20-1043

Zufahrt Gleisdreieck

Große Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Große Anfrage der BAbg. Sturmhoebel, Mirbach, Jobs, Winkler und Fraktion Die Linke

 

In der Niederschrift der Bezirksversammlung vom 27.10.2016 wird der Bezirksamtsleiter unter TOP 1.1 Öffentliche Fragestunde gefragt "wann der Antrag gestellt wurde, die Überfahrten am Graben beim Parkplatz Sonnengrund zu verrohren." Da Herr Dornquast die Antwort schuldig bleiben musste, wurde diese als Protokollnotiz nachgeliefert: "Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen."

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Wann wurde von wem der Antrag zur Verrohrung der Überfahrten am Graben beim Parkplatz Sonnengrund gestellt?
  2. Gab es eine Vorabgenehmigung für diese Baumaßnahme (soweit es so etwas für Überfahrten überhaupt gibt) in mündlicher oder schriftlicher Form?
  3. Wurde die Baumaßnahme in irgendeiner Weise vom Bezirksamt vor Ort abgenommen oder begutachtet?
  4. Durfte dieses Bauvorhaben ohne ein abgeschlossenes Genehmigungsverfahren überhaupt begonnen und fertiggestellt werden? Falls nein: Welche Konsequenzen hat dies für diesen Bau?
  5. Ist inzwischen das Genehmigungsverfahren abgeschlossen? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis? Wenn nein: Warum nicht?

 

 

Petitum/Beschluss

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