22-0671

Woran scheiterte eine Außengastronomie an der Kornwassermühle?

Kleine Anfrage nach § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage

des BAbg. Capeletti, Pelch und der CDU-Fraktion

Bisher konnte man davon ausgehen, dass sich Bergedorfer Politik und Verwaltung in dem Ziel einig sind, die Belebung der Bergedorfer Innenstadt zu fördern. Ein probates und immer wieder berufenes Mittel dazu ist die Ansiedlung von Gastronomie, möglichst mit dem Angebot von bestuhlbaren Außenflächen.

Nun ist zu lesen (BZ-Online, am 16.1.2026), dass der Eigentümer der Kornwassermühle eine Fläche vor dem Gebäude vom Bezirk anmieten wollte. Ziel war die Vermietung des Erdgeschosses nebst der Möglichkeit, die angemietete Fläche für eine Außengastronomie anbieten zu können. Laut Bericht soll das Vorhaben gescheitert sein, weil man sich mit der Verwaltungnicht über die Höhe des Mietzinses für die Fläche einigen konnte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir:

  1. Kann die Verwaltung den Inhalt des Berichts, bezüglich der Anmietung bzw. Pacht einer Fläche vor der Kornwassermühle bestätigen? Wenn nein, wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Verwaltung dar?
  2. Um welche Fläche geht es genau? Bitte Belegenheit und Größe darstellen?
  3. re die Fläche grundsätzlich für Außengastronomie nutzbar gewesen? Wenn nein, warum nicht?
  4. Wonach berechnet sich der von der Verwaltung geforderte Mietzins bzw. Pacht?
  5. Gibt es bei der Berechnung einen Verhandlungsspielraum für die Verwaltung? Wenn ja, inwieweit wurde dieser ausgereizt?
  6. re es möglich, Anliegern solche Flächen auch kostenfrei zur Nutzung zu überlassen? Wenn ja, unter welchen Umständen?
  7. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Außengastronomie in 2025/26 liegen vor für neue Flächen und/oder Erweiterung bestehender Flächen?
  8. Wie viele Anträge sind davon derzeit in Bearbeitung?
  9. Wie viele Anträge davon wurden abgelehnt? Aus welchen Gründen?
Petitum/Beschluss

Beschluss:

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Anhänge

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