Vorab geschickt, sind der Abteilung Wasserwirtschaft an diesem Weg nur wenige Müllablagerungen bekannt. Grundsätzlich wäre es möglich, die Zuwegung mit einer Schranke abzusperren. Allerdings sprechen dagegen der erhöhte Aufwand der Verwaltung in Bezug auf die Überwachung sowie Kontrolle der Zugangsbeschränkung, die Ausgabe von Schlüsseln o.ä. und der Unterhaltungsaufwand an so einer Anlage. Zudem hat sich an vielen anderen Stellen in Bezirk gezeigt, dass die Schrankenanlage durch die berechtigten Nutzer nicht dauerhaft geschlossen gehalten wird und somit die angedachte Zugangsbeschränkung nicht ihre Wirkung entfalten kann.

 

 

Betr. Graben
5) Wer ist für die Gräben entlang des Weges, im Hinblick auf die leider regelmäßig vorkommenden Müllablagerungen in der Böschung, zuständig?

 

Die regelmäßige Unterhaltung des Grabens am Pollhof liegt bei der Abteilung Wasserwirtschaft. Im Zuge der Mäharbeiten an den Böschungen werden die Müllablagerungen durch die Wasserwirtschaft beseitigt. Der Graben entlang der BAB 25 fällt in die Zuständigkeit von Hamburg Wasser.

 

 

Betr. Waldfläche
6) Wer ist für die Waldfläche neben dem LOOKI-Gelände zuständig?

 

Die Waldfläche ist im Besitz der FHH und ist dem Allgemeinen Grundvermögen zugeordnet.

 

 

Betr. Kleingärten
7) Auf einigen Grundstücken der Kleingärtner sieht es teilweise aus wie auf einer Müllhalde. Inwiefern kann der Vermieter hier einwirken, dass zumindest ein akzeptabler Zustand erreicht werden kann? Wer ist Ansprechpartner für derartige Belange?

 

Die Kleingärten werden momentan von den Grundeigentümern mit Hilfe der Fachbehörde BUKEA kontrolliert und die Müllentsorgung in Auftrag gegeben. Die einzelnen Pachtgrundstücke werden nach und nach in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt.

 

 

8) Entlang des Brookdeichs sind am Straßenrand ebenfalls erheblich Müllablagerungen festzustellen. Teilweise wohl auch auf Privatgelände der Kleingärtner. Wer ist hier zuständig und kann Abhilfe schaffen?

 

Auf den öffentlichen Flächen wird bei der Feststellung von Müllablagerungen die Stadtreinigung im Auftrag des Bezirksamtes tätig. Auf Privatflächen ist der jeweilige Grundeigentümer in der Verantwortung.

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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