Zukunft der ambulanten Versorgung in Bergedorf
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Bergedorf Ö 6.15
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der BAbg. Petersen-Griem, Gündogan, Momenzada und SPD-Fraktion
Hamburgs Bevölkerung wächst kontinuierlich und wird voraussichtlich um 2030 die Zwei-Millionen-Einwohner-Marke überschreiten. Bergedorf ist ein wichtiger Teil dieser Entwicklung, Bergedorf verzeichnete in den letzten Jahren ein deutliches Bevölkerungswachstum bedingt durch die Zuwanderung, aber auch durch eine höhere Geburtenrate. Der Bezirk wächst damit schneller als der Durchschnitt. Die Einwohnerzahl liegt bei über 134.000. Und es ist mit Blick auf die zahlreichen Wohnungsbau-Projekte in Bergedorf ein weiteres Wachstum zu erwarten.
Der Bezirk Bergedorf ist mit seiner vielfältigen Infrastruktur und seinen Naturschutzgebieten sowie der Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande ein attraktiver Wohnort für junge Familien. Damit das so bleibt, setzt sich der Bezirk intensiv mit den Herausforderungen einer wachsenden Bevölkerung auseinander. Dazu gehört auch die wohnortnahe ambulante Versorgung, die neben Schule und Kita ein entscheidendes Kriterium für die Wahl des Wohnorts für junge Paare und Familien ist. Das machen zahlreiche Gespräche mit neu zugezogenen Bergedorferinnen und Bergedorfern deutlich. Und in diesen Gesprächen berichten viele dieser neuen Bürgerinnen und Bürger Bergedorfs von den Schwierigkeiten, in Wohnortnähe zum Beispiel eine Kinderärztin oder einen Kinderarzt, eine Hausärztin oder einen Hausarzt oder eine Frauenärztin oder einen Frauenarzt zu finden. Viele sind gezwungen, bei den Ärztinnen und Ärzten an ihrem alten Wohnort zu bleiben und weite Wege auf sich zu nehmen, um ärztlich versorgt zu werden. Nicht seltenist dann der folgende Satz zu hören: „Hätten wir gewusst, dass es hier keine angemessene ärztlich Versorgung gibt, wären wir nicht nach Bergedorf gezogen.“ Das macht den Bezirk Bergedorf nicht attraktiv und birgt die Gefahr, das Wachstum des Bezirks nachhaltig negativ zu beeinflussen.
Tatsächlich zeigen die erst kürzlich von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) vorgelegten Zahlen zur ambulanten Versorgung in Bergedorf mit Stand vom 1. Juli 2025, wie groß der Ärztemangel in Bergedorf ist.
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Hausärztinnen/Hausärzte | |||
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Stand: 01.07.2025 | |||
Vollzeitäquivalente |
Versorgungsgrad Bergedorf |
Versorgungsgrad hamburgweit |
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75 |
68,5 |
91,50 % |
110,15 % |
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Frauenärztinnen/Frauenärzte | |||
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Stand: 01.07.2025 | |||
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Kopfzahl |
Vollzeitäquivalente |
Versorgungsgrad Bergedorf |
Versorgungsgrad hamburgweit |
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21 |
14,75 |
76.39 % |
108,80 % |
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Kinder- und Jugendärztinnen/Kinder- und Jugendärzte | |||
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Stand: 01.07.2025 | |||
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Kopfzahl |
Vollzeitäquivalente |
Versorgungsgrad Bergedorf |
Versorgungsgrad hamburgweit |
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13 |
10,5 |
87,55 % |
109,80 % |
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Hals- Nasen- und Ohrenärztinnen/Hals- Nasen- und Ohrenärzte | |||
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Stand: 01.07.2025 | |||
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Kopfzahl |
Vollzeitäquivalente |
Versorgungsgrad Bergedorf |
Versorgungsgrad hamburgweit |
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6 |
5,5 |
76,31 % |
112,98 % |
Bei Berücksichtigung der gestiegenem Einwohnerzahl Bergedorfs müssten demnach rechnerisch 4611 Frauen je Vollzeitstelle frauenärztlich versorgt werden. Das ist fast die doppelte Zahl des Hamburger Durchschnitts und führt dazu, dass praktisch ein Aufnahmestopp bei den hiesigen Praxen besteht. Kinderärztinnen und Kinderärzte müssten im Durchschnitt 2338 Kinder und Jugendliche versorgen. Nicht anders sieht es bei der hausärztlichen Versorgung aus. Auch hier reduzierten die 75 niedergelassen Hausärztinnen und Hausärzte ihre Arbeitszeit auf 68,5 Vollzeitstellen mit dem Ergebnis, dass 1983 Patientinnen und Patienten je Vollzeitstelle versorgt werden müssen. Infolgedessen suchen Patientinnen und Patienten in ihrer Verzweiflung immer häufiger die Notaufnahmen auf, obwohl es medizinisch betrachtet nicht notwendig wäre.
Die Situation wird sich durch die Schließung einer von Miamedes betriebenen Hausarztpraxis weiter zuspitzen. Darüber hinaus zeigen die Zahlen zur Altersstruktur, dass in den nächsten Jahren mit weiteren Schließungen hausärztlicher Praxen zu rechnen ist. Denn 32 % der Hausärztinnen und Hausärzte sind zwischen 60 und 69 Jahre alt.
Laut der Kassenärztlichen Vereinigung kann nicht gewährleistet werden, dass bei Aufgabe der Praxis die hierdurch freiwerdenden Zulassungen zwingend in Bergedorf verbleiben und wiederbesetzt werden können.
Die zahlreichen Schließungen der von Miamedes betriebenen Praxen in Bergedorf und Umgebung zeigen die Anfälligkeit eines Systems, das sich vorrangig Investoren und nicht dem Berufsethos verpflichtet fühlt und eine verlässliche ambulante Versorgung nicht gewährleisten.
Hamburg gilt nach bundesrechtlicher Bedarfsplanung als überversorgt. Dies betrifft insbesondere die hausärztliche Versorgung sowie Hals- Nasen- und Ohrenärzte und führt dazu, dass in diesen Bereichen derzeit keine neuen Zulassungen vergeben werden. Nach Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung entstünden neue Arztsitze in gesperrten Bereichen nur durch Nachbesetzungen. Regionale Unterschiede wie in Bergedorf könnten im bestehenden System nur begrenzt berücksichtigt werden. Die Kassenärztliche Vereinigung setze die gesetzlichen Vorgaben um und prüfe die Erfüllung des Versorgungsauftrags, habe aber keine weitergehenden Steuerungsmöglichkeiten.
Diese Aussage wirft Fragen auf. Die Kassenärztliche Vereinigung hat per Definition die Aufgabe, die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung in Hamburg sicherzustellen, indem sie die Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Psychotherapeutenund Krankenkassen regelt, Honorare verhandelt, Qualitätsstandards überwacht, den ärztlichen Notdienst organisiert und die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, um eine hochwertige und flächendeckende medizinische Versorgung zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
a) Warum wurde bisher nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Stadtgebiet nach dem Prinzip „schlechter versorgte Bezirke werden zu eigenen Planungsbereichen umstrukturiert“?
b) Wurde diese Idee aus Berlin schon einmal in der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung oder im Landesausschuss diskutiert und, wenn ja, mit welchem Ergebnis und, wenn nein, warum nicht?
a) Wurde schon einmal die Möglichkeit zur Schaffung finanzieller Anreize über den Strukturfonds nach § 105 Abs. 1, 1a SGBV geprüft, um gezielte Anreize zur Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten in unterversorgten Bezirken zu schaffen und, wenn ja, mit welchem Ergebnis und, wenn nein, warum nicht?
b) Wurde schon einmal über die Möglichkeit zur Schaffung eines finanzielles Anreizes durch einen Punktwertzuschlag für Ärztinnen und Ärzte, die sich in unterversorgten Bezirken niederlassen, in der Kassenärztlichen Vereinigung diskutiert und, wenn ja, mit welchem Ergebnis und, wenn nein, warum nicht?
a) Besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass die Kommune/der Bezirk ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) betreibt, gegebenenfalls nach einer Neustrukturierung des Plangebiets in den unterversorgten Bezirken?
b) Wurde jemals die Einrichtung eines von der Kommune betriebenen MVZ geprüft und, wenn ja, mit welchem Ergebnis und, wenn nein, warum nicht?
a) Wenn die vorgestellten Steuerungselemente, finanziellen Anreize oder Alternativen gleich aus welchem Grund nicht in Betracht kommen, wie will die Kassenärztliche Vereinigung ihrem Auftrag gerecht werden, eine hochwertige, flächendeckende medizinische Versorgung sicherzustellen?
b) Welche Möglichkeiten zur Herstellung der medizinischen Versorgungsgerechtigkeit in Hamburg stehen der Kassenärztlichen Vereinigung nach Auffassung der Aufsicht führenden Behörde zur Verfügung? Wie könnte die Behörde die Kassenärztliche Vereinigung bei der Erfüllung ihres Auftrags zur flächendeckenden medizinischen Versorgung unterstützen oder wie tut sie das bereits?
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