Zentrallager für Asklepios Wann gedenkt das Bezirksamt die Bergedorfer Politik zu unterrichten?
Kleine Anfrage des BAbg. Froh, Woller und der CDU-Fraktion
In einer Pressemitteilung des Senats vom 20. Juni 2017 wird dargestellt, dass am 15. Juni 2017 Asklepios durch die HWF (Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH) nach Vorschlag des Bezirksamts Bergedorf ein 11.000 m² großes Grundstück in Bergedorf für die Errichtung eines Zentrallagers angeboten wurde. Es würde sich in der Randersweide, südlich der BAB 25, im Eckbereich zum Schleusendamm, befinden, und sei als Gewerbegebiet ausgewiesen.
Das Bezirksamt beanwortet die Kleine Anfrage vom 22. Juni 2017 wie folgt:
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
Es handelt sich um eine Teilfläche von Flurstück 2220 der Gemarkung 0601. Die genaue Abgrenzung der Teilfläche ist noch nicht abschließend erfolgt.
Am 15. Juni 2017.
Am 19. Mai 2017, nachdem entschieden war, dass die Fläche Wilhelm-Iwan-Kehre für die Feuerwehr benötigt wird und somit nicht für Asklepios zur Verfügung steht, wurde der Bezirk nach Flächenalternativen für Asklepios befragt.
Von einer Verfügbarkeit der bislang unter Bergaufsicht stehenden Fläche Randersweide konnte allerdings erst nach der Übersendung des vollständigen Abschlussbetriebsplans durch das Landesamt für Bergbau in der 24. KW ausgegangen werden.
Nach dem Gesetz über die Kommission für Bodenordnung vom 29. April 1997 entscheidet über den Verkauf städtischer Gewerbegrundstücke die Kommission für Bodenordnung. Auch über einzelne Standortanfragen von Unternehmen zu planrechtlich gesicherten Gewerbeflächen wird in der Bezirksversammlung weder beraten, noch entschieden. Im Übrigen handelt es sich um ein Regelgeschäft der Verwaltung.
So zeitnah wie möglich, spätestens ab Jahresende 2018.
Der aktuelle Nutzer hat von sich aus angekündigt, den Mietvertrag für das Grundstück zu kündigen, weil es nicht mehr für betriebliche Zwecke benötigt wird.
Bekannt waren zum Zeitpunkt der Anfrage folgende Rahmendaten: Grundstücksbedarf ca. 11.000 m², Halle mit Bruttogrundfläche ca. 4.750 m², max. Gebäudehöhe ca. 8-10 m. Aktuell wurden einige Rahmendaten neu definiert und lauten nunmehr: Grundstücksbedarf ca. 15.000-20.000 m², Hallenfläche ca. 10.000 m².
Festgesetzt ist eine höchstens zweigeschossige Bauweise.
Ja.
Es wurden durch das Bezirksamt auch andere Grundstücke geprüft, aber aufgrund eingeschränkter Eignung nicht vorgeschlagen.
Außer einer ersten Voreinschätzung stehen die ggf. erforderlichen Detailuntersuchungen noch aus.
Ja, das Strategiepapier ist dem Bezirksamt bekannt. Für die hier angesprochene Fläche existiert jedoch ein qualifizierter Bebauungsplan, der eine GE-Ausweisung vorsieht. Dieser gesetzgeberischen Festsetzung ist das Strategiepapier nach- bzw. unterzuordnen. Unabhängig davon lässt auch das Vergabeverfahren im Rahmen der Wirtschaftsförderung einen Ausschluss von Unternehmen aufgrund ihres Unternehmenssitzes aus vergaberechtlichen Gründen nicht zu.
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