20-1264.01

Zentrallager für Asklepios – Wann gedenkt das Bezirksamt die Bergedorfer Politik zu unterrichten?

Antwort

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Woller und der CDU-Fraktion

 

In einer Pressemitteilung des Senats vom 20. Juni 2017 wird dargestellt, dass am 15. Juni 2017 Asklepios durch die HWF (Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH) nach Vorschlag des Bezirksamts Bergedorf ein 11.000 m² großes Grundstück in Bergedorf für die Errichtung eines Zentrallagers angeboten wurde. Es würde sich in der Randersweide, südlich der BAB 25, im Eckbereich zum Schleusendamm, befinden, und sei als Gewerbegebiet ausgewiesen.

 

Das Bezirksamt beanwortet die Kleine Anfrage vom 22. Juni 2017 wie folgt:

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Um welches Grundstück handelt es sich genau?

 

Es handelt sich um eine Teilfläche von Flurstück 2220 der Gemarkung 0601. Die genaue Abgrenzung der Teilfläche ist noch nicht abschließend erfolgt.

 

 

  1. Wann hat das Bezirksamt dem Senat, bzw. der HWF, diesen Vorschlag genau unterbreitet?

 

Am 15. Juni 2017.

 

 

  1. Wann erfolgte die Anfrage des Senats, bzw. der HWF, ob der Bezirk ein für Asklepios geeignetes Grundstück zur Verfügung habe?

 

Am 19. Mai 2017, nachdem entschieden war, dass die Fläche Wilhelm-Iwan-Kehre für die Feuerwehr benötigt wird und somit nicht für Asklepios zur Verfügung steht, wurde der Bezirk nach Flächenalternativen für Asklepios befragt.

 

Von einer Verfügbarkeit der bislang unter Bergaufsicht stehenden Fläche Randersweide konnte allerdings erst nach der Übersendung des vollständigen Abschlussbetriebsplans durch das Landesamt für Bergbau in der 24. KW ausgegangen werden.

 

 

  1. Wieso ist bisher noch keine Information des Bezirksamts über diese Anfrage und diesen Vorschlag an die Bezirksversammlung herangetragen worden und wann gedenkt das Bezirksamt dies nachzuholen?

 

Nach dem Gesetz über die Kommission für Bodenordnung vom 29. April 1997 entscheidet über den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke die Kommission für Bodenordnung. Auch über einzelne Standortanfragen von Unternehmen zu planrechtlich gesicherten Gewerbeflächen wird in der Bezirksversammlung weder beraten, noch entschieden. Im Übrigen handelt es sich um ein Regelgeschäft der Verwaltung.

 

 

  1. Ab wann würde Asklepios das Grundstück nutzen wollen?

 

So zeitnah wie möglich, spätestens ab Jahresende 2018.

 

 

  1. Ist das Grundstück aktuell ungenutzt? Wenn nein, wie würde mit den aktuellen Nutzern verfahren werden?

 

Der aktuelle Nutzer hat von sich aus angekündigt, den Mietvertrag für das Grundstück zu kündigen, weil es nicht mehr für betriebliche Zwecke benötigt wird.

 

 

  1. Sind dem Bezirksamt schon Rahmendaten bezüglich des zu errichtenden Zentrallagers bekannt (Außenmaße, Grundstücksbedarf, etc.)? Wenn ja, welche?

 

Bekannt waren zum Zeitpunkt der Anfrage folgende Rahmendaten: Grundstücksbedarf ca. 11.000 m²,  Halle mit Bruttogrundfläche ca. 4.750 m², max. Gebäudehöhe ca. 8-10 m. Aktuell wurden einige Rahmendaten neu definiert und lauten nunmehr: Grundstücksbedarf ca. 15.000-20.000 m²,  Hallenfläche ca. 10.000 m².

 

 

  1. Gibt es in dem betreffenden Gebiet eine konkrete Höhenbegrenzung für Gebäude? Wenn ja, welche?

 

Festgesetzt ist eine höchstens zweigeschossige Bauweise.

 

 

  1. Wäre nach den aktuellen Festlegungen ein 40m hohes Regallager mit einem Geschoss auf der Fläche zulässig?

 

Ja.

 

  1. Wurden auch andere Grundstücke geprüft und vom Bezirksamt vorgeschlagen?

 

Es wurden durch das Bezirksamt auch andere Grundstücke geprüft, aber aufgrund eingeschränkter Eignung nicht vorgeschlagen.

 

 

  1. Sind bereits Untersuchungen auf dem geplanten Grundstück bezüglich der Geeignetheit durchgeführt worden?

 

Außer einer ersten Voreinschätzung stehen die ggf. erforderlichen Detailuntersuchungen noch aus.

 

 

  1. Ist dem Bezirksamt das Strategiepapier Vier- und Marschlande bekannt, wonach Flächen südlich der Autobahn für einheimische Betriebe (bevorzugt aus den Vier- und Marschlande) für Erweiterungen vorgehalten werden sollen und keine Logistikbetriebe? Wenn ja, wie bringt das Bezirksamt dieses Strategiepapier mit dem o.g. Vorschlag in Einklang?

 

Ja, das Strategiepapier ist dem Bezirksamt bekannt. Für die hier angesprochene Fläche existiert jedoch ein qualifizierter Bebauungsplan, der eine GE-Ausweisung vorsieht. Dieser gesetzgeberischen Festsetzung ist das Strategiepapier nach- bzw. unterzuordnen. Unabhängig davon lässt auch das Vergabeverfahren im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen Ausschluss von Unternehmen aufgrund ihres Unternehmenssitzes aus vergaberechtlichen Gründen nicht zu.

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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