20-1427

Zukunft des Stuhlrohrquartiers

Antrag

Sachverhalt

Antrag der BAbg. Noetzel, Froh und Fraktion der CDU

 

Die Planungen für das Stuhlrohrquartier sind in der Bergedorfer Öffentlichkeit umstritten. Die vorgesehen Dichte und die Gebäudehöhe werden öffentlich kontrovers diskutiert. Aber auch evtl. Zusammenhänge mit anderen Verwaltungsverfahren des Vorbesitzers stehen im Raum und wurden trotz mehrfacher Aufforderungen durch den Senat nicht ausgeräumt.

 

So hat der Abgeordnete Dennis Gladiator MdHB im Sommer 2017 eine Schriftliche Kleine Anfrage an den Senat gestellt. Diese wurde erst sehr unvollständig und später mit einer ergänzenden Antwort weiter inhaltlich nicht vollständig beantwortet (Bürgerschaftsdrucksache 21/9914). Das Fragerecht für die Abgeordneten der Bürgerschaft ist verfassungsrechtlich geschützt. Das hier fragwürdige Verhalten des Senats führt zu einer Verunsicherung in Bergedorf, da eine vollständige Beantwortung der nicht tendenziösen Anfrage alle etwaigen Gerüchte über einen evtl. Zusammenhang einer unrechtmäßig verwehrten Bauvoranfrage und einer damit im Zusammenhang stehenden möglichen Schadensersatzforderung und den Planungszielen für das Stuhlrohrquartier hätte entkräften können. Dies hat der Senat auch in zwei Beantwortungsversuchen einer Anfrage nicht getan und somit diesen Gerüchten einen zusätzlichen Nährboden bereitet. Man kann nur spekulieren, warum sich der Senat hier so verhält. In der Zwischenzeit wurde vom Bezirksabgeordneten Paul Kleszcz eine ähnliche Anfrage an das Bezirksamt Bergedorf gerichtet (Drucksache 20-1404.01). Diese besitzt nicht vollumfänglich die gleiche Fragestellung wie die in der o. a. Bürgerschaftsdrucksache und ist zusätzlich ausschließlich an das Bezirksamt gerichtet. Erkenntnisse und Informationen von Senat und Fachbehörde werden somit explizit nicht abgefragt!

 

Es ist fraglich, wieso die Bergedorfer Verwaltung, entgegen vorheriger Beratungsinhalte gegenüber anderer Investoren, eine Dichte anstrebt, die in Bergedorf bisher nicht erreicht wurde (Drucksache 20-0816.1). Dieser Empfehlung sind die politischen Gremien gefolgt, und so wurde in dem städtebaulichen Wettbewerb durch eine Jury, mit Beteiligung der Bergedorfer Verwaltung und der Bergedorfer Fraktionen, ein Siegerentwurf ausgewählt. Neu ist jedoch, dass durch den Bezirksamtsleiter in einem Interview in der Bergedorfer Zeitung, am 4. November 2017, dieser Siegerentwurf möglicherweise in Frage gestellt worden ist. Da der Bezirksamtsleiter die gesamte Bergedorer Verwaltung vertritt, kann der Eindruck entstehen, dass sich die Empfehlung der Bergedorfer Verwaltung bzgl. der anzustrebenden Entwicklung im Stuhlrohrquartier geändert haben könnte. Wenn dies der Fall sein sollte, würde dies sicherlich Auswirkungen auf das weitere Verfahren haben.

 

In der Zwischenzeit hat der Bezirksamtsleiter zu einem Gespräch bzgl. des Stuhlrohrquartiers am 5. Dezember 2017 eingeladen. Hierzu sind die politischen Vertreter und weitere Akteure des Bergedorfer Stadtlebens eingeladen. Diese Gelegenheit könnte dazu genutzt werden, dass seitens des Bezirksamtsleiters eine eindeutige Empfehlung für die Planungsparameter des Stuhlrohrquartiers gegeben wird.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Wir beantragen daher, die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

  1. Bis zu einer vollständigen Beantwortung der Schriftlichen Kleinen Anfragen (Bürgerschaftsdrucksache 21/9914) ruht das Bebauungsplanverfahren für das Stuhlrohrquartier.

 

  1. Der Bezirksamtsleiter wird aufgefordert, vor einer Fortführung der weiteren Planungen des Stuhlrohrquartiers seine Vorstellungen über die dort zu realisierenden Nutzungen, die baulichen Dichte, die Gebäudehöhe und die aus seiner Sicht für den Standort verträgliche Anzahl der Wohneinheiten öffentlich darzustellen.

 

 

Anhänge

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