Zufahrt Gleisdreieck
Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler und Fraktion Die Linke
In der Niederschrift der Bezirksversammlung vom 27.10.2016 wird der Bezirksamtsleiter unter TOP 1.1 Öffentliche Fragestunde gefragt "wann der Antrag gestellt wurde, die Überfahrten am Graben beim Parkplatz Sonnengrund zu verrohren." Da Herr Dornquast die Antwort schuldig bleiben musste, wurde diese als Protokollnotiz nachgeliefert: "Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen."
Das Bezirksamt beantwortet die Große Anfrage vom 30.11.2016 wie folgt:
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann wurde vom wem der Antrag zur Verrohrung der Überfahrten am Graben beim Parkplatz Sonnengrund gestellt?
Der erste Antrag auf eine Verrohrung des Grenzgrabens vom Bahngelände zum Parkplatz Sonnengrund wurde von Hamburg Wasser am 11.11.2016 gestellt.
Der zweite Antrag auf eine Verrohrung vom Erschließungsgebiet über den Grenzgraben zum Parkplatz Sonnengrund wurde ebenfalls von Hamburg Wasser am 22.11.2016 gestellt.
2. Gab es eine Vorabgenehmigung für diese Baumaßnahme (soweit es so etwas für Überfahrten überhaupt gibt) in mündlicher oder schriftlicher Form?
Nein.
3. Wurde die Baumaßnahme in irgendeiner Weise vom Bezirksamt vor Ort abgenommen oder begutachtet.
Nein, bisher noch nicht. In der Regel meldet sich der Bauherr wenn die Baumaßnahme fertig gestellt ist um einen Abnahme Termin zu vereinbaren.
4. Durfte dieses Bauvorhaben ohne ein abgeschlossenes Genehmigungsverfahren überhaupt begonnen und fertiggestellt werden? Falls nein: Welche Konsequenzen hat dies für diesen Bau.
In der Regel wird ein Antrag auf Genehmigung vor einer Bauphase gestellt. Konsequenzen wird es in diesem Fall hier nicht geben, da die beiden Verrohrungen (eine davon temporär) notwendig sind, weil sonst der Parkplatz Sonnengrund für die Kleingärtner nicht mehr anfahrbar gewesen wäre.
5. Ist inzwischen das Genehmigungsverfahren abgeschlossen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?
Das Genehmigungsverfahren ist inzwischen abgeschlossen.
Die erste Verrohrung dient als provisorische Ersatzüberfahrt zum Parkplatz Sonnengrund bis zum Mai 2017 bedingt durch die Herstellung einer Pressbaugrube in der vorhandenen Zufahrt.
Die zweite Verrohrung (dauerhafte) wurde notwendig, weil die Schmutzwassersielleitung die unter der Grabensohle verläuft aus technischen Gründen keine frostsichere Überdeckung hat. Durch die Verrohrung und den aufgebrachten Boden ist die Schmutzwassersielleitung gesichert.
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