20-1505.01

Wohnraumschutz für Bergedorf

Mitteilung

Sachverhalt

 

Die Finanzbehörde nimmt zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2018, Drucksache 20-1505, wie folgt Stellung:

 

Die Bürgerschaft hat den Senat mit Drs. 21/7012 (siehe http://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/55608/haushaltsplan-entwurf-2017-2018-einzelplan-6-1-wir-schaffen-das-moderne-hamburg-wohnungsbau-mieterschutz-stadtentwicklungsimpulse-%e2%80%93-erfolgreiche.pdf) ersucht, „dafür Sorge zu tragen, dass die im Rahmen der Verschärfung des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes (HmbWoSchG) zusätzlich geschaffenen Stellen für den Wohnraumschutz dauerhaft finanziert und damit verstetigt werden. Die Finanzierung erfolgt bis 2018 weiterhin aus Mitteln des Einzelplans 6.1;“ (siehe Drs. 21/7012, Petitum 7). Die Planungen und Überlegungen zur Umsetzung des Ersuchens sind noch nicht abgeschlossen.

 

Unabhängig davon kann das Bezirksamt Bergedorf über die im Antrag vorgesehene Aufstockung um 0,3 VZÄ aus dem eigenen Einzelplan entscheiden.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

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