20-1695

Zensur bei der Stadttteilzeitung Neuallermöhe

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage des BAbg. Wegner und der CDU-Fraktion

 

Die Stadtteilzeitung ist ein Baustein der Stadtentwicklung und soll die Bewohnerinnen und Bewohner Neuallermöhes über die aktuelle Entwicklung des Stadtteils aufklären. Die Stadtteilzeitung Neuallermöhe wird ehrenamtlich, viermal im Jahr, von Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtteils erstellt. Das Redaktionsteam trifft sich für jede Ausgabe mindestens dreimal in den Räumlichkeiten des Stadtteilbüros. Darüber hinaus wird vom Redaktionsteam sehr viel Zeit in die Recherche und Gestaltung der einzelnen Artikel gesteckt. Also sehr viel Arbeit und Zeit, die die Redakteure investieren.

 

Nachdem die jeweilige Ausgabe fertig gestellt ist, wird diese vor dem Druck dem Bezirksamt zur Kenntnis gegeben. Diese eigentlich unproblematische Praxis ist seit Kurzem dadurch in die Kritik geraten, da auf Betreiben des Bezirksamts Änderungen im redaktionellen Teil vorgenommen wurden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich:

 

  1. Ist es richtig, dass auf Initiative des Bezirksamts Passagen des redaktionellen Teils der Ausgabe Juni 2018 geändert wurden?

Wenn ja,

a)      welche (Bitte ursprüngliche und endgültige Version wörtlich darstellen) und warum?

b)      hat das Bezirksamt selbständig die Änderungen vorgenommen und die Redaktion der Stadtteilzeitung vorab hierüber informiert?

c)      hat das Bezirksamt die Redaktion dazu gedrängt, die Änderungen vorzunehmen und was wäre die Folge gewesen, wenn diese Teile vom Redaktionsteam nicht geändert worden wären?

d)      waren die ursprünglichen Passagen objektiv falsch?

e)      war der Bezirksamtsleitung vor der Drucklegung bekannt, dass redaktionelle Passagen auf Betreiben von Bezirksamtsmitarbeitern verändert wurden?

  1. Ist es richtig, dass das Bezirksamt bei der Ausgabe März 2018 darauf bestanden hat, das Titelbild auszutauschen?

a)      Wenn ja, welches Bild war geplant und welches ist gedruckt worden und warum hat das Bezirksamt hierauf bestanden?

b)      War der Bezirksamtsleitung bekannt, dass das Titelbild dieser Ausgabe auf Betreiben von Bezirksamtsmitarbeitern geändert wurde?

  1. Ist es richtig, dass der RISE-Koordinator des Bezirksamts gegenüber der Redaktion der Stadtteilzeitung geäußert hat, dass die Stadtteilzeitung dafür da sei, den Fortschritt im Stadtteil zu dokumentieren und ein positives Bild von Neuallermöhe zu generieren? Wenn ja, wie steht die Bezirksamtsleitung zu dieser Äußerung?
  2. Ein weiterer Mitarbeiter des Bezirksamts soll sich sinngemäß im Rahmen der Stadtteilkonferenz am 4. Juni 2018 zu diesem Themenkomplex dahingehend geäußert haben, dass Stadtteilzeitungen in RISE-Fördergebieten die positive Identifikation mit dem Stadtteil erhöhen sollen und die Zeitung nicht die Möglichkeit bieten solle, Politik zu machen.

a)      Ist dies so zu verstehen, dass eine kritische Berichterstattung, automatisch als politische Äußerung zu verstehen ist?

b)      Sind nach Ansicht des Bezirksamts alle positiven Äußerungen automatisch nicht politisch?

  1. Selbiger Mitarbeiter soll sich in der Sitzung auch dahingehend geäußert haben, dass die Stadtteilzeitung vor jedem Druck dem Bezirksamt deshalb vorgelegt wird, da das Bezirksamt für den Qualitätsrahmen verantwortlich sei. Inwieweit sind die unter 1a dargestellten Versionen des Bezirksamt qualitätsvoller als die ursprünglich von der Redaktion beschlossenen Versionen?
  2. Welche Personen im Bezirksamt legen fest, nach welchen Maßstäben Qualität im Rahmen einer Stadtteilzeitung zu beurteilen ist?

 

 

 

 

Petitum/Beschluss

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Anhänge

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