Kleine Anfrage
der BAbg. Krohn, Seiler, Winkelbach, Meyer, Zimmermann, Unbehauen, Schander
und AfD Fraktion Bergedorf
Angesichts des anhaltenden Wohnraummangels in Hamburg und insbesondere in Bergedorf ist eine effiziente Verwaltung der öffentlich-rechtlich gebundenen oder im staatlichen Besitz befindlichen Wohneinheiten zwingend erforderlich. Um die wohnungspolitische Lage im Bezirk bewerten zu können, ist eine detaillierte Übersicht über den Bestand, die Fluktuation sowie die Investitions- und Verkaufsstrategie des Bezirksamtes notwendig. Dabei ist von besonderem Interesse, inwieweit öffentlicher Wohnraum durch Leerstand dem Markt entzogen wird und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies hat.
Vor diesem Hintergrund fragen wir:
-
Wie viele Wohneinheiten befinden sich aktuell im direkten Eigentum oder in der unmittelbaren Verwaltung des Bezirksamtes Bergedorf (z. B. Dienstwohnungen, soziale Unterkünfte, Wohnungen in Fachvermögen)?
-
Wie hat sich dieser Bestand in den letzten fünf Kalenderjahren entwickelt? (Bitte um jährliche Aufschlüsselung der Gesamtzahl von 2021 bis 2025).
-
Wie gliedert sich dieser Bestand aktuell nach der Art der Nutzung (z. B. reguläre Vermietung, Unterbringung von Geflüchteten/Obdachlosen, Dienstwohnungen)?
-
Wie viele der im Eigentum oder in der Verwaltung des Bezirks befindlichen Wohnungen stehen zum aktuellen Stichtag leer? (Bitte absolute Zahl und prozentualen Anteil angeben).
-
Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer des Leerstands dieser Einheiten in den letzten 24 Monaten?
-
Was sind die Hauptgründe für den aktuellen Leerstand (z. B. Sanierungsstau, geplanter Verkauf, bürokratische Verzögerungen)?
-
Wie hoch beziffert das Bezirksamt die Einnahmeausfälle durch Leerstand für das Haushaltsjahr 2025?
-
Plant das Bezirksamt Bergedorf im laufenden oder kommenden Haushaltsjahr den Ankauf oder Bau neuer Wohneinheiten? a) Falls ja, wie viele Einheiten sind geplant? b) Mit welchen Gesamtkosten (Erwerbs- und Nebenkosten) rechnet das Bezirksamt hierfür?
-
Gibt es Planungen, Wohneinheiten aus dem bezirklichen Bestand zu veräußern? a) Falls ja, wie viele Einheiten sind für den Verkauf vorgesehen? b) Auf welcher Grundlage basiert die Einnahmekalkulation für diese Verkäufe (geschätzte Gesamterlöse)?
-
Nach welchen Kriterien entscheidet das Bezirksamt, ob Wohnraum im Bestand gehalten oder privatisiert wird?