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Wohnungsbauvorhaben Rappoltweg hier: Information zum Bebauungskonzept

Mitteilung

Letzte Beratung: 03.12.2025 Stadtentwicklungsausschuss Ö 5

Sachverhalt

Ausgangslage:

Dem Stadtentwicklungsausschuss wurde in seiner Sitzung am 02.09.2015 die städtebauliche Neuentwicklung des ehemaligen Einkaufszentrum Rappoltweg vorgestellt (siehe Drucksache 20-0533). Im Anschluss wurde ein Funktionsplan durch das Büropetersen pörksen und partner architekten + stadtplaner zusammen mit arbos Freiraumplanung erarbeitet, der insgesamt fünf 4- bis 7-geschossige Baukörper gruppiert um einen Wohnhof vorsieht. Auf dem westlichen und östlichen Flurstück wurde die Wohnungsbauentwicklung bis Mitte 2021 bereits fertiggestellt (Servicewohnanlage mit 42 barrierefreien Wohnungen sowie Wohnanlage mit 58 Wohnungen und Gewerbefläche).

Aktuelle Entwicklung:

r das nördliche Flurstück 2764 wurde im September 2022 ein Vorbescheid für den Neubau eines 5- bis 7-geschossigen Mehrfamilienhauses mit 53 Wohneinheiten und einer Tiefgarage erteilt. Das Grundstück nebst Vorbescheidsplanung wurde im Frühjahr 2024 von rdern & Wohnen AöR erworben. Die im Anschluss durchgeführte Rahmenausschreibung zur Vergabe der Planung und Ausführung an einen Generalübernehmer wurde im April 2025 abgeschlossen und das Generalübernehmen MBN GmbH mit LRW Architektur und Stadtplanung und SWP-Architekten Göttsche-Hoffmannbeauftragt.

rdern & Wohnen plant ein 5- bis 7-geschossiges Wohngebäude in serieller und modularer Massivbauweise mit insgesamt 56 Wohnungen und einem Mix aus 1- bis 4-Personen Wohnungen. Zunächst dient das Gebäude als öffentlich-rechtliche Unterkunft, perspektivisch werden die Wohnungen zu öffentlich geförderten Mietwohnungen mit WA-Bindung umgewidmet, die von Personen mit Dringlichkeitsschein gemietet werden können.

Das Projekt wird nach den Ansätzen des Hamburg-Standards geplant und umgesetzt. Die gemeinsame Projektentwicklung zwischen Bauherrin, Architekturbüro und Baufirma (Bauteam) und Bezirksamt (Stadt- und Landschaftsplanung, Bauprüfung, Management des öff. Raums) von der „Phase Null“ bis zum Einreichen des Bauantrag inklusive vorheriger Bauantragskonferenz hat im Zeitraum von Mitte Juni Mitte Oktober 2025 stattgefunden. In diesen rd. 4 Monaten wurden gemeinsam Kapazitäten zielgerichtet genutzt und synchronisiert und damit der Weg zur Antragstellung beschleunigt wurde. In der baulichen Umsetzung werden ebenfalls Aspekte des Hamburg Standards angewendet: Wiederverwertetes Fassadenmaterial und eine flexible Nutzung zeichnen das Projekt aus, vorgefertigte Badmodule und Schachtsysteme, Wand- und Deckenelemente aus Beton, kombiniert mit Filigrandecken, kommen zum Einsatz. So soll die Baugeschwindigkeit gesteigert werden, eine hohe Qualität ermöglicht und gleichzeitig Kosten reduziert.

Eine Besonderheit ist, für die Herstellung der Fassaden Material zu verwenden, dass bei der Produktion von herkömmlichen Klinkerriemchen anfällt, wenn diese geschnitten werden: es bleiben rd. 9,5 cm gebrannter Stein. Beim hier vorgesehenen Verblendmauerwerk werden mithin die Rückseiten der Klinker als Sichtfläche verwendet (Fußsortierung). Die Auswahl der aufgrund der jeweils limitierten Verfügbarkeit ab Werk wurde bereits mit dem Bezirksamt abgestimmt und ergibt die in der Präsentation ersichtliche Anordnung mehrerer Rottöne.

r die Außenanlagen wurde ein Freiraumkonzept erarbeitet, welches die Kinderspielfläche nach §10 HBauO südlich des Gebäudes nachweist und den Umgang mit den Themen Fahrradstellplätze, Müll, Baumerhalt bzw. Baumfällungen und Neupflanzungen, etc. aufzeigt.

Es ist ein Gründach sowie eine PV-Anlage vorgesehen.

Eine Tiefgarage mit 12 Pkw-Stellplätzen, 150 Fahrradstellplätzen sowie 10 weiteren Lastenfahrradplätzen und Abstellräumen befindet sich unter dem Gebäude und wird über den Rappoltweg erschlossen. Die Anzahl an Pkw-Stellplätzen hat sich gegenüber dem Vorbescheid reduziert, da gemäß Betreibersicht die Bewohner:innen vergleichbarer Projekte von F&W einen deutlich geringeren Kfz-Besitz aufweisen. Aufgrund dieser Rahmenbedingungen und aufgrund der Entfernungen zu den Nahversorgungsangeboten, ärztlichen Versorgungen und sozialen Infrastruktureinrichtungen wird das Fahrrad als Verkehrsmittel eine zentrale Rolle spielen. Dies wird in einem von F&W beauftragten Mobilitätsgutachten entsprechend aufgearbeitet. F&W plant, attraktive und bezahlbare Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw am Standort Rappoltweg anzubieten (u.a. 74 Fahrradstellplätze mehr als laut Bauprüfdienst erforderlich, Fahrradservices, Ladeinfrastruktur, Schaffung von Carsharing- und Lastenfahrradsharing-Angeboten, Micro-Carrier für alle Haushalte, etc.).

r die Verwaltung ist das Mobilitätsgutachten nachvollziehbar dargestellt und abgeleitet, so dass davon ausgegangen wird, dass das Mobilitätskonzept mit einer geringeren Anzahl an Pkw-Stellplätzen und einer hohen Anzahl an standortspezifischen Mobilitätsmaßnahmen funktionieren wird.

r die Fläche existiert kein qualifizierter Bebauungsplan. Das Bauvorhaben wird nach § 34 BauGB beurteilt und muss sich somit nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise sowie der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die nähere Umgebung einfügen. Der Neubau eines 5- bis 7-geschossigen Wohngebäudes mit einer GRZ von 0,49 wurde mit dem gültigen Vorbescheid als planungsrechtlich zulässig bewertet.

Der Stadtentwicklungsausschuss hat sich mit dem Vorhaben in der Sitzung am 10.09.2025 befasst und der fortgeschriebenen Planung mehrheitlich zugestimmt. Der Bauantrag ist inzwischen beim Zentrum für Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachbereich Bauprüfung eingegangen.

Hinweis: Das Bebauungskonzept für die Fläche Rappoltweg wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vorgestellt und erläutert.

Petitum/Beschluss

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt Kenntnis.

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